10.10.2012 - Ein Moskauer Gericht hat im Berufungsverfahren gegen die Punkband "Pussy Riot" das Urteil gesprochen: Es bestätigte für zwei der drei Angeklagten die Haftstrafen von jeweils zwei Jahren im Straflager. Eine der Sängerinnen wurde überraschend auf Bewährung entlassen.