Montag, 28. Mai 2012

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Bayerischer Verdienstorden

Die Vorderseite (Avers) ist die Wappenseite des Bayerischen Verdienstordens in der Herrenausführung (grafische Darstellung)
Die Rückseite (Revers) des Bayerischen Verdienstordens in der Herrenausführung (grafische Darstellung)

Der Bayerische Verdienstorden wurde per Gesetz am 11. Juni 1957 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ gestiftet. Er gilt als höchster Verdienstorden des Freistaates Bayern.

Rechte der Ordensträger

Ordensträger dürfen lebenslang zusammen mit einer Begleitperson unentgeltlich alle Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der staatlichen Museen, Sammlungen und Sonderausstellungen nutzen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind. Auch die kostenlose Nutzung der Bayerischen Schifffahrt auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee ist darin enthalten.

Hersteller

Der bayerische Verdienstorden wurde vom vormaligen königlich bayerischen Hoflieferanten Gebrüder Hemmerle entworfen – der dadurch die Rechte am Design hält – und auch noch heute wird der Verdienstorden – neben vielen anderen bayerischen Orden und Auszeichnungen – in diesem Betrieb produziert.

Ausgestaltung

Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes, dessen Arme auf Vorder- und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon, das auf der Vorderseite das Rautenwappen und auf der Rückseite den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund zeigt.

Träger des Bayerischen Verdienstordens

Seit seiner Stiftung wurde der Bayerische Verdienstorden an 5.228 Personen, darunter 663 Frauen (Stand: 20. Juli 2011), verliehen. Laut Gesetz ist die Zahl der lebenden Ordensträger auf 2.000 Personen begrenzt. Nach der Verleihung am 20. Juli 2011 sind es 1.862.

Der bayerische Ministerpräsident ist die einzige Person, die den Orden automatisch erhält, zum Amtsantritt, ähnlich der Praxis beim Bundesverdienstkreuz, das der Bundespräsident automatisch zum Amtsantritt erhält.

Nach Aussage der Bayerischen Staatskanzlei „werden seit den [19]70er Jahren bei der Verleihung keine Begründungen bzw. Laudationes vorgetragen. Dieses Procedere wurde wohl [aus der Zeit davor] übernommen“[1]. Daraus folgt, dass ein konkreter Grund für eine spezifische Ordensverleihung nicht benennbar sein muss. Bei der Verleihung am 20. Juli 2011 wurden erstmals Hinweise zu den Würdenträgern und deren Leistungen gegeben. „Wir wollten der Öffentlichkeit die Hintergründe erläutern“, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Korr. der Bayer Staatskanzlei vom 21. März 2007
  2. Augsburger Allgemeine vom 21. Juli 2011

Weblinks

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