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Gerichtsurteil : Islamist in Berlin darf Sohn "Djehad" nennen
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V1.1

03.09.2009 - Ein Berliner Gericht hat in letzter Instanz entschieden: Der Islamist Reda Seyam darf seinen Sohn "Djehad" nennen. Das Kindeswohl sei dadurch nicht gefährdet. Ein Standesbeamter hatte den arabischen Vornamen zuvor abgelehnt, denn "Djehad" bedeutet Heiliger Krieg.

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