Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Diese Ebene gibt es in Deutschland außer in Bayern nur noch in der ehemals bayerischen Pfalz in Rheinland-Pfalz (siehe dazu unter Bezirksverband Pfalz), im weiteren Sinne (Höherer Kommunalverband) auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbände) sowie in Hessen und Sachsen (Landeswohlfahrtsverbände).
Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise zusammengeschlossen haben. Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk, dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind („Janusköpfigkeit“), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.
| Lage | Wappen | Regierungsbezirk | Regierung | Hauptstadt | AGS | Abk. | Fläche km² | Einwohner(31.12.2010) [1] | Einwohner pro km² |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Oberbayern | Regierung von Oberbayern | München | 091 | OB | 17.529,63 | 4.382.325 | 250 | ||
| Niederbayern | Regierung von Niederbayern | Landshut | 092 | NB | 10.329,91 | 1.189.384 | 115 | ||
| Oberpfalz | Regierung der Oberpfalz | Regensburg | 093 | OPf. | 9.691,03 | 1.081.120 | 112 | ||
| Oberfranken | Regierung von Oberfranken | Bayreuth | 094 | Ofr. | 7.231,00 | 1.071.306 | 148 | ||
| Mittelfranken | Regierung von Mittelfranken | Ansbach | 095 | Mfr. | 7.244,85 | 1.711.566 | 236 | ||
| Unterfranken | Regierung von Unterfranken | Würzburg | 096 | Ufr. | 8.530,99 | 1.318.076 | 155 | ||
| Schwaben | Regierung von Schwaben | Augsburg | 097 | Schw. | 9.992,03 | 1.784.919 | 179 | ||
| Bayern | Bayerische Staatsregierung | München | 09 | BY | 70.549,44 | 12.538.696 | 178 |
Die Organe des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident (Art. 21 Bezirksordnung - BezO).
Die Bezirkstage werden seit 1954 gemeinsam mit dem Bayerischen Landtag gewählt. Jeder Bezirkstag hat dabei so viele Mitglieder, wie der Bezirk Abgeordnete im Landtag hat. Die Zahl der Bezirksräte liegt derzeit zwischen 17 (Oberpfalz, Oberfranken) und 57 (Oberbayern). Die Bezirkstage werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt gewählt. Eine explizite Sperrklausel gibt es nicht.
Der Bezirksausschuss ist ein in der Bezirksordnung vorgeschriebener Ausschuss. Dem Bezirksausschuss gehören neben dem Bezirkstagspräsidenten in Oberbayern zwölf und in den anderen Bezirken acht weitere Bezirksräte an. Er bereitet die Sitzungen des Bezirkstags vor und beschließt über die ihm vom Bezirkstag übertragenen Fragen.
Der Bezirkstag kann weitere Ausschüsse einrichten.
Der aus der Mitte des Bezirktstags gewählte Bezirkstagspräsident vertritt den Bezirk nach außen. Er leitet die Sitzungen des Bezirktstags und des Bezirksausschusses. Er vollzieht die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse und erledigt die laufenden Angelegenheiten des Bezirks.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie zum Beispiel Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise zum Beispiel von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
Vorläufer der Bezirke waren 1816 bis 1820 der Generalrat, der nur im Rheinkreis existierte. Ab 1820 wurde der Landrat (nicht zu verwechseln mit dem heutigen politischen Amt) geschaffen, der ab 1828 auch im rechtsrheinischen Bayern eingeführt wurde. Von 1852 bis 1919 gab es Kreisgemeinden mit dem Landrat als Vertretungsgremium. Von 1919 bis 1933 wurden die Bezirke als Kreise bezeichnet, der Kreistag diente als Vertretungsgremium. Von 1933 bis 1945 lautete die Bezeichnungen Bezirksverband und Bezirksverbandstag. Die seit 1946 verwendete Bezeichnung ist meist Bezirk, obwohl in der Verfassung des Freistaates Bayern noch von Kreisen die Rede ist.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bezirk_(Bayern) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |