17. Januar 2013, 12:02 Uhr

Plagiatsverfahren gegen Schavan

Gutachter entlastet Uni Düsseldorf

Während die Bildungsministerin gegen Plagiatsvorwürfe kämpft, wehrt sich die Uni Düsseldorf gegen angebliche Verfahrensfehler: Ein Rechtsgutachter bestätigt Schavans ehemaliger Hochschule nun, sie habe korrekt gehandelt.

In der Plagiatsaffäre um die Bundesbildungsministerin hat ein externer Rechtgutachter der Universität Düsseldorf den Rücken gestärkt: "Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass rechtlich relevante Verfahrensfehler nicht festzustellen sind", schreibt Ferdinand Gärditz, Juraprofessor an der Uni Bonn, in seinem Gutachten. Die Fakultät habe die nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß vorgenommen. Die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf hatte ihn beauftragt, den Verlauf der Untersuchung von Annette Schavans Doktorarbeit verfahrensrechtlich zu prüfen.

Zunächst waren im Mai 2012 im Internet anonyme Plagiatsvorwürfe gegen Bildungsministerin Schavan aufgetaucht. Dann beauftragte die Uni Düsseldorf den Professor für Jüdische Studien, Stefan Rohrbacher, damit die Arbeit zu begutachten. Er kam zu einem eindeutigen Urteil: In Schavans Doktorarbeit erkannte er eine "leitende Täuschungsabsicht".

Rohrbachers Bericht war damals noch unter Verschluss, dann aber berichtete der SPIEGEL darüber. Später erstattete die Uni Düsseldorf, wo Annette Schavan vor über 30 Jahren ihre Dissertation mit dem Titel "Person und Gewissen" eingereicht hatte, Anzeige gegen Unbekannt. Es bestehe der Verdacht auf Weitergabe vertraulicher Informationen, teilte die Uni im vergangenen Oktober mit. Schavan ging kurz darauf auch juristisch gegen die Uni vor: In einem Schreiben ihrer Anwälte hieß es, dass ohne die Zustimmung der Ministerin keine Informationen mehr herausgegeben werden dürfen.

War der Gutachter fachlich geeignet?

Schavan-Unterstützer aus Wissenschaft und Politik kritisierten in der Folge die Uni Düsseldorf und warfen ihr Verfahrensfehler vor. Hätte nicht ein externer Gutachter beauftragt werden sollen - schließlich ist Rohrbacher Vorsitzender des zuständigen Prüfungsausschusses in Düsseldorf? War er wirklich fachlich geeignet, schließlich ist er - anders als die damalige Doktorandin Schavan - kein Erziehungswissenschaftler?

Gärditz spricht die Uni jetzt von diesen Vorwürfen frei: "Der beauftragte Berichterstatter Rohrbacher war zweifelsfrei in der Lage, den ihm anvertrauten Untersuchungsauftrag sachgerecht auszuführen", schreibt er in seinem 22-Seiten-Gutachten. Außerdem habe die Uni rein rechtlich weder einen externen noch einen zweiten Gutachter beauftragen müssen.

Auch wenn die Weitergabe von strikt vertraulichen Informationen ein Straftatbestand sowie ein Dienstvergehen und ein Befangenheitsgrund sei, sieht Gärditz darin trotzdem keinen Verfahrensfehler. "Denn die Universität verfügt als Verwaltung, die vornehmlich Forschung und Lehre zu organisieren hat, naturgemäß über kein strukturelles Geheimschutzprogramm, um ein ungewolltes Durchsickern von Informationen an Dritte effektiv zu verhindern", schreibt der Gutachter.

Am Dienstag trifft sich der Fakultätsrat und wird darüber beraten, ob die Uni ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels eröffnen wird. Die Mitglieder des Rates bekommen den Bericht von Gärditz zur Vorbereitung auf diese Sitzung zugestellt, teilte die Uni mit. Gleichzeitig veröffentlichte die Uni am Mittwochnachmittag das komplette Gutachten auf ihrer Internetseite (Gutachten als PDF). Damit habe sich die Uni aber an das Schreiben der Anwälte gehalten: "Wir äußern uns nach wie vor nicht inhaltlich zu den Plagiatsvorwürfen", sagte ein Sprecher der Uni. Schavan weist alle Vorwürfe zurück.

fln/dpa


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