Stellen wir uns einen Wolfsburger Abiturienten vor. Er will Soziale Arbeit studieren, überall in Deutschland ein Numerus-clausus-Fach. Weil bei der Bewerbung noch unklar ist, mit welcher Note man an welcher Hochschule ankommen kann, bewirbt er sich lieber gleich an allen Hochschulen, deren Notenschranke im vorherigen Jahr in der Nähe seiner Abinote lagen.
Zuerst hagelte es Absagen, auch von der Fachhochschule Erfurt. Doch dann kurz vor Semesterbeginn schreibt ihm die FH, dass er im Nachrückverfahren doch noch einen Platz bekommt. Der Student greift zu, doch dann erreichte ihn noch eine Zusage aus dem Nachrückverfahren der FH Wolfenbüttel, die ist bei Wolfsburg gleich ums Eck. Da könnte er bei den Eltern wohnen und so Geld sparen. Er sagt in Wolfenbüttel zu und in Erfurt ab. Erfurt sucht zum Semesterbeginn keine Nachrücker mehr, der Studienplatz bleibt unbesetzt - trotz bundesweiter Numerus-clausus-Barriere.
Als es noch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) gab, konnte so etwas nicht passieren. Seit sie, auch auf Druck der Hochschulen selbst, geschlossen wurde muss jede Hochschule ihre Zulassung selbst regeln - mit genannten Folgen, die nicht fiktiv sondern zehntausendfach Realität sind.
Selbst wenn die Software irgendwann kommt, hilft sie nicht
Zu diesem Wintersemester sollte eigentlich eine neue Stiftung der Hochschulzulassung namens Hochschulstart.de das Chaos beenden. Eine ZVS-light sollte wieder in einem zentralen Verfahren die Bewerbungen so gut sortieren, dass Nachrücken praktisch überflüssig wird. Doch das ist wieder einmal gehörig schiefgegangen. Die Software für das "Dialogorientierte Serviceverfahren" funktioniert nicht. Eine Pilotphase, die vor etwa einem Jahr starten sollte, wurde nun erneut vertagt, vorerst auf den kommenden Herbst und wird nur an 40 von 300 möglichen teilnehmenden Hochschulen durchgeführt.
Die Software, erstellt von der Telekom-Tochter T-Systems und dem staatlich finanzierten Dienstleister HIS, lässt sich nicht an die Hochschul-IT andocken. Schuld soll die Software-Sparte der HIS sein, klagt auch Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) und bereitet daher vor, den IT-Bereich der HIS möglichst bald abzustoßen, wie ein Schreiben aus dem Ministerium unlängst offenbarte. Doch selbst wenn die Software irgendwann funktionieren sollte, hört das Einschreibungsgrauen nicht auf. Der Fehler des deutschen Zulassungssystems liegt tiefer.
Von Max Weber stammt die Einsicht, dass man manchmal mit gut gemeinten Handlungen das Gegenteil erreicht, weil die Nebenfolgen, die man nicht bedacht hat, mehr kaputtmachen als man erreicht. Anders gesagt: Der Weg in die Hölle ist mit guten Absichten gepflastert. Die Hochschulzulassung ist ein treffliches Beispiel dafür.
Staat und Hochschulen bieten absurdes Theater
Alles begann mit der schönen Idee des Grundgesetzes (Art. 12 Abs. 1 GG), allen Deutschen Berufsfreiheit und die freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte zu garantieren. Die gute Absicht der deutschen Verfassung funktionierte, solange nur eine kleine Elite studieren wollte. Mit der Bildungsexpansion der sechziger und siebziger Jahre kamen die Probleme, zuerst in der Medizin. Man konnte und wollte das teure Arzt-Studium nicht entsprechend der Nachfrage ausbauen. Also musste man sieben.
Gleichzeitig galt weiter die gute Absicht der grundgesetzlichen Garantie und so entstand das heutige Zulassungssystem: Der Staat tut so, als ob der Numerus clausus eine Ausnahme, eine Art Notstandsgesetz wäre. Gleichzeitig tut der Staat kaum etwas dafür, den Numerus clausus durch eine der Nachfrage entsprechende Bildungsplanung abzubauen. Er tut mit seinen Hochschulpakten nur so als ob. Das ist absurdes Theater.
