Jahrelang haben Berliner Studenten zu Unrecht Rückmeldegebühren gezahlt - das Geld können sie jetzt zurückfordern: Der Berliner Staatssekretär Knut Nevermann schrieb in einem Brief an die Hochschulleitungen, er sei "nach eingehender Prüfung der Rechtslage" zu dem Ergebnis gekommen, dass den Studenten eine Rückerstattung zusteht, berichtet der Berliner "Tagesspiegel".
Bereits im vergangenen November hatte das Bundesverfassungsgericht die Berliner Gebühren als verfassungswidrig eingestuft. Der Grund: Zwischen den Wintersemestern 1996/97 und 2004/05 forderten Berliner Hochschulen 100 DM, später 51,13 Euro, bei jeder Rückmeldung. Solche Gebühren erheben zum Semesterstart zwar die meisten deutschen Hochschulen, dort heißen sie aber allgemeiner Verwaltungsgebühr oder -beitrag.
Problematisch für die Berliner war ihre Formulierung, das Geld falle "bei der Rückmeldung" an. Deren tatsächliche Kosten beliefen sich nämlich nur auf rund 22,41 DM. Damit stehe die Höhe der Gebühren in "grobem Missverhältnis zu dem Zweck", urteilten die Richter.
Wenn das Wörtchen "für" nicht wär...
Seit dem 15. Dezember 2004 gilt in Berlin eine veränderte Gebührenregelung, denn zu der Zeit gab es ein ganz ähnliches Urteil, das in Berlin wohl aufmerksam gelesen wurde. Auch Baden-Württemberg hatte von seinen Studenten 51,13 Euro Rückmeldegebühr verlangt. Tatsächlich kostete das Verfahren dort und damals 4,26 Euro. Damit sei die Gebühr viel zu hoch, urteilten die Karlsruher Richter schon im März 2003.
Auch im Berliner Fall schauten die Karlsruher Richter darauf, ob die Gebühr tatsächlich für den angegeben Zweck verwendet wird. Die Berliner Unis hatten sich lange im Recht gefühlt und darauf verwiesen, sie hätten die Gebühr nicht "für", sondern "bei" Rückmeldung verlangt. Das lasse Raum für Interpretation, hofften die Unis. Das Gericht mochte der Argumentation nicht folgen.
Wer kann Geld zurückfordern?
Nur jene Studenten können sich freuen, die zwischen 1996/97 und 2004/05 an einer Berliner Hochschule eingeschrieben waren. Für jedes Semester, das sie in der Zeit studiert haben, können sie 51,13 Euro zurückfordern.
Wie kommen Alt-Studenten an ihr Geld?
Wer Geld möchte, muss einen Antrag stellen. Die entsprechenden Formulare haben die Studentenvertretungen der Unis ins Netz gestellt. (Musterbrief der FU Berlin, der TU Berlin, der HU Berlin) An der FU Berlin sind bislang mehr als 6000 Anträge eingegangen, an der HU sind es knapp 2800.
Wer zahlt's?
Wowereit hatte schon 2006 im "Tagesspiegel" mitgeteilt, das Land werde für die Rückzahlung aufkommen. Der Senat teilte jetzt mit, sie wüssten noch nicht, welchen Kosten auf sie zukommen, sie warteten auf eine Rückmeldung der Unis. Nach früheren Schätzungen kämen 90 Millionen Euro zusammen - sofern alle Studenten ihr Geld zurückfordern.
fln
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