Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS), früher auch Amtliche Gemeindekennzahl (GKZ) oder Gemeindekennziffer, ist eine Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete.
Andere Nomenklaturen zur Abgrenzung von Gebieten sind beispielsweise die Postleitzahl oder der NUTS-Code. Im Marketing werden auch Nielsengebiete verwendet.
In Deutschland dient der Gemeindeschlüssel vor allem statistischen Zwecken und wird von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer einheitlich vergeben.
In Bayern wurde der Gemeindeschlüssel 1954 eingeführt. Im Rahmen der Gebietsreform in Bayern wurden in Bayern die Gemeindeschlüssel am 1. Juli 1972 völlig neu vergeben.
Der Gemeindeschlüssel ist z. B. beim Wohnungswechsel auf der Abmeldung bzw. Anmeldung anzugeben. Er wird jedoch i. d. R. vom jeweiligen Einwohnermeldeamt im Rathaus eingetragen.
Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) besteht aus insgesamt 8 Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzen:
Beispiele:
08 1 11 000 = Stuttgart
03 2 54 021 = Hildesheim
12 0 64 340 = Neuhardenberg
Außerdem gibt es den zwölfstelligen Regionalschlüssel, der ähnlich aufgebaut ist, in den aber im Vergleich zum AGS vor den letzten drei Ziffern vier Stellen zur Verschlüsselung der Gemeindeverbände eingefügt sind (0000 für Gemeinden, die keinem Gemeindeverband angehören). Die Amtliche Statistik in Deutschland strebt die langfristige Ablösung des achtstelligen AGS durch den zwölfstelligen Regionalschlüssel an.
Beispiele des Regionalschlüssels einer Gemeinde:
12 0 64 5410 340 = Neuhardenberg
Der Regionalschlüssel für Gemeindeverbände ist neunstellig (gekürzt um die drei letzten Stellen, die die Gemeinde kennzeichnen).
Beispiele des Regionalschlüssels eines Gemeindeverbandes:
12 0 64 5410 = Amt Neuhardenberg
Aus dem Regionalschlüssel kann durch Weglassen der sechsten bis neunten Ziffer jederzeit der Amtliche Gemeindeschlüssel produziert werden. Umgekehrt funktioniert das in der Regel nicht, da der Regionalschlüssel zusätzliche Informationen (Zugehörigkeit zu einem Gemeindeverband) enthält, bzw. nur, wenn es sich um eine verbandsfreie Gemeinde handelt (hier durch Einfügen der Ziffernfolge 0000 vor der sechsten Ziffer des Amtlichen Gemeindeschlüssels).
Seit dem 1. Januar 2009 wird die Ziffernfolge 0000 für verbandsfreie Gemeinden durch 0, gefolgt von einer Wiederholung der Stellen 10 bis 12 (Gemeindeebene) ersetzt.[1] Diese neue Verschlüsselung soll die flächendeckende Abgrenzung bzw. Ermittlung der Gemeindeverbandsebene bewerkstelligen. Damit sollen auch in Ländern, die nicht über eine Einteilung in Gemeindeverbände verfügen, verbandsfreie Gemeinden wie Gemeindeverbände behandelt werden.
Die Schlüsselstelle 6 (das so genannte t-Kennzeichen) dient zur Unterscheidung verbandsangehöriger Gemeinden (Ziffer 5), verbandsfreier Gemeinden (Ziffer 0) und gemeindefreier Gebiete (Ziffer 9).[2]
Die Zählung erfolgt von Norden nach Süden (Nr. 01–09), in chronologischer Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland (Nr. 10–11) und alphabetischer Reihenfolge (Nr. 12–16)
Der österreichische Gemeindeschlüssel ist Bestandteil der Kennziffern für die territorialen Gliederungen. Sie wird auch als ÖSTAT-Nr. bezeichnet und setzt sich wie folgt zusammen:
3 25 21 = Rappottenstein
9 07 01 = Wien–Neubau
Es kommen im amtlichen Wesen beide Benennungen, Gemeindekennziffer und Gemeindekennzahl vor.
Nicht zu verwechseln sind diese Kennziffern mit der Katastralgemeindekennnummer (KGNR)
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