Von Jochen Leffers
Wollen wir sie reinlassen? Schon, aber auf keinen Fall alle - mal mehr, mal weniger streng sieben Deutschlands Universitäten unter den Bewerbern für ein Masterstudium aus. Mindestens drei Viertel der Bachelor-Absolventen, das zeigen Befragungen, wollen weiter studieren. Klare Übergangsquoten gibt es so wenig wie einheitliche Kriterien: Welche Bewerber sie aufnehmen, entscheiden zumeist die Hochschulen in Eigenregie.
Die Folge heißt: Tohuwabohu. Rumpelt es bereits in den Bachelor-Lehrplänen lautstark, bricht nun der Wirrwarr nach dem ersten Abschluss aus - wer soll, wer darf ins Masterstudium? Ein erster Studienabschluss, meist der Bachelor, ist stets Pflicht. Die weiteren Hürden bleiben den Hochschulen und Fakultäten überlassen. Sie können ausschließlich die Bachelor-Noten berücksichtigen. Sie können aber zum Beispiel auch Motivationsschreiben verlangen oder die Abiturnoten einfließen lassen.
Genau das hat die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster getan - und vor Gericht jetzt eine erste Bauchlandung erlebt. Am Dienstag und Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht, drei Bewerbern den Weg ins Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre (BWL) zu öffnen. Sie haben sich, zumindest vorläufig, erfolgreich gegen Absagen gewehrt.
Klare Vorgabe: Der Bachelor zählt, nicht etwa der Abiturschnitt
Die Entscheidung gilt aber nicht für alle zurückgewiesenen Studenten, sondern ausschließlich für das Trio, das vor Gericht zog. Zudem handelte es sich um Eil-, nicht um Hauptsacheverfahren. Die Studenten kommen also per einstweiliger Anordnung ins Masterstudium. Dagegen kann die Universität noch Beschwerde einlegen - sofern sie den Streit wirklich ausfechten will.
Der Beschluss der Münsteraner Richter fällt allerdings bemerkenswert klar aus. Auf 16 Seiten begründen sie, warum sie die bisherige Vergabepraxis in Münster als rechtswidrig einstufen. Hauptgrund: Den Ausschlag beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium müsse immer der erste akademische Abschluss geben. Bewerbungsschreiben oder Abiturnoten seien allenfalls Nebenaspekte.
Gescheitert waren die drei Bewerber an einem zweistufigen Auswahlverfahren sowie am Punktesystem, das die Fakultät festgelegt hatte. Einer schloss sein Bachelorstudium mit einer Durchschnittsnote von 3,0 ab; beim Abitur hatte er zuvor einen Schnitt von 2,1 erreicht. Von 100 möglichen Punkten erzielte er damit 46,9 Punkte - das sollte nicht für den Sprung ins BWL-Masterprogramm reichen. Eine andere Bewerberin hatte ihr Diplom im Studiengang Tourismuswirtschaft an einer anderen Hochschule mit der Note "gut" abgeschlossen.
Von allen Master-Interessenten forderte die Fakultät Belege für ihre besondere Eignung - nicht allein durch das zuvor absolvierte Studium, sondern auch durch Motivationsschreiben, durch Methoden- und Sprachkenntnisse sowie durch die "im gewählten Schwerpunkt erbrachten Leistungen". Sodann sollten die Bewerber "in eine Rangfolge gebracht" und ihre Leistungen "in einen Punktwert transformiert" werden. Von maximal 100 Punkten konnten sie je 40 aus dem Bachelor und durch "sonstige einschlägige Qualifikationen", dazu 20 durch ihre Abiturnoten erreichen.
Masterstudiengang deutlich "überbucht"
Zum laufenden Wintersemester wollten mehr als 1400 Bewerber ins Münsteraner BWL-Masterstudium einsteigen. Rund tausend beurteilte die Auswahlkommission des Fachbereichs als prinzipiell geeignet und wollte davon 380 zulassen, obwohl sie die Aufnahmezahl auf nur 151 festgesetzt hatte. Das Masterstudium wurde also "überbucht": Die Kommission ging davon aus, dass sich die meisten Interessenten schrotflintenmäßig an mehreren Hochschulen bewerben und über die Hälfte bestimmt noch abspringen wird. Da hatte man sich verschätzt, tatsächlich traten 265 Bewerber zum Studium an.
Nun kommen noch drei hinzu, zugleich steht das Punktesystem der BWLer auf der Kippe. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verlangt Nordrhein-Westfalens Hochschulgesetz, dass die Master-Ausnahme im ersten Auswahlschritt (dem Vorsortieren) "ausschließlich" an den ersten akademischen Abschluss anzuknüpfen hat. Auch im zweiten Auswahlschritt (der Rangbildung der Bewerber) müsse der erste Abschluss einen "maßgeblichen" Einfluss haben. Höchstens 40 Punkte für den Bachelor - maßgeblich sei das nicht.
