Uni-Urteil zu Minister Althusmann: Glück gehabt, Schluderdoktor
Es war falsch, Bernd Althusmann einen Doktortitel zu verleihen. Der CDU-Politiker aus Niedersachsen, derzeit Präsident der Kultusministerkonferenz, hat sich in seiner Dissertation viel zu viele Schwächen und Fehler geleistet. Dennoch ist es richtig, dass ihm die Universität Potsdam jetzt den Titel lässt.
Es gab gute Gründe für die Universität Potsdam, Bernd Althusmann ohne Doktortitel dastehen zu lassen. Sehr viele gute Gründe sogar: vielleicht Dutzende, vielleicht Hunderte, jedenfalls ausreichend viele.
Auf den 290 Seiten seiner Dissertation herrscht nun wirklich kein Mangel an Mängeln. Als der Doktorand vor vier Jahren seine Arbeit in Potsdam vorlegte, hat er vermutlich nicht einmal selbst gedacht, dass ihm ein Meisterwerk gelungen wäre. Althusmann - damals niedersächsischer Landtagsabgeordneter, heute Kultusminister - musste vielmehr damit rechnen, dass dem Leser bald der Kopf schmerzt. Nicht damit rechnen durfte er, dass ihn selbst bald ein Titel schmückt.
Nur: Die Universität Potsdam hat vor vier Jahren anders entschieden. Sie ließ den Doktoranden nicht ohne Titel dastehen, ihre Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät verlieh ihm 2007 den "Dr. rer. pol.".
Althusmann schnitt schlecht ab - aber bekam den begehrten Titel
Richtig glücklich war sie mit der Arbeit des Doktoranden wohl nicht. Mehrfach soll sie ihm den Entwurf zur Überarbeitung zurückgegeben haben, und am Ende waren die Prüfer immer noch nicht begeistert. Aber durchfallen lassen mochten sie den Nebenbei-Wissenschaftler Althusmann nicht, nach sieben langen Jahren, in denen er sich mehr oder minder stark bemüht hatte. Die Prüfer ließen ihn mit einem "rite" davonkommen, der schlechtesten Note, so mies schneiden nur wenige ab.
Althusmann wird sich daran nicht gestört haben. Er wollte keine wissenschaftliche Karriere starten; dem CDU-Politiker ging es vermutlich nur um den Titel, und den hatte er nun. Obwohl seiner Dissertation auf außerordentlich vielen Seiten die Anführungszeichen fehlen, wenn Wörter oder Halbsätze oder Passagen aus anderen Arbeiten übernommen werden. Obwohl in der Dissertation an mehreren Stellen nicht mal die Werke des Doktorvaters Dieter Wagner ordnungsgemäß zitiert werden. Und obwohl die Dissertation insgesamt so viele fremde Gedanken enthält, dass zwei Wissenschaftler im Frühsommer in ihrer detaillierten Analyse für die "Zeit" zu dem Schluss kamen: "Mit Blick auf diese Zahl und die Menge an Versatzstücken zur Überleitung und Verbindung der Zitate bleibt wenig Platz für eigene Gedanken."
Haben die Prüfer Gnade vor Recht walten lassen?
Diese Wertung scheint schlüssig. Aber wer immer die Promotion heute beurteilt, über Aberkennung oder nicht diskutiert, darf nicht so tun, als hätte es nicht ein Urteil der Universität gegeben, so kritisch man dieses Urteil auch sehen mag. Vermutlich haben die Prüfer damals nicht so genau hingeschaut, vielleicht haben sie auch einfach Gnade vor Recht walten lassen, jedenfalls haben sie entschieden: Ja, es reicht so gerade eben.
Den Titel jetzt einfach wieder zu entziehen, nur weil eine zweite Prüfung halt ein anderes Urteil ergeben hat, wäre grundfalsch. Eine Universität kann nicht beliebig oft prüfen, wie gut sie denn nun eine Dissertation findet. Die rechtlichen Hürden sind richtigerweise hoch. Es ist möglich, trotz Schlampereien einen Titel zu verleihen, aber nicht, ihn nur wegen Schlampereien wieder zu entziehen. Erst bei einer Täuschung durch den Doktoranden wäre die Aberkennung angemessen.
Der Uni hätte es sich leichtmachen und eine solche Täuschung behaupten können. Sie hätte sich damit zum Opfer eines bösen Betrügers stilisiert, zu einer Ansammlung unwissender, gewissenhafter Forscher, die trotz des steten Bemühens um Wahrheit und Klarheit einem Fußnotenteufel aufgesessen sind. Die Professoren hätten sich reingewaschen und mit dem Finger auf den Doktorsohn gezeigt.
Dieser Versuchung hat die Uni widerstanden. Indem sie Althusmann trotz der bekannten Schwächen der Arbeit den Titel belässt, legt sie offen, wie wenig Substanz und Genauigkeit in diesem Fall ausgereicht haben, um einen "Dr. rer. pol." aus Potsdam zu bekommen.
Althusmann sollte sich freuen, dass er mit dem Titel davongekommen ist, stolz darf er darauf nicht sein. Und die Universität sollte zusehen, dass sie ihre Abläufe verbessert, damit sie in ähnlichen Fällen erst gar nicht den Titel verleiht. Alles also, wenn man so will, eine Frage der "Prozessorganisation und Prozesskooperation in der öffentlichen Verwaltung".
Den Verfasser dieses Fachbuchs sollte man allerdings besser nicht zu Rate ziehen, Bernd Althusmann möge über seine Dissertation fortan schweigen.
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