Das Berufsbildungsgesetz (BBiG oder BerBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des BBiG abgedruckt) notwendig. Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend reformiert.
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