Zudem bezweifelt das Gericht, dass der hohe Einfluss der Motivationsschreiben sachgerecht sei. Am Rande deuten die drei Richter auch an, dass sich ja jeder Bewerber solche Schreiben aus dem Internet zusammenharken kann. Eine Überprüfung durch ein persönliches Auswahlgespräch sei aber nicht vorgesehen; das Bewertungsverfahren bleibe "völlig unklar". Weitere offene Fragen sind auch für andere Hochschulen von hoher Bedeutung: ob etwa hohe Qualifikationsanforderungen für das Masterstudium mit Artikel 12 des Grundgesetzes (das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen) kollidieren - und ob schon das Argument des Platzmangels ausreicht, um dieses Grundrecht auszuhebeln.
Tücken hat jedes Verfahren
Die BWLer an der Uni Münster haben jetzt Stoff zum Grübeln, alle anderen Hochschulen ebenso. Bei der Master-Zulassung dürfen sie bisher machen, was sie wollen. Also tun sie es auch. Manche Bildungspolitiker und Rektoren preisen das als Beitrag zur "Profilbildung", als Chance, eigene Schwerpunkte zu setzen und die besten Studenten auszuwählen. Die Bewerber indes wissen nicht mehr, woran sie sind. Sie verlieren jede Übersicht und bangen um ihre Zukunft.
Schon haben die Universitäten eine riesige Fülle an selbstgedrechselten Kriterien. So können sie den Abischnitt erfassen oder Abinoten in Einzelfächern gewichten, sie können Motivations- oder Empfehlungsschreiben verlangen, Bewerber zu Tests oder persönlichen Gesprächen vorladen. Oder Auslandserfahrung belohnen. Oder Pluspunkte verteilen an Kandidaten mit vielen Praktika, mit Berufserfahrung, mit ehrenamtlichem Engagement.
Im Maschinenraum arbeiten etliche Hochschulen daran, die Zulassung auszulagern: Die Servicestelle "Uni-Assist", bisher nur für ausländische Bewerber zuständig, soll beim Master auch deutsche Bewerber prüfen. Was auch immer die Unis sich ausdenken, es hat stets Tücken. Etwa die Sache mit den Noten: Die Bewerber nach ihren Bachelor-Zensuren zu sortieren, klingt so simpel. Nur wollen viele Bachelor-Absolventen die Hochschule wechseln, manchmal auch in einen verwandten Studiengang, auch von der FH an die Uni; mehr Mobilität war ja ein Ziel der Einführung gestufter Abschlüsse. Doch schon während des Bachelorstudiums scheitert der Umzug an eine benachbarte Hochschule häufig an nicht kompatiblen Studienplänen. Nach dem Abschluss kommt es noch schlimmer.
Enorme Notenkluft zwischen den Unis
Leichter funktionieren würde der Wechsel, hätten alle Hochschulen vergleichbare Studenten, vor allem aber: wirklich vergleichbare Noten. Die Realität sieht anders aus. Schon zum Bachelor-Studienbeginn setzen manche Fakultäten die Hürden besonders hoch an und fischen sich Top-Abiturienten heraus. Oft sind es die gleichen Fakultäten, die besonders stolz auf ihre strenge Notengebung sind. Das Notengefälle zwischen Hochschulen, zwischen Fächern und Einzelstudiengängen ist gewaltig. Vulgo: Mitunter schafft die Einser-Abiturientin nur einen Zweier-Bachelor; 50 Kilometer weiter frohlockt der Dreier-Abiturient über seinen Einser-Bachelor. Und schon bekommt er freie Fahrt ins Masterstudium, während die wackere Kommilitonin an ihrer bisherigen Uni ausgesperrt wird - Kölner BWLer zum Beispiel wissen darüber schmutzige Lieder zu singen.
Wo ist die Lösung? Es gibt keine, solange die Hochschulen stark unterschiedliche Wunschzettel bei der Bewertung der Bewerber haben. Und solange sie unter den Kandidaten kräftig sieben möchten - oder müssen, weil die Länder die Studienplätze verknappen. Denn aus Sicht der Länder ist "Master für alle", die Forderung von Studentenvertretern, zu teuer und hat derzeit null Aussicht auf Erfolg. Das wird nicht besser, wenn bald doppelte Abiturientenjahrgänge ihren Bachelor in der Tasche haben.
Die Bildungsminister werden kaum eingreifen beim Zulassungschaos, das die Universitäten derzeit anrichten. Und Proteste zorniger Studenten, so hat es Tradition, finden sie lästig, aber nicht relevant. Momentan können allenfalls Gerichte den Wildwuchs zurückschneiden.
Da warten prächtige Geschäfte auf Rechtsanwälte, die sich mit den Schwächen der Studienzulassung auskennen. Oder, Herr Achelpöhler? "Na klar doch", antwortet der Münsteraner Anwalt aufgeräumt, "für unsere Zunft ist das geradezu ein Beschäftigungsprogramm." Wilhelm Achelpöhler hat soeben einen der drei Bewerber vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich vertreten, einst war er selbst Studentenvertreter. Er befürchtet, dass der Bachelor für viele Studenten zur Sackgasse wird: "So missachtet man die Studienwünsche der Absolventen und beschädigt ihre Berufs- und Zukunftschancen", sagt Achelpöhler, "die einzige senkrechte Konsequenz wäre es, den Zugang zum Master für alle zu ermöglichen."
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