Der Krieg gegen den Terror (engl. War on Terror) oder Krieg gegen den Terrorismus (engl. War on Terrorism bzw. Global War On Terrorism, GWOT) war ein vor allem von der ehemaligen US-Regierung unter George W. Bush verbreitetes politisches Schlagwort, das eine Bandbreite politischer, militärischer und juristischer Schritte gegen den als Problem identifizierten internationalen Terrorismus zusammenfasst. Ende März 2009 kündigte US-Außenministerin Hillary Clinton an, dass die US-Regierung den Begriff nicht mehr verwenden werde.[1]
Die Bezeichnung „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“ verwendete 1985 erstmals die US-Regierung unter Präsident Ronald Reagan, nach dem Anschlag von 1984 auf die Internationalen Friedenstruppen in Beirut und mehreren Flugzeugattentaten. Zusammengefasst wurden unter diesem Begriff Maßnahmen der US-Regierung im Nahen Osten und Nordafrika.[2][3] Vorher war er zuletzt 1977 vom Time Magazine im Zusammenhang mit der Befreiung der Landshut-Geiseln in Mogadischu verwendet worden. Unmittelbar nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde der Ausdruck von der US-Regierung unter Präsident George W. Bush wieder aufgegriffen, der ankündigte, einen weltweiten „Krieg gegen den Terrorismus“ (engl. „War on Terrorism“) führen zu wollen.
Der Begriff knüpft an ähnliche, von früheren US-Regierungen geprägte Termini wie „Krieg gegen Armut“ („War on Poverty“) oder „Krieg gegen Drogen“ („War on Drugs“) an. Bei seiner Rede am 16. September verwende Bush. „ This crusade, this war on terrorism is going to take a while." Nach Kritik für das Wort Kreuzzug entschuldigte sich Bush; der Begriff wurde nicht mehr verwendet.[4][5] Zugleich wird der Ausdruck „War on Terror“ aufgrund seiner wörtlichen Bedeutung eines „Krieges gegen das Entsetzen“ kritisiert (siehe auch Abschnitt Kritik). Erstmals verwendet wurde der Begriff Terrorism jedoch bereits 1920 nach dem Bombenanschlag auf die Wallstreet. Wegen des Ziels der Täter „panische Angst“ und „Entsetzen“ zu schaffen, wurden sie als Terroristen bezeichnet.[6]
Die Kernsätze der Ansprache des US-Präsidenten George W. Bush am 20. September 2001 vor dem Kongress lauteten:
Die US-Regierung erfuhr in der Folge weltweite Unterstützung anderer Regierungen in ihrem Bemühen um eine „Koalition gegen den Terror“.
Nach den Anschlägen des 11. Septembers wurde der UN-Sicherheitsrat mit den Resolutionen 1368 sowie Resolution 1373 und das Counter Terrorism Committee aktiv. Auch die Anti-Terrorismus-Konventionen, die in der UN-Generalversammlung seit den 1960er Jahren erlassen wurden, fanden nach den Terroranschlägen auf die USA neue Beachtung und wurden vermehrt ratifiziert[8]. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete einstimmig eine von den USA vorgelegte Resolution zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die durch Anwendung des Kapitel 7 der UN-Charta für alle Mitgliedstaaten der UN bindend wurde[9]. In Artikel 41 von Kapitel 7 der UN-Charta werden insbesondere Maßnahmen unter Ausschluss von Waffengewalt wie z. B. Embargos oder der Abbruch der diplomatischen Beziehungen aufgeführt.
Die NATO rief am 12. September 2001 erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall gemäß Artikel 5 der Nato-Charta aus. Die Nato-Charta spricht von einem „bewaffneten Angriff“ und der Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der UN anerkannten Rechts der Selbstverteidigung.
Bushs Ansprache war aber auch ein konkreter Appell an die zu dem Zeitpunkt in Afghanistan regierenden Taliban gewesen, die Unterstützung des Terrornetzwerkes al-Qaida aufzugeben und insbesondere deren Führer Osama bin Laden auszuliefern. Da dieser Appell der US-Führung fruchtlos geblieben war, begannen die USA und Großbritannien am 7. Oktober 2001 mit Luftangriffen gegen Afghanistan, wobei sie gleichzeitig Lebensmittelrationen abwarfen, um deutlich zu machen, dass die Angriffe nicht der Bevölkerung Afghanistans gälten. Trotz militärischer Erfolge wie der Befreiung Afghanistans von dem Taliban-Regime gelang es während des Krieges nicht, die Führungsspitze von al-Qaida gefangenzunehmen.
National und international gab und gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen und Aktionen der US-Regierung, die im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus stehen:
Die am 7. Oktober 2001 begonnene Operation Enduring Freedom (OEF, engl. Operation dauerhafte Freiheit) hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen. Sie besteht aus zwei weitgehend unabhängigen Teiloperationen, die in Afghanistan (Krieg 2001-2002, Ziel u. a. der Sturz der Taliban) und im Seegebiet am Horn von Afrika stattfinden. Außerdem sollen Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abgehalten werden. An diesen Operationen sind inzwischen etwa 70 Nationen beteiligt, darunter Deutschland. Die Operation wird vom amerikanischen Regionalkommando USCENTCOM mit Hauptquartier in Tampa/Florida geführt.
