Wohngemeinschaften sind eine tolle Erfindung. Das einzig Lästige sind die Mitbewohner. Sie spülen nicht ab, leeren fremde Nutella-Gläser, haben lauten Sex und noch lautere Musikanlagen. Was tun?
WG-Krach ist für Ludger Büter Alltag. Der 59-jährige Psychologe schlichtet im Auftrag des Kölner Studentenwerks Konflikte in Wohngemeinschaften. Auf dieser Seite lindert er von nun an auch den WG-Kummer der UniSPIEGEL-Leser. Schreibt uns, was euch in den Wohn-Wahnsinn treibt (wg-kummer@spiegel.de).
Lisa P., 26, aus Münster schreibt:
Vor einem Jahr zog ein langjähriger Freund von mir in die Wohngemeinschaft, in der ich Hauptmieterin und irgendwie auch eine Art Familienoberhaupt bin. Was ich nicht wusste: Er hatte sich in mich verliebt. Ich mich aber nicht in ihn, was in der ersten Zeit zu erheblichen Störungen in der WG geführt hat. Der unglücklich Verliebte beschallte die Wohnung mit dröhnend lauter Musik, vernachlässigte jegliche Ordnung, trank zu viel Alkohol und weigerte sich, WG-Pflichten wie das Putzen zu erfüllen.
Die Tatsache, dass ich mittlerweile eine glückliche Beziehung habe, macht die Sache nicht einfacher. Neulich verlangte er, dass ich ihm vorher Bescheid gebe, wenn ich mit meinem Freund schlafe - damit er sich der angeblichen Geräuschkulisse entziehen kann. Er findet, ich sei für sein Leid verantwortlich, und deswegen müsste ich derartige Forderungen zu seinem Wohlergehen auch erfüllen.
Er weigert sich bis heute beharrlich auszuziehen, selbst wenn ihn so gut wie jeder aus seinem privaten Umfeld deswegen schon bekniet hat. Ich könnte ihm natürlich kündigen, aber für diesen Fall hat er bereits einen gerichtlichen Streit angekündigt. Haben Sie eine Idee, wie man das Problem auf zivilem Weg gemeinsam in den Griff bekommen kann?
WG-Doktor Ludger Büter antwortet:
Die von Ihnen beschriebenen Verwerfungen in Liebesangelegenheiten sind Situationen, die der Mensch normalerweise in seiner Pubertät durchmacht. Ich meine nicht den Liebeskummer als solchen, gegen den in keinem Alter ein Kraut gewachsen sein dürfte, sondern die überzogenen Ansprüche, die der unglücklich Verliebte an Sie als sein "Opfer" stellt.
Was sich bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch als kompliziert erweist aufgrund mangelnder Erfahrung und mangelnder persönlicher Reife, sollte unter Erwachsenen klar und unumstößlich sein: Niemand ist einem verliebten Mitmenschen schuldig, entsprechende Gefühle zu erwidern. Jeder hat als Mittelpunkt noch so großer Begeisterung und Verehrung das Recht, einen Verliebten zurückzuweisen.
Ebenso klar ist, dass unglücklich Verliebte Zurückweisungen hinnehmen müssen. Genau das hätte Ihr Mitbewohner vorzugsweise als jugendlicher Anfänger in der Partnerwahl lernen müssen. Offensichtlich hat er das nicht, was allerdings nicht Ihr Problem sein sollte.
Das Verhalten Ihres Mitbewohners ist unannehmbar. Eine Kündigung ist diesem durchaus angemessen. Ich erkenne nicht, was ein Anwalt dem entgegensetzen wollte.
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