Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat das mündliche Jura-Examen einer Studentin bestätigt, die zum Zeitpunkt der Prüfung mit einem Professor der Fakultät liiert war. Damit scheiterte das Landesprüfungsamt mit seinem Ansinnen, die mit "sehr gut" bewertete Prüfung der jungen Frau abzuerkennen und wiederholen zu lassen, wie die Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Fall hatte an der Universität Trier für Aufsehen gesorgt. Denn die Examenskandidatin war mit einem Rechtsprofessor liiert, der am gleichen Tag im selben Fach prüfte. Zwar hatte er sichergestellt, seine Freundin nicht prüfen zu müssen, doch dass er vorab im Besitz der Lösungsskizze jener Aufgaben war, welche die junge Frau dann mit Bravour meisterte, gab Anlass zu Spekulationen. Der Erfolg war einigermaßen überraschend, da die Frau im schriftlichen Teil des Examens nur auf einen knapp ausreichenden Notendurchschnitt gekommen war.
Das Landesprüfungsamt erfuhr erst im Nachhinein von der pikanten Liaison zwischen der Examenskandidatin und dem Hochschullehrer. Inzwischen hatten an der Universität Gerüchte die Runde gemacht, es könne nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Davon war auch das Prüfungsamt überzeugt, es verlangte: Die Leistung müsste aberkannt und die Prüfung wiederholt werden. Dagegen zog die junge Frau vor Gericht.
Nachdem das Verwaltungsgericht Trier ihrer Klage stattgegeben hatte, rief das Prüfungsamt die nächste Instanz an. Doch auch in Koblenz sahen die Richter keinen Anlass, die Leistung abzuerkennen. Eine "gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Täuschungshandlung" reiche noch nicht aus, um die Prüfung nachträglich abzuerkennen, befand das Gericht. Zudem habe der Professor glaubhaft versichert, die Examenskandidatin nicht vorab über die Lösungen informiert zu haben.
Die Richter räumten ein, die insgesamt schwachen Prüfungsleistungen der Frau sprächen dafür, dass der Ausreißer nach oben kein Zufall war. Allerdings könne nicht mit der "für eine Aberkennung der Prüfung erforderlichen Sicherheit" ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem gehaltenen Vortrag um eine "herausragende Einzelleistung" handele.
Wie aber ist der Leistungssprung sonst zu erklären? Die Zeitung "Rheinpfalz" berichtete vor Prozessbeginn, der Hochschullehrer habe zu Protokoll gegeben, mit seiner Freundin vor der Prüfung das Halten von Aktenvorträgen "in erheblichem Umfang" eingeübt zu haben. Allerdings nur mit Aufgaben, die zu Übungszwecken freigegeben waren. Die Lösungsskizze und die Prüfungsunterlagen habe seine Freundin nicht gekannt.
Aktenzeichen: 10 A 11083/11.OVG
otr/dapd
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