Von Nicole Geelhaar
Thorstens Probleme sind jetzt besonders groß, weil auch sein Kredit es war. Meyer auf der Heyde vom Studentenwerk warnt darum vor zu hohen monatlichen Geldbeträgen: "Es besteht die Gefahr eines Schuldenbergs, vor dem die Absolventen stehen oder gar eine Privatinsolvenz", und das in einer entscheidenden Lebensphase, "als Twen in der Existenz- oder Familiengründung".
Ärger und Wut über sich selbst sind jetzt schon groß, doch richtig heftig wird es für Thorsten, wenn er erst anfangen muss, den Schuldenberg zu tilgen, also bei der KfW abzubezahlen. 23 Monate nach Studienende, egal ob summa cum laude oder völlig ohne einen verwertbaren Abschluss wie bei Thorsten, endet die tilgungsfreie Zeit.
Dann schickt ihm die KfW, an die er jetzt schon gut 50 Euro im Monat Zinsen zahlt, einen Tilgungsplan über zehn Jahre. Liegen die Raten für ihn zu hoch, können kleinere Beträge vereinbart werden, nur länger als 25 Jahre darf die Rückzahlung nicht dauern. Dann wäre er 52 Jahre alt, wenn er die letzte Rate für sein abgebrochenes Studium von fünf Semestern überweist.
23 Monate bis zum Tilgungsstart - manche Banken sind da weniger kulant
Als Industriemechaniker schrieb er direkt nach seiner Studien-Pleite 30 Bewerbungen - doch eine Stelle bekam er im ausgehenden Krisenjahr 2009 nicht. Inzwischen hat er immerhin einen Job und arbeitet jetzt als Aushilfe in einem Schnell-Restaurant. Die Zukunft plant er damit nicht, denn mit derzeit 800 Euro netto werde es schon schwierig, alleine die laufenden Kosten und den Kredit zu bezahlen - von der anstehenden Tilgung der 20.000-Euro-Schuld ganz zu schweigen.
Dass die Tilgung noch bs zum Sommer 2011 warten kann, ist Thorstens Glück. Bei anderen Banken wie der Deutschen Bank oder der DKB beginnt die Rückzahlung spätestens nach zwölf Monaten, egal ob das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde oder nicht. Die Banken sagen beide, sie bemühten sich im Falle von Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Kredits eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Und was, wenn am Ende der Karenzzeit gar nichts für die Bank zu holen ist? Jana Hentschel-Giesa von der KfW sagt: "Befindet sich der Darlehensnehmer nach Ablauf der Karenzphase vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten, so kann er unter Darlegung und Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Stundung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen beantragen."
Drum prüfe, wer sich hoch verschuldet
Bei einer solchen Stundung aber laufen weitere Zinsen auf. Und das will Thorsten auf keinen Fall, denn sein Schuldenberg soll nicht noch größer werden.
Trotz Verschuldungsgefahr können Studienkredite auch sinnvoll sein, "beispielsweise für eine größere Anschaffung wie ein Laptop, für ein Auslandssemester oder in der Examensphase", sagte Meyer auf der Heyde.
Er rät, dass der erste Weg zum Studentenwerk führen sollte, um dort abklären zu lassen, ob ein Anspruch auf Bafög besteht. Wenn es dann doch unbedingt ein Kredit sein muss, solle sich jeder Interessent in der Bank die Gesamtrückzahlungssumme berechnen lassen, inklusive Zinsen und einem konkreten Tilgungsplan.
Auch die Banken raten dazu, vorsichtig mit ihren Produkten umzugehen. "Die Studenten sollten sich vor der Kreditbeantragung genau durchrechnen, wie hoch ihr Finanzierungsbedarf ist und auch nur diesen beantragen", sagte Frauke Plaß von der DKB. Sonst könne eine "beachtliche Darlehensschuld entstehen", sagt Jana Hentschel-Giesa von der KfW. Der Tipp kommt für Thorsten allerdings drei Jahre und 20.000 Euro zu spät.
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