Die Freie und Hansestadt Hamburg ist zugleich Land und Einheitsgemeinde. Sie ist in sieben Teilgebiete, die Bezirke gegliedert, in denen als Verwaltungseinheit jeweils ein Bezirksamt besteht. Den Bezirksämtern steht ein Bezirksamtsleiter vor. Die Bezirksverwaltung ist für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung an der Verwaltung und bezirkspolitischen Themen jeweils eine Bezirksversammlung.
Die sieben Bezirke Hamburgs sind in insgesamt 104 Stadtteile (Stand: ab 1. Januar 2011) untergliedert, die aus einem oder mehreren Ortsteilen bestehen. Diese sind geografische und statistische, aber keine politischen Einheiten.
| Bezirk | Fläche (km²) | Einwohner (2008) | Bevölkerungsdichte (Einwohner/km²) | Stadtteile | Bezirksamtsleiter |
|---|---|---|---|---|---|
| Hamburg-Mitte (1) | 142,2 | 281.472[1] | 1.979 | 19 | Rüdiger Elwart
(kommissarisch) (SPD) |
| Altona (2) | 77,9 | 250.223 | 3.212 | 14 | Jürgen Warmke-Rose (parteilos) |
| Eimsbüttel (3) | 49,8 | 242.699 | 4.873 | 9 | Torsten Sevecke (SPD) |
| Hamburg-Nord (4) | 57,8 | 279.285 | 4.832 | 13 | Harald Rösler (kommissarisch) (SPD) |
| Wandsbek (5) | 147,5 | 409.407 | 2.776 | 18 | Thomas Ritzenhoff (SPD) |
| Bergedorf (6) | 154,8 | 118.910 | 768 | 14 | Arne Dornquast (SPD) |
| Harburg (7) | 125,2 | 153.667 | 1.227 | 17 | Thomas Völsch (SPD) |
Die Bezirke bestehen jeweils aus mehreren Stadtteilen, deren Namen und Grenzen oftmals historisch gewachsen sind. Die Stadtteile sind für verwaltungstechnische und statistische Zwecke nochmals in zumeist mehrere Ortsteile unterteilt. Die 181 Ortsteile Hamburgs (Stand: ab 1. Januar 2011) werden mit einer dreistelligen Nummer bezeichnet, deren erste Stelle für den Bezirk steht (Beispiel: Der Stadtteil Neustadt im Bezirk Hamburg-Mitte besteht aus den vier Ortsteilen 105 bis 108. Der relativ kleine Stadtteil Cranz im Bezirk Harburg lediglich aus einem Ortsteil 718, bei identischer Stadt- und Ortsteilgrenze).
Neben dieser offiziellen Untergliederung bestehen weitere historische oder in jüngerer Zeit entstandene Bezeichnungen für Ortsteile, Viertel oder Quartiere, als auch für landschaftlich größere Gebiete und weitere geografische Einheiten (beispielsweise Flur- und Inselnamen).
Hamburger Bezirk mit 19 Stadtteilen:Hamburg-Altstadt, Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, HafenCity, Hamm, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Neuwerk (Exklave), Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel, Waltershof, Wilhelmsburg.
Hamburger Bezirk mit 14 Stadtteilen:Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Rissen, Sternschanze, Sülldorf.
Hamburger Bezirk mit 9 Stadtteilen:Eidelstedt, Eimsbüttel, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen.
Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen:Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Hohenfelde, Hoheluft-Ost, Langenhorn, Ohlsdorf, Uhlenhorst, Winterhude.
Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen:Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek, Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt.
Die 3 Karten zeigen noch nicht den neuen (ab 1. Januar 2011) Stadtteil Neuallermöhe.
Hamburger Bezirk mit 14 Stadtteilen:Allermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuallermöhe, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg.
Hamburger Bezirk mit 17 Stadtteilen:Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Gut Moor, Harburg, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg, Sinstorf, Wilstorf.
Wie die meisten ehemaligen Freien Reichsstädte konnte auch Hamburg im Laufe der Geschichte neben dem eigentlichen Stadtgebiet umliegende Dörfer und Städte für sich gewinnen und unter seine Hoheit stellen bzw. sie gemeinsam mit anderen Staaten verwalten. Das „Staatsgebiet“ der Freien Reichsstadt Hamburg bestand daher aus dem eigentlichen Stadtgebiet und dem so genannten „Landgebiet“, also einer Vielzahl von Landgemeinden, darunter die äußeren Stadtteile der heutigen Bezirke Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Eimsbüttel sowie die so genannten Walddörfer. Die meisten dieser Landgemeinden bildeten mit der Stadt Hamburg ein geschlossenes Staatsgebiet, doch lagen einige auch als Exklaven vollständig außerhalb (z.B. Ritzebüttel an der Elbmündung). Ebenso bestanden kleine Enklaven, wie in den Vierlanden, die wie die Stadt Bergedorf gemeinschaftlich mit der Freien und Hansestadt Lübeck verwaltet wurden, bevor die Hoheitsrechte 1868 gänzlich an Hamburg fielen.
