Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lateinisch circulus ‚Kreis‘) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung.
Ein Stadtbezirk ist die verwaltungstechnische, politische oder statistische Einteilung einer Stadt. Die Bildung von verwaltungstechnischen und politischen Stadtbezirken ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert.
Die Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren. In Berlin und Hamburg heißen sie nur Bezirke, in Hessen und Rheinland-Pfalz heißen die politischen Stadtbezirke Ortsbezirke, in Österreich heißen sie Gemeindebezirke, in der Schweiz ist der Begriff Stadtkreis üblich.
Stadtbezirke als Verwaltungseinheiten unterhalb der Stadtverwaltung werden in Großstädten eingerichtet um sie bürgernah verwalten zu können. Beispiele sind die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke.
Solche Stadtbezirke (auch: Verwaltungsbezirk, Gemeindebezirk) haben ein direkt gewähltes Parlament und einen eigenen „Bürgermeister“ (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach der Gemeindeordnung Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. In Niedersachsen können Stadtbezirke in kreisfreien Städten oder Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern eingerichtet werden. [1]
Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft „Bezirksbeirat“ oder „Bezirksversammlung“ genannt, die nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Land wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt. Der Stadtbezirk hat einen „Bezirksvorsteher“ oder „Bezirksamtsleiter“ der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist und in Berlin „Bezirksbürgermeister“ heißt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes „Bezirksamt“. Die Bezeichnungen „Bezirksbeirat“, „Bezirksvorsteher“, „Bezirksbürgermeister“ oder „Bezirksamt“ können aber von Land zu Land abweichen.
Die fehlende oder ungleichgewichtige Vertretung von einzelnen Stadtteilen oder Vierteln innerhalb der Stadtbezirke kann zu einem Demokratiedefizit und zu politischen oder sozialen Konflikten führen.
So genannte Stadtbezirke können jedoch auch kleinräumige statistische Gebiete innerhalb von Städten sein, die nichts mit der vorgenannten Selbstverwaltungseinheit Stadtbezirk zu tun haben, ein Beispiel hierfür sind die Stadtbezirke von Frankfurt am Main. Die innerstädtischen Unterteilungen mit Selbstverwaltung heißt dort statt dessen Ortsbezirk.
Neben Verwaltungsbezirken definieren Städte zum Zwecke der kleinräumigen Darstellung statistischer Daten auch Statistische Bezirke als Ebene der Kleinräumigen Gliederung.
Der Begriff Stadtteil bezeichnet vorrangig eine geographische Einteilung. In kleineren Städten werden die Begriffe häufig synonym verwendet.
Die Abgrenzung zum Begriff Stadtteil ist nicht einheitlich. Ein Stadtbezirk als Verwaltungseinheit oder statistische Einheit kann
In der Schweiz ist ein Bezirk eine Gebietskörperschaft der Kantone, die der administrativen Unterteilung von deren Territorium dient, mit Ausnahme der Schwyzer Bezirke aber – im Gegensatz zu den Gemeinden − ohne innere Autonomie ist. Sie wird in einigen Kantonen auch Distrikt, Kreis, Amtei oder Region, früher auch Amt oder Amtsbezirk genannt.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist Bezirk die Bezeichnung für (politische) Gemeinde.
In Deutschland wird der Begriff für folgende (teilweise in ihrer räumlichen Ausdehnung jedoch vergleichbare) regionale Verwaltungsebenen verwendet:
→ Hauptartikel: Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich
In Österreich sind die 98 Politischen Bezirke (15 Statutarstädte (Stadtbezirke), 83 Landbezirke – in Vorarlberg und Niederösterreich Verwaltungsbezirke.) Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde, genießen im Gegensatz zu diesen jedoch keine Selbstverwaltungsrechte. Ihr Spitzenbeamter ist – ein ernannter – Bezirkshauptmann (bzw. in den Statutarstädten der Bürgermeister). Zudem gibt und gab es auch Politische Exposituren, die eine Art Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft sind. Statistisch werden die österreichischen Bezirke zu 35 NUTS-3-Regionen zusammengefasst.
In Österreich gibt es außerdem (mit den Politischen Bezirken nicht immer deckungsgleiche) Gerichtsbezirke als zuständiger Sprengel eines Bezirksgerichts.
Stadtbezirke als innerstädtische Verwaltungsgliederung gibt es in Wien (dort namentlich Gemeindebezirk), in Graz, in Linz (dort Statistischer Bezirk) und Klagenfurt (namentlich nur Bezirk) – die anderen Statutarstädte gliedern sich in Katastralgemeinden (etwa Innsbruck), oder Stadtteile und Katastralgemeinden (etwa Salzburg, St. Pölten).
Südtirol verwendet einen zu Österreich analogen Begriff Bezirk, kennt darüber hinaus auch Bezirksgemeinschaften auf Ebene der Talschaften als Gliederungselemente.
In Finnland bezeichnet man die Bezirke mit "seutukunta". In der Literatur wird Bezirk (seutukunta) oft auch mit "Verwaltungsgemeinschaft" übersetzt.
In Island bezeichnet man die Bezirke mit "landsfjórðungar". landsfjórðungar bezeichnet jeweils ein Landesviertel.
In Tschechien gab es bis 2002 Verwaltungseinheiten, die Okresy „Bezirke“ hießen.
In Ungarn werden die Bezirke mit dem Begriff Komitat bezeichnet, welches ursprünglich von Grafschaft abstammt.
In der Ukraine werden die Bezirke mit dem Begriff Oblast bezeichnet, welches auf russisch und ukrainisch "Gebiet" bedeutet.
In Frankreich, Belgien, Québec/Kanada, Senegal, Marokko, Haiti und anderen frankophonen Staaten werden die Bezirke "Arrondissement" genannt und dienen als Verwaltungsbezirk und/oder Gerichtszbezirk.
In englischsprachigen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich, heißen Bezirke district, was im Deutschen oft ohne Übersetzung belassen wird (Distrikt), oder Borough, was wiederum auch für die Stadtbezirke großer Städte verwendet wird, etwa die London Boroughs.
In einigen spanischsprachigen Ländern entspricht der Distrikt dem Municipio, der Übergang zum Landkreis ist jedoch fließend.
In Venezuela gilt die Gliederung: Estados federales (Bundesstaaten) - Municipios (Verwaltungsbezirke) - Parroquias (Gemeinden)
In Indonesien gibt es unterhalb der Provinzen 357 Regierungsbezirke (Kabupaten). Sie werden auch als Verwaltungsbezirke bezeichnet, im Englischen und Niederländischen übersetzt man sie als Regentschaft. Auf der gleichen Ebene wie ein Kabupaten steht die Stadt (Kota).
In der Volksrepublik China ist der Bezirk eine Gebietskörperschaft innerhalb einer Provinz.
Daneben bezeichnen auch viele Unternehmen, Parteien, Gewerkschaften, Sportverbände etc. ihre regionalen Organisationseinheiten als Bezirke.
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