Als Banknotenmonopol bezeichnet man das Recht der Zentralbank, die umlaufende Geldmenge durch die Emission von Banknoten zu erhöhen. Zusammen mit dem Münzrecht bildet es den Grundstein für die Geldbasis. Heutzutage besteht in den meisten Ländern ein derartiges Banknotenmonopol. Privatnotenbanken, die historisch eine wesentliche Bedeutung hatten, bestehen nur noch in einigen Ländern.
In der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) liegt das Banknotenmonopol bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Nur ihr ist es erlaubt, die Geldmenge in Scheinen oder Münzen innerhalb der EWWU zu erhöhen. Das Druckrecht auf Euroscheine liegt grundsätzlich bei ihr.
Das Prägerecht für Münzen liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten der EWWU, unterliegt aber einer mengenmäßigen Beschränkung durch die EZB. Daher sind alle Euroscheine gleich, die Münzen jedoch länderspezifisch.
In der Schweiz fand am 18. Oktober 1891 eine Abstimmung über das Banknotenmonopol des Bundes statt. Bei dem obligatorischen Verfassungsreferendum (Teilrevision) kam es zu dem Ergebnis: angenommen.[1]
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