Die Afghanische Menschenrechtskommission (englisch: Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) hat gemäß Artikel 58 der afghanischen Verfassung von 2004 die Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte zu beaufsichtigen, sie zu stärken und zu schützen. Jedermann soll eine Beschwerde bei der Kommission anbringen können über die Verletzung seiner Menschenrechte. Die Kommission soll Fälle von Menschenrechtsverletzungen an die zuständigen Rechtspflegeorgane abgegeben und den Einzelnen bei der Verteidigung seiner Rechte unterstützen.
Als Mitglieder der Kommission (Kommissare) fungieren:
Im Dezember 2011 gab Hamid Karsai bekannt, dass die Mandate von Nader Nadery, Ahmad Hakim Fahim und Ghulam Mohammed Gharib nicht mehr verlängert werden.[1]
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