Leichenpräparator Gunther von Hagens durfte sich Professor nennen, ohne zu erwähnen, dass sein Titel aus China kommt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter bescheinigten dem Plastinator, dass er berechtigt war, seinen chinesischen Gastprofessorentitel zu führen, ohne ein Kürzel für das Herkunftsland dranzuhängen.
Der Erfinder der Ausstellung "Körperwelten" hat jahrelang vor Gericht für diese Feststellung gekämpft, weil er sich nicht als Hochstapler bezeichnen lassen wollte. Der 67-Jährige, der Leichen konserviert und präpariert, ist studierter Mediziner mit deutschem Doktortitel. Habilitiert ist er nicht, aber die chinesische Dalian Medical University hatte ihm in den neunziger Jahren einen Gastprofessorentitel für fünf Jahre verliehen.
Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium, das damals für Genehmigungen zum Führen ausländischer Titel bei im Ausland lebenden Deutschen zuständig war, hatte darauf bestanden, dass Hagens den Zusatz "RC" oder "VRC" für China verwenden solle. Hagens ließ das Kürzel aber weg und handelte sich damit ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Die Universität Heidelberg, an der Hagens jahrelang gearbeitet hatte, hatte Anzeige erstattet. Von diesen Vorwürfen wurde er 2007 schließlich freigesprochen.
Gericht fällt gleiches Urteil wie im vergangenen Jahr
Strafrechtlich war die Sache also schon lange vom Tisch. Aber trotz des Freispruchs fühlte sich der Präparator später immer noch in verschiedenen Medien als "Hochstapler" angefeindet. Deshalb bestand er auf die Rehabilitierung durch die Justiz. Außerdem verlangt er vom NRW-Ministerium zwei Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist noch nicht abgeschlossen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte schon einmal im März 2011 entschieden, dass der Plastinator seinen Titel zwischen 2001 und 2004 in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen durfte. Die Ansage des NRW-Wissenschaftsministeriums habe für andere Bundesländer mit einem zum Teil weniger strengen Hochschulrecht nicht gegolten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil danach aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. Ein ehrenamtlicher Richter war nicht vereidigt worden.
Hagens gilt als Erfinder der Plastination. Mit diesem Verfahren können Leichen gehärtet und in dünne Scheiben geschnitten werden. Kritiker werfen ihm vor, mit seinen Präparaten die Menschenwürde zu verletzen. Millionen Menschen weltweit haben die umstrittene Wanderausstellung Körperwelten besucht.
Der Präparator hat lange in China und Kirgisien gelebt und gearbeitet, spricht fließend Russisch und stilisiert sich in der Öffentlichkeit gern mit Hut und Weste. In beiden Ländern stehen Filialen seines 1993 gegründeten Instituts für Plastination. Hagens geriet immer wieder mit verschiedenen Vorwürfen in die Schlagzeilen, zum Beispiel wegen möglicher Steuerhinterziehung, der öffentlichen Sektion von Toten und Berichten über den Erwerb von Leichen ungeklärter Herkunft.
Aktenzeichen: 19 A 3006/06
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