Gerichtsurteil: Gunther von Hagens durfte sich Professor nennen

Der Leichenpräparator Gunther von Hagens trug seinen Professorentitel stets rechtmäßig. Ein Gericht entschied nun: Obwohl der Titel aus China kam, musste der Plastinator nicht darauf hinweisen. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende.

Plastinator Gunther von Hagens: Rechtsstreit um chinesische Gastprofessur beendetZur Großansicht
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Plastinator Gunther von Hagens: Rechtsstreit um chinesische Gastprofessur beendet

Leichenpräparator Gunther von Hagens durfte sich Professor nennen, ohne zu erwähnen, dass sein Titel aus China kommt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter bescheinigten dem Plastinator, dass er berechtigt war, seinen chinesischen Gastprofessorentitel zu führen, ohne ein Kürzel für das Herkunftsland dranzuhängen.

Der Erfinder der Ausstellung "Körperwelten" hat jahrelang vor Gericht für diese Feststellung gekämpft, weil er sich nicht als Hochstapler bezeichnen lassen wollte. Der 67-Jährige, der Leichen konserviert und präpariert, ist studierter Mediziner mit deutschem Doktortitel. Habilitiert ist er nicht, aber die chinesische Dalian Medical University hatte ihm in den neunziger Jahren einen Gastprofessorentitel für fünf Jahre verliehen.

Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium, das damals für Genehmigungen zum Führen ausländischer Titel bei im Ausland lebenden Deutschen zuständig war, hatte darauf bestanden, dass Hagens den Zusatz "RC" oder "VRC" für China verwenden solle. Hagens ließ das Kürzel aber weg und handelte sich damit ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Die Universität Heidelberg, an der Hagens jahrelang gearbeitet hatte, hatte Anzeige erstattet. Von diesen Vorwürfen wurde er 2007 schließlich freigesprochen.

Gericht fällt gleiches Urteil wie im vergangenen Jahr

Strafrechtlich war die Sache also schon lange vom Tisch. Aber trotz des Freispruchs fühlte sich der Präparator später immer noch in verschiedenen Medien als "Hochstapler" angefeindet. Deshalb bestand er auf die Rehabilitierung durch die Justiz. Außerdem verlangt er vom NRW-Ministerium zwei Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist noch nicht abgeschlossen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte schon einmal im März 2011 entschieden, dass der Plastinator seinen Titel zwischen 2001 und 2004 in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen durfte. Die Ansage des NRW-Wissenschaftsministeriums habe für andere Bundesländer mit einem zum Teil weniger strengen Hochschulrecht nicht gegolten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil danach aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. Ein ehrenamtlicher Richter war nicht vereidigt worden.

Hagens gilt als Erfinder der Plastination. Mit diesem Verfahren können Leichen gehärtet und in dünne Scheiben geschnitten werden. Kritiker werfen ihm vor, mit seinen Präparaten die Menschenwürde zu verletzen. Millionen Menschen weltweit haben die umstrittene Wanderausstellung Körperwelten besucht.

Der Präparator hat lange in China und Kirgisien gelebt und gearbeitet, spricht fließend Russisch und stilisiert sich in der Öffentlichkeit gern mit Hut und Weste. In beiden Ländern stehen Filialen seines 1993 gegründeten Instituts für Plastination. Hagens geriet immer wieder mit verschiedenen Vorwürfen in die Schlagzeilen, zum Beispiel wegen möglicher Steuerhinterziehung, der öffentlichen Sektion von Toten und Berichten über den Erwerb von Leichen ungeklärter Herkunft.

