Sonntag, 27. Mai 2012

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Afghanische Menschenrechtskommission

Die Afghanische Menschenrechtskommission (englisch: Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) hat gemäß Artikel 58 der afghanischen Verfassung von 2004 die Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte zu beaufsichtigen, sie zu stärken und zu schützen. Jedermann soll eine Beschwerde bei der Kommission anbringen können über die Verletzung seiner Menschenrechte. Die Kommission soll Fälle von Menschenrechtsverletzungen an die zuständigen Rechtspflegeorgane abgegeben und den Einzelnen bei der Verteidigung seiner Rechte unterstützen.

Als Mitglieder der Kommission (Kommissare) fungieren:

  • Sima Samar, Vorsitzende
  • Ahmad Fahim Hakim
  • Ahmad Nader Nadery
  • Mohammad Farid Hamidi
  • Hangama Anwari
  • Ahmad Zia langari
  • Soraya Rahim Sobhrang
  • Abdul Karim Azizi
  • Hossain Ramoz

Geschichte

Im Dezember 2011 gab Hamid Karsai bekannt, dass die Mandate von Nader Nadery, Ahmad Hakim Fahim und Ghulam Mohammed Gharib nicht mehr verlängert werden.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Thomas Rüttig: Karsai schasst drei Menschenrechtler. In: die tageszeitung. 23. Dezember 2011, abgerufen am 27. Dezember 2011 (deutsch). 
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Diese Seite wurde zuletzt am 11. Mai 2012 um 16:54 Uhr geändert.

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