Im Folgenden wird auf die juristische Auseinandersetzung eingegangen. Weitere Bedeutungen des Wortes sind dem Wiktionary zu entnehmen.
Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.
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