Die Hochschulen ihrerseits tun so, als ob sie auch noch die letzte Ressource für Studienplätze mobilisieren würden. In Wirklichkeit nutzen sie alle Möglichkeiten, um ihre Kapazitäten herunter zu rechnen. Vor Gericht wird darüber ständig gestritten, wenn Studienbebwerber auf dem Klageweg nachzuweisen versuchen, dass die Kapazitäten zu knapp berechnet sind.
Bestenauswahl statt Berufsfreiheit
Die gewaltigste Nebenfolge der begrenzten Zulassung war und ist allerdings die Heiligsprechung der Abiturnote. Angesichts der grundgesetzlich garantierten Wahlfreiheit musste ein gerichtssicheres Kriterium her für den eigentlich unzulässigen Ausschluss. Da bot sich der Leistungsmesser Abiturnote an, auch wenn der weder gerecht noch sinnvoll ist.
An einer Hochschule, an der sich viele gute Leute bewerben, weil vielleicht die Stadt besonders populär oder der Ruf der dortigen Lehre oder Forschung besonders gut ist, muss man eine viel bessere Note haben als an einer weniger populären Hochschule. So kommen 2011 zum Beispiel für Biologie NC-Noten von 1,0 bis 2,7 zustande.
Diese Unvorhersehbarkeit löst bei allen Beteiligten einen schwerwiegenden Reflex aus: das panische Starren auf die Abiturnote bei Schulen, Eltern und Schülern. Das Abi-Endresultat wurde alles bestimmendes Ziel an den Schulen, eine Bedeutung, die sie zuvor nie hatte. "Fürs Leben nicht für die Schule lernen wir" verkam zum dummen Spruch und zur hohlen Phrase. Wer nicht sein ganzes Verhalten auf die Notenoptimierung ausrichtet, hat den Sinn der Schule nicht verstanden. So wurde Neugier und intrinsisch gesteuertes Lernen an den Schulen systematisch verdrängt.
Auch an den Hochschulen gilt: Note vor Neugier
Dass die Abiturnote ein guter Prädiktor für den Studienerfolg, aber nicht für den Berufserfolg, war, hätte die Hochschulen alarmieren müssen. Es zeigte, dass an den Hochschulen das gleiche schülerhafte Muster, Note vor Neugier, zum Erfolg führt. Die deutschen Hochschulen sind selbst verschult worden durch die Lernmuster, welche die Hochschulzulassung an den Schulen erzwungen hat.
An den Hochschulen gab es eine Strömung, die das ändern wollte. Man wollte Studenten mit Begeisterung fürs Fach, auch wenn sie keine so guten Noten hatten. Internationale Vergleiche zeigten, dass solche intrinsisch motivierte, durch die Hochschulen ausgewählten Studenten ganz anders an ihr Studium herangehen und selbständig denkende und lernende Studenten werden, die das Schülerhafte schnell hinter sich lassen.
Die Hochschulen drängelten so lange, bis ihrem Verlangen in einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) 2004 stattgegeben wurde. Die ZVS starb ab, die Hochschulen dürfen 60 Prozent der Studienplätze nach eigenen Kriterien besetzen - doch die Heiligkeit der Abiturnote blieb bestehen. Ihr muss "maßgeblicher Einfluss gegeben werden", heißt es im HRG, sie muss mit mehr als 60 Prozent bei der Auswahl gewichtet sein. Hochschuleigene Kriterien können da nur noch wenig an der Rangfolge ändern, ein aufwendiges Verfahren mit Motivationsschreiben und Interviews lohnt sich kaum.
Doch selbst wenn die Abiturnote an Bedeutung verlöre, Hochschulen in Deutschland wären kaum bereit, solche Auswahlverfahren durchzuführen. Mitten in den Semesterferien müssten Hochschullehrer wochenlang Interviews führen und Bewerbungsmappen durcharbeiten. Bei dem geringen Stellenwert, den Lehre im Vergleich zur Forschung hat, und den wenigen Punkten, die man mit Lehre sammeln kann, gibt es dafür kaum eine Chance.
Auch wenn eine neue Wunder-Software käme, das Grauen bei der deutschen Hochschulzulassung, wird wohl bestehen bleiben, weil die nicht-intendierten Folgen alles zunichte machen, was man mit der Berufsfreiheit eigentlich erreichen möchte.
Wolf Wagner, 67, ist Professor im Ruhestand. Er lehrte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Erfurt, der er auch mehrere Jahre als Rektor vorstand. Soeben erschien sein Buch "Tatort Universität. Vom Versagen deutscher Hochschulen und ihrer Rettung". Klett-Cotta, Stuttgart; 188 Seiten; 16,90 Euro.
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