Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist der regelmäßige Bezug einer Leistung, oftmals gegen ein Entgelt. Der Bezieher der Leistung ist der Abonnent.
Das Wort Abonnement ist seit dem 18. Jahrhundert gebräuchlich und stammt aus dem Französischen, in welchem s’abonner à quelque chose für „eine wiederkehrende Leistung bestellen“ steht.
Ein Abonnement kann für eine gewisse Zeit (beispielsweise zwölf Monate) oder auf Widerruf abgeschlossen werden. In der Regel ist der Preis für ein Abonnement niedriger als bei einem Einzelbezug.
In Deutschland können Abonnement-Verträge höchstens 24 Monate lang laufen. Die maximale Laufzeit für stillschweigende Verlängerungen beträgt zwölf Monate. Die maximal mögliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit des Abonnements. Diese Bestimmungen sind im § 309 BGB festgelegt.
Für Unternehmen ist der Vertrieb von Abonnements sehr attraktiv, da diese einen kontinuierlichen Umsatz garantieren. Abos werden dem Konsumenten daher als überlegenes Produkt angepriesen (kostensparend, komfortabel, prämienbehaftet).
Manchmal werden Personen, die gar nicht an Abonnements interessiert sind, an der Haustür von sogenannten Drückerkolonnen Zeitschriften-Abonnements aufgeschwatzt. Derartige Haustürgeschäfte können nach deutschem Recht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Historisch
Nachfolgende Aufzählung zeigt, wie verbreitet die Form des Abo-Vertriebes in der deutschen Wirtschaft ist:[2]
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