Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann (CDU), derzeit auch Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), darf seinen Doktortitel behalten. Die Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Uni Potsdam hat seine Doktorarbeit auf Plagiate überprüft und kam zu dem Ergebnis: Althusmann habe zwar unsauber gearbeitet, aber nicht vorsätzlich getäuscht oder geistiges Eigentum verletzt.
Der Vorsitzende der Kommission, der Juraprofessor Tobias Lettl, sagte, die Arbeit von Althusmann enthalte zwar eine Vielzahl formaler Mängel, durch die gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen worden sei - etwa viele fehlende Anführungszeichen. "Insgesamt handelt es sich um Mängel von erheblichem Gewicht", sagte Lettl. Die Verstöße reichten aber nicht aus, um den Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu erfüllen. Damit sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, um ihm den Doktortitel zu entziehen. Die Kommission stellte das Verfahren ein.
Auch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit könne man Althusmann nicht vorwerfen, heißt es in einem Bericht der Untersuchungskommission. Als Beleg dafür sieht die Kommission die "Gutgläubigkeit" Althusmanns, was seine Zitierweise in der Arbeit angeht. Er habe statt korrekter Anführungszeichen und Fußnoten oft den Verweis "Vgl." für "Vergleiche" verwendet. Damit stellt die Kommission den Betreuern der Arbeit ein schlechtes Zeugnis aus: "Die Gutachter haben die Arbeit nicht ausreichend (...) geprüft."
Die Vorgeschichte: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Frühjahr, die zuerst die Wochenzeitung "Die Zeit" veröffentlichte, räumte Althusmann "handwerkliche Fehler" ein. Eine erste Untersuchung hatte ergeben, dass auf 88 von 114 untersuchten Seiten Übernahmen von anderen Autoren nicht eindeutig gekennzeichnet waren, insgesamt hat die Arbeit 290 Seiten. Sogar aus Texten seines eigenen Doktorvaters hatte der Minister falsch zitiert.
Bei einer ersten Untersuchung war bereits der zuständige Dekan zu dem Schluss gekommen, "dass die Verdachtsmomente nicht hinreichend ausgeräumt werden konnten". Er entschied daher, die Dissertation mit dem Titel "Prozessorganisation und Prozesskooperation in der öffentlichen Verwaltung" genauer überprüfen zu lassen. Die Überprüfung dauerte drei Monate. Die Kommission fasste ihren Beschluss nach Angaben des amtierenden Uni-Präsidenten Thomas Grünewald einstimmig.
In einer ersten Stellungnahme hatte Althusmann damals darauf gelassen reagiert. Eine neue Sachlage sei nicht eingetreten, er weise "jede Unterstellung der Täuschung nach wie vor entschieden zurück".
Dass die Doktorarbeit nicht besonders gut ist, wusste die Universität schon, als Althusmann sie 2007 vorlegte. Die Prüfer bewerteten sie mit "rite", ausreichend, der schlechtesten Note - gerade so bestanden.
otr
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