Sonntag, 27. Mai 2012

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Berliner Stunde

Berliner Stunde wird die Gesamtdauer der gemäß Abgeordnetenanteilen begrenzten Redezeiten im Deutschen Bundestag bei Plenarsitzungen oder Ausschüssen wie zum Beispiel dem Untersuchungsausschuss genannt. Die aktuelle Berliner Stunde hat 62 Minuten: In der 17. Wahlperiode steht den Unionsparteien jeweils 23 Minuten zu, der SPD 14, die FDP neun Minuten, und Die Grünen wie auch Die Linke haben jeweils sieben Minuten Redezeit. Hinzu kommen zwei Minuten für die fraktionslosen Abgeordneten.

Damit das Stärkeverhältnis zwischen den Fraktionen auch in der Redezeit berücksichtigt werden kann und trotzdem ausreichend Raum für die Darstellung der eigenen Position auch für kleine Fraktionen bleibt, hatte die Debattenstunde im Plenum in Bonn 68 Minuten. Das hatte sich schon vor dem Umzug der Regierung und Opposition nach Berlin so ergeben, und deshalb nennt man diese 68 Minuten traditionell die Bonner Stunde: Von einer Stunde Redezeit standen den beiden Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen 35 Minuten, der CDU/CSU 21, der FDP 7 und der PDS 5 Minuten.

Bei der Konstituierung des 15. Deutschen Bundestages kam es im November 2002 zu einer Reformierung der Bonner Stunde. Da die PDS nicht mehr als Fraktion in diesen Bundestag einziehen konnte, wurden die Redezeitanteile neu verteilt. Die nun entstandene Regelung führte zur Berliner Stunde mit fortan nur noch 62 Minuten Redezeit. Die ursprünglich geplante „echte“ Zeitstunde kam nicht zu Stande, da diese Regelung für die Fraktion der FDP nur fünf Minuten Redezeit bedeutet hätte und somit zu kurz für zwei Redner gewesen wäre. Jeweils ein Redner bringt i.d.R. die Argumente vor und der zweite beantwortet die Einwände der anderen Fraktionen. Mit dem Einzug der Linkspartei PDS als Fraktion in den 16. Deutschen Bundestag wurden die Redeanteile abermals neu verteilt, allerdings bei der Vorgabe einer Gesamtdauer von 62 Minuten, so dass es zur heute gültigen Regelung kam.

Im Schlagabtausch der Argumente werden im Übrigen bei der Verteilung der Redezeiten alle Angehörigen von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gleich behandelt. Das heißt zum Beispiel, dass auf die der SPD zustehende Redezeit im Plenum alle Wortmeldungen sowohl von SPD-Abgeordneten als auch von SPD-Ministern oder SPD-Ministerpräsidenten angerechnet werden.

siehe auch: Wiener Stunde

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Diese Seite wurde zuletzt am 30. März 2012 um 22:32 Uhr geändert.

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