Aktenzeichen: 19 A 3006/06

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insgesamt 16 Beiträge
rainer_daeschler 05.07.2012
Gratulation an das Gericht. Es hat aus einer Gastprofessorentätigkeit einen akademischen Titel gemacht. Jetzt aber ran an alles was im Ausland die Bezeichnung "University" führt und sich eine Lehrtätigkeit geben lassen, [...]
Gratulation an das Gericht. Es hat aus einer Gastprofessorentätigkeit einen akademischen Titel gemacht. Jetzt aber ran an alles was im Ausland die Bezeichnung "University" führt und sich eine Lehrtätigkeit geben lassen, die irgendwie das Wort "Professor" in Landessprache in der Bezeichnung führt. Wer jetzt noch eine deutsche Hochschule umgarnt, um an einen Honorarprofessor zu kommen, der ist selber schuld. Und wie soll man jetzt richtige Professoren bezeichnen? Dazu hat das Gericht einen Vorschlag vermissen lassen.
cassandros 05.07.2012
Professor war noch nie ein akademischer Titel/Grad! Es ist lediglich eine Tätigkeitsbezeichnung. In D.land bedeutet sie heute Hochschullehrer. Früher sprach man auch von Gymnasialprofessoren. Im Grunde heißt es bloß [...]
Zitat von rainer_daeschlerGratulation an das Gericht. Es hat aus einer Gastprofessorentätigkeit einen akademischen Titel gemacht. .
Professor war noch nie ein akademischer Titel/Grad! Es ist lediglich eine Tätigkeitsbezeichnung. In D.land bedeutet sie heute Hochschullehrer. Früher sprach man auch von Gymnasialprofessoren. Im Grunde heißt es bloß "Lehrer". In Österreich werden, glaube ich, auch heute noch Schullehrer so tituliert. Was ist denn ein "richtiger" Professor? Gastprofessor sagt lediglich, daß der betreffende Lehrbefugte nicht hauptamtlich an der betreffende Hochschule tätig ist. Alles überhaupt kein Grund für eine Echauffage.
rainer_daeschler 05.07.2012
Ohne Zusatz ist es eine Amtsbezeichnung. Als "Gastprofessor der medizinischen Hochschule Dalien" hätte Hagens nie Probleme bekommen, allerdings durch die Beschränkung auf "Professor". ---Zitat--- Alles [...]
Zitat von cassandrosProfessor war noch nie ein akademischer Titel/Grad! Es ist lediglich eine Tätigkeitsbezeichnung.
Ohne Zusatz ist es eine Amtsbezeichnung. Als "Gastprofessor der medizinischen Hochschule Dalien" hätte Hagens nie Probleme bekommen, allerdings durch die Beschränkung auf "Professor". ---Zitat--- Alles überhaupt kein Grund für eine Echauffage. ---Zitatende--- Machen Sie Witze? Z.B. DAX-Vorstände scheuen keinen müden Euro ihrer Unternehmen, um an diesen Titel heranzukommen. Der Professor ist ihnen kostbar, da er sich in seiner Ehren- und Honorarform auch ohne verräterischen Zusatz führen lässt, wie das honoris causa beim Dr. h.c. Auch ein Gastprofessor kann ein Professor sein, doch den muss er von einer anderen Uni mitbringen. Dazu wird er nicht an der Gastuniversität. Er ist aber jetzt vom Gericht dazu gemacht. Ähnliche Fälle sollten sich einfach selber anzeigen und den Fall am gleichen Gericht verhandeln lassen. Auf diese Weise kann auch die exotischste Herkunft "gewachsen" werden.
stupp 05.07.2012
Tja, schon seit geraumer Zeit wird der akademische Betrieb durch Politik und Gerichte zunehmend proletarisiert: Die "Hochschulreife" ist mittlerweile Standard. Wer sie trotzdem nicht hat, kann trotzdem über [...]
Zitat von rainer_daeschlerGratulation an das Gericht. Es hat aus einer Gastprofessorentätigkeit einen akademischen Titel gemacht. Jetzt aber ran an alles was im Ausland die Bezeichnung "University" führt und sich eine Lehrtätigkeit geben lassen, die irgendwie das Wort "Professor" in Landessprache in der Bezeichnung führt.
Tja, schon seit geraumer Zeit wird der akademische Betrieb durch Politik und Gerichte zunehmend proletarisiert: Die "Hochschulreife" ist mittlerweile Standard. Wer sie trotzdem nicht hat, kann trotzdem über Fachhochschulen (früher als Fachschulen bezeichnet) "studieren" und von FH-"Professoren" gelehrt werden - und bald auch promovieren. Manchmal kommt dann nur so ein Schwachmaten-Titel wie "Bachelor" heraus, mit dem man nix anfangen kann. Aber Hauptsache "studiert haben" und einen akademischen Abschluss haben. Wer soll eigentlich noch die Straße fegen? Naja, vielleicht macht das in Zukunft jemand mit Bachelor-Abschluss. Schade, dass die Universitäten durch die Wissenschaft als Alleinstellungsmerkmal nicht gut genug von den anderen Ausbildungsstätten abgegrenzt werden. Vielleicht haben sie es aber auch gar nicht besser verdient.
freiheitsglocke 05.07.2012
Bachelor-Studenten studieren unter einem sehr hohen Druck. Für Schwachmaten ist das nichts. Wer einen Bachelor schafft, hätte auch locker das Diplom geschafft. Umgekehrt wäre ich mir da nicht so sicher. Außerdem sind [...]
Zitat von stuppTja, schon seit geraumer Zeit wird der akademische Betrieb durch Politik und Gerichte zunehmend proletarisiert: Die "Hochschulreife" ist mittlerweile Standard. Wer sie trotzdem nicht hat, kann trotzdem über Fachhochschulen (früher als Fachschulen bezeichnet) "studieren" und von FH-"Professoren" gelehrt werden - und bald auch promovieren. Manchmal kommt dann nur so ein Schwachmaten-Titel wie "Bachelor" heraus, mit dem man nix anfangen kann.
Bachelor-Studenten studieren unter einem sehr hohen Druck. Für Schwachmaten ist das nichts. Wer einen Bachelor schafft, hätte auch locker das Diplom geschafft. Umgekehrt wäre ich mir da nicht so sicher. Außerdem sind Fachhochschulen den Unis meist überlegen was den fachpraktischen, also realitätsbezogenen, Anteil der Lehre angeht. Theorie, die man nie wieder braucht, ist eh nach wenigen Wochen wieder vergessen, weswegen die FHs sich hier rationalerweise auf das Notwendigste beschränken. Fragen Sie doch mal die Bundesmutti, ob sie noch einen Hamiltonoperator berechnet bekommt.
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  • Donnerstag, 05.07.2012 – 13:08 Uhr
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