Das Abitur nach Klasse 12 (auch achtjähriges Gymnasium, kurz G8 oder Gy8) ist das Ergebnis einer Schulreform an den Gymnasien in Deutschland. Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von bisher dreizehn auf nunmehr zwölf Jahre wurde in fast allen Bundesländern eingeführt. Lediglich in Rheinland-Pfalz bleibt es bisher bei einem Modellversuch an Ganztagsschulen, während die reguläre Schulzeit an Gymnasien bis zum Abitur weiterhin 13 Jahre dauert.
Als Hauptargument für die Einführung der verkürzten Schulzeit wird die zu anderen Ländern vergleichsweise lange Dauer der Schulzeit angeführt.
Für die Schüler ergibt sich nach der Umstellung auf das verkürzte Schulsystem eine erheblich größere Stoffdichte. Den Abiturienten soll dadurch ermöglicht werden, ein Jahr früher die Berufsausbildung zu beginnen und entsprechend ein Jahr früher Geld zu verdienen.
Die Wirtschaft soll auf im Durchschnitt ein Jahr jüngere Berufseinsteiger mit Abitur bzw. abgeschlossener Hochschulreife zurückgreifen können.
Gesamtgesellschaftlich bzw. gesamtwirtschaftlich betrachtet soll wegen der demografischen Alterung die Lebensarbeitszeit der in Deutschland lebenden Menschen zunehmen. Dieser Effekt soll nicht nur durch einen späteren Eintritt in die Rente, sondern auch durch einen früheren Einstieg ins Berufsleben erzielt werden.
Voraussetzung für diese Effekte ist insbesondere, dass sich die Zahl der Sitzenbleiber nicht durch die Verdichtung des Unterrichts erhöht und dass die minderjährigen Schulabgänger zügig an die Universitäten und auf den Arbeitsmarkt drängen. Erste Rückmeldungen der Universitäten deuten darauf hin, dass die Studierfähigkeit der Studienanfänger durch die Umstellung gelitten hat.
Das bislang neunjährige Gymnasium (Klasse 5 bis 13) wurde in der Weimarer Republik nach der obligatorischen vierjährigen Grundschule, statt der bisher meist üblichen dreijährigen Vorschule, für alle Kinder eingeführt. Es folgten nunmehr weitere neun Schuljahre bis zum Abitur. Während der Zeit der nationalsozialistischen Hitler-Diktatur wurde per Erlass vom 30. November 1936 die höhere Schulzeit auf zwölf Jahre verkürzt. Hintergrund dieser Regelung war der Wunsch, die deutsche Wehrmacht durch die dann früher zur Verfügung stehenden Offiziersanwärter erheblich aufzurüsten.[1]
Nach Kriegsende und Auflösung des deutschen Reiches hielt die neu gegründete DDR vor allem aus bildungstheoretischen, aber auch aus ideologischen Gründen am Reifezeugnis nach zwölf Klassen fest. Das Abitur konnte für wenige Schüler auf der Erweiterten Oberschule nach zwölf Jahren Schulzeit und mit Samstagsunterricht abgelegt werden (Abiturquote: 10 Prozent). Eine weitere Möglichkeit bestand in der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur.
Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland kehrte zum Abitur nach 13 Jahren zurück. Im wieder errichteten Staat Österreich wurde die Matura ebenfalls nach 13 Jahren am Gymnasium abgelegt.
Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik, der Wiedervereinigung, führten die neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die dreizehnte Klasse bis zum Abitur ein, da die Wochenstunden-Vorgaben der Kultusministerkonferenz nach zwölf Jahren nicht erfüllbar waren. Nur die Freistaaten Sachsen und Thüringen blieben beim Abitur nach 12 Jahren. Die anderen neuen Bundesländer schlossen sich dem im Jahr 2000 an und führten das 12jährige Abitur wieder ein. Inzwischen ist die (Wieder-)Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren in den neuen Bundesländern größtenteils abgeschlossen.[2]
Seit 2007 ist die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren in fast allen Bundesländern zwar beschlossene Sache, aber noch nicht in allen (alten) Bundesländern umgesetzt. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder existieren bei der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des Konzepts von Land zu Land große Unterschiede.
| Land | Einführung beschlossen | Einführung durchgeführt | ehemals eingeführt |
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ja | 2012 | |
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seit 2011 | ||
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2012 | 1949–200? (Ost-Berlin) | |
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2012 | 1949–200? | |
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2012 | ||
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seit 2010 | ||
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bis 2013 | ||
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seit 2008 | 1949–2001 | |
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seit 2011 | ||
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bis 2013 | ||
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nur Modellversuch an Ganztagsschulen | bis 2016 | |
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ja | seit 2009 | |
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seit 1949 | ||
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seit 2007 | 1949–2000 | |
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bis 2016 | ||
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seit 1949 |
Im Vorfeld der Umstellung wurde gefordert, dass die kürzere Schulzeit nicht zu einer Qualitätsminderung des Abiturs führen dürfe. Die Kultusministerkonferenz (KMK) entsprach dem, indem sie die Anzahl der Wochenstunden, die für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlich sind, unverändert bei insgesamt 265 Wochenstunden beließ, diese aber statt auf 13 nunmehr auf 12 Schuljahre aufteilte. Trotz des Wegfalls eines Unterrichtsjahres sollen weiterhin alle Inhalte vermittelt werden, die bisher die Stoffmenge für 13 Schuljahre darstellten.
