Wer Arzt werden will, braucht in Deutschland vor allem eines: Geduld. Jedenfalls, wenn er oder sie kein Einser-Abitur gemacht hat. Dann nämlich gehört die Wartezeit zu den wichtigsten Kriterien bei der Studienplatzvergabe. Das nervt zahlreiche Bewerber, die sich jedes Semester erneut bewerben - und dauernd abgelehnt werden. Mehrere Jahre vergehen, manch einer macht zwischendurch eine Ausbildung zum Krankenpfleger oder zum Physiotherapeuten, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Die Praxis ist hochumstritten. Und demnächst wird sich wohl das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob es gegen die Grundrechte verstößt, wenn Bewerber jahrelang auf einen Studienplatz warten müssen. Denn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich mit dem Fall eines 25-jährigen Physiotherapeuten aus Münster beschäftigt, der sich seit fünf Jahren erfolglos beworben hatte. Die Richter zweifeln daran, dass sich solche Wartezeiten mit dem Recht auf freie Berufswahl und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbaren lassen - und haben entschieden, die Frage in Karlsruhe klären zu lassen.
"Die notwenige Wartezeit hat sich nach seinem Abitur um ein Drittel verlängert. Er wartet also - kommt aber seinem Studienplatz kaum näher", teilte die Rechtsanwältin des Bewerbers, Mechtild Düsing, mit. Ihr Kollege Wilhelm Achelpöhler wertet die Entscheidung so: "Das Gericht beanstandet, dass es bei der Vergabe der Studienplätze nicht gerecht zugeht." Bei der Vergabe nach der Wartezeit komme es nicht darauf an, ob die Bewerber wirklich auf einen Studienplatz gewartet hätten, oder ob sie sich einfach in einer art Midlifecrisis als 40-Jährige für ein Medizinstudium entscheiden.
Schon vor gut einem Jahr hatten die Richter in Gelsenkirchen in ähnlichen Fällen ähnlich entschieden, doch das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Beschlussvorlage für unzulässig erklärt, allerdings nur aus formalen Gründen.
Denn tatsächlich ist kaum nachzuvollziehen, wie die Vergabe funktioniert. Im Jahr 2005 beispielsweise bekam noch ein Studienanwärter mit acht Wartesemestern einen Medizinstudienplatz, 2011 reichen für manche Bewerber nicht einmal zwölf Wartesemester. In dem Jahr bewarben sich 44.053 Anwärter auf 8753 Medizinstudienplätze. Mit jedem Wartesemester hoffen die Bewerber: In der nächsten Runde wird es klappen. Und manch ein Bewerber wartet dann so lange wie ein Medizinstudium im Schnitt dauert - nämlich 6 Jahre und drei Monate.
Die erfolglosen Bewerber müssen hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht an eine Entscheidung aus dem Jahr 1977 erinnert. In der sogenannten Numerus-Clausus-II-Entscheidung erklärten die Richter damals Wartezeiten von sechs und mehr Jahren für verfassungswidrig.
Aktenzeichen: 6z K 4171/12
otr
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