Der Bargeldlose Zahlungsverkehr bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld. Im unbaren Zahlungsverkehr ist eine weitere Unterscheidung nach dem beleghaften und dem nicht-beleghaften Zahlungsverkehr üblich.
Die ersten Ursprünge des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind nicht bekannt. Das in islamischen Ländern bekannte Hawala-Finanzsystem wurde bereits 1327 dokumentiert, es gab jedoch schon Jahrhunderte zuvor Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten über eine räumliche Distanz hinweg.
Im Spätmittelalter breitete sich von Italien aus unter Kaufleuten eine Form von kontenmäßiger Verrechnung in Europa und letztlich weltweit aus, die ein direkter Vorläufer des heutigen bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist.
Mit der Gründung der Reichsbank 1876 übernahm diese neben hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr. An einigen großen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der großen Abrechnung verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank Deutscher Länder und Ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen Bundesbank mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der Hamburger Abrechnung 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet.
Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können, wurde größere Beträge im eigenen Filialnetz gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der Landesbanken oder Girozentralen, der Genossenschaftssektor der Volksbanken und die Raiffeisenbanken bedienten sich der Genossenschaftszentralen.
Auch die Postscheckämter, als Rechtvorgänger der Postbank, hielten die Beträge im eigenen Netz.
Mit Einführung der Bankleitzahlen und der Einigung der Spitzenverbände der Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine OCR-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mussten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden.
Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil.
Für Kunden wurde ferner das DTA Datenträgeraustausch-Verfahren geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurde die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf Datenträgern wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht.
Ab Mitte der 1990er Jahre wurden sämtliche weiteren Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über Kreditinstitute und betrifft Zahlungen in der Form von Buchgeld zwischen Kontokorrentkonten, auch Girokonten genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird. Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen.
Wird Geld von einer Bank zur anderen bewegt, so geschieht dies über die so genannten Gironetze oder Girokreise. In Deutschland existieren fünf Gironetze, die ihrerseits ebenfalls vernetzt sind und auch Zahlungen mit dem Ausland abwickeln[1]
Innereuropäische Zahlungen und Auslandszahlungsaufträge gehen ab einer Einzelsumme von EUR 12.500,00 in die nationale Zahlungsbilanzstatistik ein, hierfür sind dann zusätzliche Angaben zum Grundgeschäft für nationale Statistiken erforderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über SWIFT oder TARGET abgewickelt.
Seit Januar 2008 existiert das Verfahren nach Single Euro Payments Area (SEPA), das im Euro-Zahlungsverkehr die Grenze zwischen nationalen und europäischen Transaktionen für den Bankkunden verschwinden lässt und in Zukunft alle Überweisungen (auch im Inland) standardisiert.
| Bargeldlose Zahlungsarten im Überblick | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorgang | Abrechnung | Bonität geprüft? | Kosten | Sonstiges | |
| Scheck | Scheckformular + Unterschrift | Offline | Nein | keine | Im Geschäft mit privaten Kunden nach dem Wegfall des EC die Ausnahme, unter bekannten Geschäftspartnern aber weiterhin üblich. |
| Überweisung | Überweisungsauftrag + Unterschrift | Online | Ja | keine | Häufig auch per Onlinebanking. |
| Lastschriftverfahren | Maestro-Card + Unterschrift | Offline | Nein | keine | Auf Vertrauensbasis (Stammkunden, geringe Beträge). |
| Online- Lastschriftverfahren | Maestro-Card + Unterschrift | Online | Nein | 0,05 € (Sperrdateiabfrage) | Nur Abfrage nach Sperrung (keine Bonitätsprüfung). Bis 31. Dezember 2006 über PoZ, seither nur durch Teilnahme an KUNO. |
| ec-cash | Maestro-Card oder Bankkundenkarte + PIN | Online | Ja | 0,3 % des Umsatzes (min 0,08€) | Für Zahlungen im Laden / am Tresen. |
| Maestro-Card | ausländische Maestro-Card + PIN | Online | Ja | 0,95 % des Umsatzes | Für ausländische Kunden. |
| Kreditkarte | Kreditkarte + Unterschrift | On- und Offline | Ja | ca. 2 % bis 4 % | Weltweit verbreitet. |
| GeldKarte | aufgeladene GeldKarte | Offline | Ja | 0,3 % des Umsatzes (min. 0,01 €) | Garantie wegen vorherigem Aufladen der Karte. |
Bei den angegebenen Kosten für den Unternehmer (z.B. Verkäufer im Einzelhandel) sind gegebenenfalls zusätzliche Bankgebühren für die Buchungen auf dem Konto des Zahlungspflichtigen und dem Konto des Zahlungsempfängers zu berücksichtigen.
Üblicher Weg der Auftragserteilung in Deutschland ist die Beauftragung durch Electronic Banking oder in einer Filiale der Bank.
Es gibt derzeit die folgenden grundsätzlichen Auftragsarten im klassischen Zahlungsverkehr:
Neben diesen Grundarten gibt es eine Vielzahl von elektronisch basierten Zahlungsmöglichkeiten wie die GeldKarte, Debitkarten – frühere EC-Karte (heute z. B. SparkassenCard, VR-BankCard oder andere Kundenkarten mit Debitfunktion) – sowie die Kreditkarten. Neben der persönlichen Auftragsabwicklung in einer Filiale ist Beschaffung von Bargeld an Geldautomaten sowie die bargeldlose Bezahlung an so genannten Point-of-Sale-Kassen (PoS) möglich.
Letztlich bedienen sich die Kartenzahlungen auch einer der oben genannten Grundzahlungsverfahren – meist werden die Beträge per garantierter, nicht rückgebbarer Lastschriften beim Karteninhaber eingezogen und seinem Konto belastet. Neben der Funktion der Karten als bargeldloses Zahlungsmittel dienen sie hauptsächlich der Bargeldbeschaffung und, bei der Kreditkarte, der kurzfristigen Kreditinanspruchnahme.
Daten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank und vom Zentralen Kreditausschuss bereit gestellt. 2010 wurden in Deutschland 64,5 Billionen Euro bargeldlos übertragen. Der überwiegende Anteil der bargeldlosen Transaktionen entfällt auf Überweisungen.[3]
| Zahlungsmittel | Anteil 2010 |
|---|---|
| Überweisungen | 81,0 % |
| Lastschriften | 18,3 % |
| Schecks | 0,4 % |
| Debitkarten | 0,2 % |
| Kreditkarten | 0,1 % |
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