Folge war eine signifikante Erhöhung der Wochenstundenzahlen für die Schüler mit verkürzter Schulzeit: Mussten Schüler des neunstufigen Gymnasiums auf neun Jahre aufgeteilt durchschnittlich 30 Wochenstunden absolvieren, müssen Schüler des achtstufigen Gymnasiums durchschnittlich 33 Stunden pro Woche belegen. Daran üben Eltern-, Lehrer- und Schülerorganisationen zum Teil heftige Kritik.[3] Die 265 Wochenstunden werden je nach Bundesland unterschiedlich auf die Jahrgangsstufen verteilt. Um jüngeren Schülern eine zu große Stundenzahl zu ersparen, werden die Stunden oftmals so aufgeteilt, dass Schüler in den niedrigeren Jahrgangsstufen weniger und Schüler in älteren Jahrgängen mehr als 33 Wochenstunden Unterricht haben. So kommen Stundentafeln mit bis zu 36 Wochenstunden zustande.[4]
Während der Umstellung auf G8 wurden vereinzelt Stimmen laut, die eine Streichung von Unterrichtsinhalten zu Gunsten einer geringeren Wochenstundenzahl forderten. Der Verband Bildung und Erziehung Niedersachsen wies darauf hin, dass im Fall einer Streichung ganzer Unterrichtsfächer in höheren Jahrgangsstufen dieses vor allem einseitig zu Ungunsten der musischen Fächer und Religion drohe.[5] Auch eine Ausdehnung des Unterrichts auf den Samstag, wie von der damaligen Hamburger Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig vorgeschlagen und früher bis Mitte der 1970er Jahre in Westdeutschland üblich, wurde diskutiert. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete den Samstagsunterricht als „familienfeindlichen Unsinn“.[6] Kritik wird auch bezüglich der nachmittäglichen Versorgung der Schüler geäußert: Anders als in Deutschland sind die Schulen in anderen europäischen Staaten durchweg als Ganztagsschulen mit Mensa konzipiert und bieten am Nachmittag deutlich mehr Förderangebote als in Deutschland.[7] In einer ersten Reaktion haben sich die Kultusminister der Länder (Kultusministerkonferenz) auf „mehr Zeit für individuelles Üben“ verständigt.[8]
Kritisiert wird weiter, dass entgegen ursprünglicher Beteuerungen teilweise eine Straffung der Lehrpläne stattfindet. So soll etwa nach einem Entwurf des Kultusministeriums in Bayern die Thematik des Nationalsozialismus in der Oberstufe nur noch in sieben Schulstunden abgehandelt werden.[9] Problematisch ist insbesondere die hohe Belastung, die Jugendliche durch die G8-Reform erfahren. Viele Gymnasiasten haben kaum noch Freizeit, sie müssen Hobbys wie Musikunterricht und Sportvereine aufgeben, um in der Schule bestehen zu können.[10] Inzwischen nimmt jeder fünfte Schüler in Deutschland Nachhilfe, da der Stoff allein für viele Schüler nicht zu bewältigen ist.[11]
2011 bis 2013 wird es in den großen Ländern doppelte Abiturjahrgänge und damit entsprechende Auswirkungen auf die Universitäten und Ausbildungsplätze geben. Während der Staat direkt Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Studienplätze nehmen und das Angebot mit Blick auf den Doppeljahrgang ausbauen kann, ist eine entsprechende Beeinflussung des Ausbildungsmarktes in deutlich geringerem Umfang und nur mittelbar möglich.
In Hessen und Schleswig-Holstein ist eine parallele Entwicklung zur Beibehaltung der längeren Schulzeit zu verzeichnen. Es besteht künftig abhängig vom Schulstandort die Möglichkeit, die Abiturprüfungen wie bisher erst nach neun Schuljahren abzulegen. In Hessen betrifft dies nur kooperative Gesamtschulen, während in Schleswig-Holstein die Schulträger von Gymnasien, Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen entscheiden können, ob an den Schulen bzw. in den Gymnasialzweigen G8 oder G9 angeboten werden soll.[12][13]
In Nordrhein-Westfalen konnten Gymnasien Ende 2010 beantragen, im Rahmen eines Schulversuchs wieder von acht auf neun Jahre umzusteigen.[14] Den Antrag stellten bis zum Ende der Bewerbungsfrist (30. Dezember 2010) 13 der 630 Gymnasien in Nordrhein-Westfalen.[15]
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