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Abschließendes Urteil im Fall Gäfgen: Foltervorwurf bestätigt
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V1.1

01.06.2010 - Die Frankfurter Polizei hatte im Entführungsfall des Bankierssohns Jakob von Metzler im Jahr 2002 dem Täter mit Gewalt gedroht, um den Jungen zu finden. Der verurteilte Täter, Magnus Gäfgen, klagte daraufhin wegen Menschenrechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun ein Urteil gefällt.

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