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Wissen zu Geld Wenn die Uni zum Kapitalisten wird

Gründen, und dann die Millionen zählen? Das klappt nur seltenZur Großansicht
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Gründen, und dann die Millionen zählen? Das klappt nur selten

Der Staat hält die Unis finanziell kurz, darum müssen sie andere Geldquellen anzapfen. Technologietransfer gilt als gewinnträchtige Option. Doch gründen Unis Firmen, kann von Goldrausch keine Rede sein, zeigt ein Beitrag des Hochschulmagazins "duz". Schnelles Geld versprechen andere Methoden.

Vor acht Jahren stieg die Universität Erlangen-Nürnberg als Minderheitsgesellschafter beim Start-up-Unternehmen Inchron ein, das Software unter anderem für die Automobilindustrie entwickelt. Die Hochschule brachte ihr gehörende Patente als Kapital ein. Das machte die Gründung so erst möglich. Die Hauptgeldgeber pochten aber darauf, dass der Firma die Patente gehören; eine Lizenz reichte ihnen nicht.

Seither wächst das aus einem Uni-Forschungsprojekt hervorgegangene Unternehmen. Im Frühjahr 2011 gab es eine neue Finanzierungsrunde - eine Wagniskapitalgesellschaft und die Bank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöhten ihr Engagement. Doch Einnahmen aus ihrer Beteiligung verbucht die Universität nach all den Jahren noch nicht.

"Wenn es nur ums Geld ginge, könnte man auf anderem Weg mehr erreichen", sagt Christoph Heynen, Leiter der Kontaktstelle Wissens- und Technologietransfer (WTT) der Universität. Ziel sei es gewesen, die Gründung zu ermöglichen und zugleich einen Gegenwert für die Patentrechte zu erhalten. Inzwischen hat sich die Hochschule an zwei weiteren Unternehmen beteiligt.

Auch der Geschäftsführer der Humboldt-Innovation GmbH, der WTT-Gesellschaft der Humboldt-Universität Berlin, Martin Mahn, erzielt einen schnellen Gewinn nicht mit Unternehmensbeteiligungen, sondern mit Basecaps und T-Shirts mit Uni-Aufdruck. Die hundertprozentige Uni-Tochter betreibt nebenbei das kommerzielle Merchandising-Geschäft der Hochschule. Die Erlöse fließen in Hilfen für junge Unternehmen und Start-ups.

Vorbild Stanford: Millionen scheffeln mit dem Google-Jackpot

Seit 2005 hat die Humboldt-Innovation GmbH 37 Ausgründungen betreut. Nur an fünf hat sie sich auch selbst beteiligt. Über die Gewinnaussichten sagt Mahn: "Fünf bis 15 Jahre ist der Horizont, dass etwas zurückkommt." In diesem Jahr erwartet er erstmals überhaupt eine bescheidene Dividende aus dem unternehmerischen Engagement - im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Eine der Beteiligungen löste sich bereits wieder auf. Die Gründerin erhielt einen Ruf als Professorin und gab ihrer wissenschaftlichen Karriere den Vorzug. Trotz der Geduldsprobe bei den Erlösen und den Unwägbarkeiten in der Gründungsphase sieht Mahn Vorteile, wenn Hochschulen zu Miteigentümern junger Unternehmen werden. Das sichere Einblick und Mitsprache über den Punkt der Markteinführung hinaus.

Die Berater der Humboldt-Innovation GmbH kümmern sich länger und intensiver um jene Firmen, an denen die Uni Anteile besitzt. Mahn gehört darum zu jenen, die vom Bundeswirtschaftsministerium auch gerne als Werber für den Einstieg von Hochschulen in Unternehmen präsentiert werden. Ebenso wie Prof. Dr. Gisela Schäfer-Richter, Prorektorin der Fachhochschule Dortmund und Vorsitzende des Vorstands der Innovationsallianz der nord-rhein-westfälischen Hochschulen. Sie wirbt, Hochschulbeteiligungen könnten zu "mehr Verwertung, Transfer und Wirtschaftswachstum beitragen".

Das passt zum Trend: Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische Union rufen beständig dazu auf, das Unternehmertum im Innovationsbereich zu stärken. Zusätzlich geschürt werden hohe Erwartungen an den neuen Uni-Kapitalismus durch den Verweis auf ausländische Musterbeispiele - etwa die Stanford University, die mit der Ausgründung und dem Verkauf ihrer Anteile am Internetkonzern Google rund 300 Millionen Dollar erzielt haben soll. Auch der Blick auf die Uni Maastricht weckt Goldgräberstimmung. Die Hochschule hat eine eigene Holding, die mittlerweile sechs Firmen im Allein- und 21 im Minderheitsbesitz verzeichnet.

In den vergangenen Jahren flossen zwischen ein und zwei Millionen Euro in ihre Kassen zurück. Ein Teil wurde reinvestiert, einen anderen Teil überwies die Holding als Gewinn an die Uni, die damit Stipendien für Top-Studenten finanziert. Die Uni-Holding in Maastricht blickt inzwischen freilich schon auf 19 Jahre Erfahrung zurück.

In Deutschland gehört Technologietransfer zwar heute unbestritten neben Forschung und Lehre zur Aufgabe der Hochschulen. Doch wer fragt, ob sich Hochschulen an Spin-offs beteiligen, bekommt erst einmal bedächtige Zurückhaltung als Antwort. Meist wird zunächst auf traditionelle Hilfen verwiesen wie Beratungsbüros, Gründerzentren mit Räumen und Technik, Lizenzverträge für Patente, Auftragsforschung oder gemeinsame wissenschaftliche Institute mit Unternehmen.

Auf Geld müssen die Hochschulen dabei nicht unbedingt verzichten. Im Gegenteil: Lizenzgebühren fließen weitaus schneller als Gewinne aus Beteiligungen. Und aus der Hochschule hervorgegangene Firmen zeigen sich über Stiftungen und Zuwendungen auch spendabel, wenn die Hochschule selbst nicht zum Kreis der Eigentümer gehört.

Darüber hinaus jedoch diagnostizierte eine im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums im vergangenen Jahr erstellte Studie bei den Hochschulen "ein steigendes Interesse an Beteiligungen", auch wenn diese noch Ausnahmen seien. Tenor: Zwar sind Hochschul-Spin-offs noch eine echte Randerscheinung, dennoch ist das Thema auf den Unifluren so aktuell wie nie.

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duz - Deutsche Universitätszeitung
Magazin für Forscher und Wissenschaftsmanager
Heft 6/2011

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Die Rechtslage für Hochschulen

Wie weit der Unternehmergeist wirklich gehen darf, das sehen die einzelnen Bundesländer unterschiedlich.

Grundsätzlich gehört der Technologietransfer heute zu den Aufgaben einer Hochschule. Daraus lässt sich auch die Förderung von Spin-offs ableiten.

Die meisten Landeshochschulgesetze erlauben Hochschulen, eigene Tochterunternehmen zu gründen. Allerdings sind damit oft nur die Transfergesellschaften, nicht aber explizit Beteiligungen an wissenschaftlichen Ausgründungen gemeint. Ausdrücklich erwähnt wird dies aber in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Nicht einheitlich geregelt ist, ob die Ministerien einer Beteiligung zustimmen müssen. In neun Ländern ist dies der Fall; in zweien muss es angezeigt werden. Brandenburg und Rheinland- Pfalz regeln nicht, ob sich Hochschulen an Firmen beteiligen dürfen.

Der Zugriff des Rechnungshofes ist bei Hochschul-Minderheitsbeteiligungen von Tochter-Gesellschaften eingeschränkt.

Quelle: Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung.



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