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05.07.2002
 

Urteil

Harry Potter wirbelt weiter durch Schulbücher

Harry Potter ist eine Gelddruckmaschine. Ob Tassen, T-Shirts oder Taschen, mit dem Zauberlehrling verkauft sich einfach alles besser. Aber in Schulbüchern dürfe er nicht auftauchen, verlangte Autorin Joanne K. Rowling - vergeblich, wie Richter jetzt zugunsten eines Mülheimer Verlags entschieden.

Zauberlehrling Harry Potter
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Carlsen Verlag

Zauberlehrling Harry Potter

Mülheim/Berlin - Mit einer einstweiligen Verfügung wollten die Schöpferin von Harry Potter und die Firma Time Warner Entertainment verhindern, dass der "Zauberlehrling" weiterhin durch Lehrbücher des "Verlags an der Ruhr" wirbelt. Das Landgericht Berlin wies diesen Antrag jedoch zurück (Az: LG Berlin 16 O 306.02). Wie der Verlag erklärte, habe das Gericht in den Verlagsprodukten eine selbstständige geistige Leistung und damit "eigenständig schutzfähige didaktische Werke" gesehen. Der Mülheimer Verlag habe lediglich einzelne Elemente aus den Originalromanen frei für Lehrerhandbücher benutzt.

Eine einstweilige Verfügung hätte nach Auffassung des Gerichtes dazu geführt, Arbeitsmaterialien zu verbieten, die Lehrern wie Schülern den Weg zur zeitgenössischen Literatur im Unterricht erleichtern, so der Mülheimer Verleger Wilfried Stascheit. Nach dem Spruch des Berliner Gerichts "haben alle in der Branche aufgeatmet", sagte Stascheit. Er habe die grundsätzliche Frage klären lassen wollen, ob Autoren oder Verlage über Marken- und Urheberrecht bestimmen könnten, wie Sekundärliteratur, Unterricht oder gar Kritiken zu ihren Werken aussehen müssten.

Hätte die Gegenseite Recht bekommen, "dann könnte in letzter Konsequenz kein Unterricht mehr über moderne Autoren in der Schule stattfinden", meinte der Verleger. Auch der Verband der Schulbuchverlage teile diese Ansicht und unterstütze den Prozess finanziell.

Nach Schilderung Stascheits hat Time Warner in den vergangenen Monaten mehrfach Verlage per Anwalt aufgefordert, Bücher über Harry Potter wieder vom Markt zu nehmen. Auch Kinder und Jugendliche hatten ihre "Potter-Fanseiten" aus dem Internet entfernen müssen.

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