Urteil zu Studienplätzen: Medizin-Bewerber, ihr müsst nicht ewig warten

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Operationssaal: Wie lange sollen Bewerber auf einen Medizin-Studienplatz warten?

Seit fünf Jahren wartet er nun auf einen Medizin-Studienplatz, doch bekommen hat er keinen: Ein 25-jähriger Physiotherapeut klagte - und bekam von einem Verwaltungsgericht jetzt Recht. Die Vergabepraxis verletzte seine Grundrechte. Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht.

Wer Arzt werden will, braucht in Deutschland vor allem eines: Geduld. Jedenfalls, wenn er oder sie kein Einser-Abitur gemacht hat. Dann nämlich gehört die Wartezeit zu den wichtigsten Kriterien bei der Studienplatzvergabe. Das nervt zahlreiche Bewerber, die sich jedes Semester erneut bewerben - und dauernd abgelehnt werden. Mehrere Jahre vergehen, manch einer macht zwischendurch eine Ausbildung zum Krankenpfleger oder zum Physiotherapeuten, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.

Die Praxis ist hochumstritten. Und demnächst wird sich wohl das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob es gegen die Grundrechte verstößt, wenn Bewerber jahrelang auf einen Studienplatz warten müssen. Denn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich mit dem Fall eines 25-jährigen Physiotherapeuten aus Münster beschäftigt, der sich seit fünf Jahren erfolglos beworben hatte. Die Richter zweifeln daran, dass sich solche Wartezeiten mit dem Recht auf freie Berufswahl und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbaren lassen - und haben entschieden, die Frage in Karlsruhe klären zu lassen.

"Die notwenige Wartezeit hat sich nach seinem Abitur um ein Drittel verlängert. Er wartet also - kommt aber seinem Studienplatz kaum näher", teilte die Rechtsanwältin des Bewerbers, Mechtild Düsing, mit. Ihr Kollege Wilhelm Achelpöhler wertet die Entscheidung so: "Das Gericht beanstandet, dass es bei der Vergabe der Studienplätze nicht gerecht zugeht." Bei der Vergabe nach der Wartezeit komme es nicht darauf an, ob die Bewerber wirklich auf einen Studienplatz gewartet hätten, oder ob sie sich einfach in einer art Midlifecrisis als 40-Jährige für ein Medizinstudium entscheiden.

Schon vor gut einem Jahr hatten die Richter in Gelsenkirchen in ähnlichen Fällen ähnlich entschieden, doch das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Beschlussvorlage für unzulässig erklärt, allerdings nur aus formalen Gründen.

Denn tatsächlich ist kaum nachzuvollziehen, wie die Vergabe funktioniert. Im Jahr 2005 beispielsweise bekam noch ein Studienanwärter mit acht Wartesemestern einen Medizinstudienplatz, 2011 reichen für manche Bewerber nicht einmal zwölf Wartesemester. In dem Jahr bewarben sich 44.053 Anwärter auf 8753 Medizinstudienplätze. Mit jedem Wartesemester hoffen die Bewerber: In der nächsten Runde wird es klappen. Und manch ein Bewerber wartet dann so lange wie ein Medizinstudium im Schnitt dauert - nämlich 6 Jahre und drei Monate.

Die erfolglosen Bewerber müssen hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht an eine Entscheidung aus dem Jahr 1977 erinnert. In der sogenannten Numerus-Clausus-II-Entscheidung erklärten die Richter damals Wartezeiten von sechs und mehr Jahren für verfassungswidrig.

Aktenzeichen: 6z K 4171/12

otr

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insgesamt 40 Beiträge
w.o. 19.03.2013
Hat er Recht bekommen oder hat das Verwaltungsgericht die Sache dem BVerfG vorgelegt? Ein bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
Zitat von sysopSeit fünf Jahren wartet er nun auf einen Medizin-Studienplatz, doch bekommen hat er keinen: Ein 25-jähriger Physiotherapeut klagte - und bekam von einem Verwaltungsgericht jetzt Recht. Die Vergabepraxis verletzte seine Grundrechte. Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht. Verwaltungsgericht: Wartezeit für Medizinstudium verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/verwaltungsgericht-wartezeit-fuer-medizinstudium-verfassungswidrig-a-889797.html)
Hat er Recht bekommen oder hat das Verwaltungsgericht die Sache dem BVerfG vorgelegt? Ein bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
ron_ben_david 19.03.2013
Sagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht." Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, [...]
Zitat von w.o.Hat er Recht bekommen oder hat das Verwaltungsgericht die Sache dem BVerfG vorgelegt? Ein bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
Sagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht." Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
nebi 19.03.2013
Ein wenig mehr Anstand darf man auch im Internet erwarten! Er hat durchaus Recht, dass jemand nicht gleichzeitig von einem VG "Recht bekommen" kann und die Entscheidung an das BVerfG weitergegeben werden kann. Der [...]
Zitat von ron_ben_davidSagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht." Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
Ein wenig mehr Anstand darf man auch im Internet erwarten! Er hat durchaus Recht, dass jemand nicht gleichzeitig von einem VG "Recht bekommen" kann und die Entscheidung an das BVerfG weitergegeben werden kann. Der Artikel weißt demzufolge eine gewisse juristische Unsicherheit auf. Allerdings finde ich es hochbedenklich, tatsächlich warten zu müssen. Nur weil sich jemand nicht jährlich bewirbt, heißt es nicht, dass er nicht das gleiche Anrecht auf einen Medizinstudienplatz hat wie jeder andere, auch der 40-jährige mit der Midlifecrisis.
ennalyse 19.03.2013
dann jedoch verläuft alles im sande. bravo: gelsenkirchen. mich (gehöre nicht zu aspiranten, stamme aus einem anderen fach, emeritiert) wundert, dass a) die zweifelhafte rechtsgrundlage (sehr richtig wird hier der [...]
dann jedoch verläuft alles im sande. bravo: gelsenkirchen. mich (gehöre nicht zu aspiranten, stamme aus einem anderen fach, emeritiert) wundert, dass a) die zweifelhafte rechtsgrundlage (sehr richtig wird hier der chronologische faktor: 12klassen-abi, abschaffung wehrpflicht erwähnt) und b) nicht die (zertifizierte?) arbeit der zvs geprüft wird. mich wundert auch, dass nicht über korruptionale abinoten recherchiert wird (die szene spricht hinter vorgehaltener hand). es wird diese entwicklung ebenfalls nicht verglichen und evaluiert mit wartezeiten in anderen fachrichtungen. alles in allem ein entsetzlicher sumpf.
tlatz 19.03.2013
Was für ein unsinniger Kommentar. w.o. hat doch vollkommen Recht mit seinem Kommentar. Der Artikel sagt, erstens dass der Junge Recht bekommen hat und zweitens, dass nichts entschieden ist, denn das [...]
Zitat von ron_ben_davidSagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht." Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
Was für ein unsinniger Kommentar. w.o. hat doch vollkommen Recht mit seinem Kommentar. Der Artikel sagt, erstens dass der Junge Recht bekommen hat und zweitens, dass nichts entschieden ist, denn das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden. Damit ist eigentlich klar: noch hat hier niemand recht bekommen; s geht in die nächste Instanz. w.o. fragt auf sanft versteckte Art, was der Autor sich bei dieser unsinnigen Aussage gedacht hat. Tatsächlich hat der Autor des Artikels sich hier in der Phrasendrescherei (Hat recht bekommen) selbst ins Messer gestürzt. Die Feststellung, dass er keine Ahnung hat, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Dass Sie natürlich den Sinn einer solchen Frage nicht verstehen, ist auch traurig.
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  • Dienstag, 19.03.2013 – 17:21 Uhr
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