Rechtsgrundlage für die Operation ist die Resolution 1368 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. September 2001, mit der die Terroranschläge von New York und Washington als bewaffneter Angriff auf die Vereinigten Staaten und als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit verurteilt werden.
Der deutsche Beitrag besteht im Wesentlichen aus einem Marinekontingent, das von Dschibuti aus im Roten Meer, im Golf von Aden und im westlichen Teil des Indischen Ozeans operiert. Die Bundeswehr stellte bisher außerdem Lufttransportkräfte, Sanitätskräfte, ABC-Abwehrkräfte, Spezialkräfte und die erforderlichen Unterstützungskräfte. Im Jahr 2007 beschloss der deutsche Bundestag mit großer Mehrheit den Einsatz von Tornados in Afghanistan.
Im Rahmen des Kriegs gegen den Terror waren die USA seit etwa 2001 dazu übergegangen, terrorverdächtige Personen zu entführen und ohne Gerichtsverfahren über längere Zeit in weltweit verteilten Geheimgefängnissen zu inhaftieren, die das US-Militär als Black sites bezeichnet[11]. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen sich nach mehrmonatiger bis jahrelanger Haft herausstellte, dass die Verhafteten unschuldig bzw. Opfer einer Verwechslung waren. Der bekannteste Fall in Deutschland ist Murat Kurnaz.
Laut Amnesty International wird dies außer von den USA auch von einer Vielzahl weiterer Länder praktiziert.[12]
Die Vorgehensweise deckte sich mit der Definition des Verschwindenlassens von Personen, das im 2002 in Kraft getretenen Rom-Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert ist. Es bildet eine der Rechtsnormen für die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Die Regierung von Präsident Bush forderte lange eine Immunität für US-Bürger, die der Strafgerichtshof aber nicht gewähren wollte. Mit mehr als 50 Staaten haben die USA bilaterale Abkommen geschlossen, die eine Auslieferung von US-Bürgern aus diesen Ländern nach Den Haag verhindern sollen. Im Jahr 2003 strich die US-Regierung die Militärhilfe für 35 Länder, die solche Abkommen noch nicht unterzeichnet hatten.[13]
In Deutschland wurden 2007 im Zusammenhang mit der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri Haftbefehle gegen 10 CIA-Agenten ausgesprochen.[14]. In Italien werden wegen der Entführung des Imams Abu Omar 26 CIA-Agenten per Haftbefehl gesucht.[15][16]
Nach offiziellen US-Angaben wurden die von der CIA betriebenen Geheimgefängnisse im Laufe des Jahres 2006 geschlossen. Laut einem Bericht der Financial Times war diese unter anderem vom Menschenrechtsrat der UNO lange geforderte Entscheidung dadurch beschleunigt worden, dass Verhörspezialisten der CIA sich wegen der unklaren Rechtslage geweigert hatten, in diesen Einrichtungen weiterhin Gefangene zu verhören.[17]
Am 22. Januar 2009, dem zweiten Tag nach seiner Amtsübernahme, befahl Präsident Barack Obama mit sofortiger Wirkung die Schließung aller CIA-Geheimgefängnisse[18] und verbot die Anwendung von Folter durch die CIA. Die Schließung des Gefängnis Guantanamo wurde jedoch ausgesetzt.
Im Zuge des „Krieges gegen den Terror“ wurden in Deutschland umfangreiche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Objekte und zur Überwachung Verdächtiger eingeführt, die mit dem Schutz der Inneren Sicherheit begründet werden:
Die Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird zum Teil kontrovers diskutiert. Strittig ist dabei auch, ob Bürgerrechte und dabei insbesondere die Freiheitsrechte unzulässig beschnitten werden.
Kritiker sind der Meinung, dass es ein Widerspruch sei, eine Kriegserklärung abzugeben, ohne einem Staat den Krieg zu erklären. Der „Krieg gegen den Terrorismus“ bewirke damit die Schaffung eines permanenten Ausnahmezustandes und schaffe einen rechtsfreien Raum, in dem sogenannte ungesetzliche Kombattanten unter Missachtung der Genfer Konventionen interniert werden können – wie zum Beispiel in Guantánamo Bay. Auch hochrangige amerikanische Institutionen wie der Supreme Court beziehen hierzu eine kritische Position (vgl. die Grundsatzentscheidungen Rasul gegen Bush und Hamdan gegen Rumsfeld).
Zudem sei unklar, unter welchen Bedingungen der „Krieg gegen den Terrorismus“ je ein Ende finden könne: Terrorismus sei kein klar abgegrenzter Feind, sondern eine Methode, um politische Ziele durchzusetzen. Diese Begrifflichkeit berge die Gefahr, verbindliche Rechtsrahmen aufzuweichen. Vor diesem Hintergrund haben sowohl amerikanische als auch internationale Kritiker die Schaffung des Military Commissions Act scharf kritisiert. Das Gesetz trat im Oktober 2006 in Kraft und gibt dem Präsidenten sehr weitreichende Vollmachten über die Behandlung von sogenannten „illegal enemy combattants“.
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