Das Landgebiet wurde seit dem 15. Jahrhundert in Landherrenschaften eingeteilt, deren Zuschnitt sich im Laufe der Zeit mehrfach änderte. Bei der Reichsgründung 1871 war das Staatsgebiet Hamburgs in folgende Bereiche eingeteilt:
Nicht zum hamburgischen Staatsgebiet gehörten damals die selbständigen Städte Altona, Wandsbek (beide seit 1866 zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein gehörig) sowie Harburg und Wilhelmsburg (Provinz Hannover). Diese vier kamen erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 zu Hamburg.
Im Einzelnen wurden folgende Vororte, Gemeinden und Gebiete in die Stadt Hamburg eingegliedert:
Hamburg verlor dagegen die Stadt Cuxhaven mit Landgebieten, die Stadt Geesthacht und die ehemaligen Walddörfer Schmalenbeck und Gr. Hansdorf.
Durch das Groß-Hamburg-Gesetz[3] der Nationalsozialisten (in Kraft getreten am 1. April 1937) war Hamburg vom 1. April 1937 bis zum 1. April 1938 in fünf Städte (Hamburg, Altona, Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und Bergedorf), das alte Hamburger Landgebiet sowie den neuen Landkreis Hamburg, der aus den 27 ehemaligen preußischen Gemeinden gebildet wurde, gegliedert.[4][5]
Ab dem 1. April 1938 bildete ganz Hamburg eine Einheitsgemeinde. Gleichzeitig wurden die städtisch besiedelten Gebiete zu einem Stadtbezirk und das Alstertal, die Walddörfer, Vier- und Marschlande, die Vororte von Harburg und die Vororte von Altona zu einem Landbezirk zusammengefasst. Erneut ein Jahr später, am 1. April 1939, teilte man das gesamte Hamburger Gebiet in zehn Kreise ein, denen 110 Bezirke und 178 Ortsteile nachgeordnet waren – nach den Kriegszerstörungen im Juli 1943 und der darauffolgenden Evakuierung großer Teile der Bevölkerung[6] aus der gesamten Stadt wurden am 15. November 1943 die zehn Kreise auf sechs vermindert und das Gebiet in die folgenden 23 Ortsämter gegliedert:
Die zentralistische Verwaltungsgliederung Hamburgs aus dem Jahre 1939, die sich an den Parteikreisen der NSDAP orientierte, wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten, obwohl es Vorschläge gab, die Verwaltungsgliederung des Landes Hamburg durch Einrichtung von Gemeinden wieder dezentraler zu gestalten.
Am 21. September 1949 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft das Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg, das am 11. Mai 1951 in Kraft trat. Demzufolge wurde die Schaffung der noch heute – wenn auch in geringfügig geänderten Grenzverläufen – bestehenden sieben Bezirke beschlossen. Den Bezirksämtern waren Ortsämter sowie Ortsdienststellen untergeordnet. Die konzeptionelle Grundlage der Struktur entsprang dem 1948 dem Senat vorgelegten Gutachten Die Neuordnung der kommunalen Verwaltung der Hansestadt Hamburg von Oskar Mulert, dem ehemaligen geschäftsführenden Präsidenten des Deutschen Städtetages. Zur Beratung kommunalpolitischer Themen und zur Mitwirkung an der Verwaltung wurden 1949 in allen Bezirken Bezirksausschüsse geschaffen. Sie wurden 1961 in Bezirksversammlungen umbenannt. Die Gliederung der Bezirke ist auf ein sektorales Prinzip zurückzuführen: Durch die zentral-periphere Ausrichtung weist fast jeder Bezirk Bereiche der verdichteten inneren Stadt, gleichzeitig aber auch der weniger verdichtete Außengebiete auf.
Bis zum 29. Februar 2008 gliederte sich jeder Bezirk in ein Kerngebiet und ein bis vier Ortsamtsgebiete. Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform wurden die Ortsämter und die Ortsausschüsse aufgelöst. Bereits zum 1. Februar 2007 wurden die Bezirksämter einheitlich neu organisiert und die bis dahin vorhandenen Ortsämter (mit den vorstehenden Ortsamtsleitern) und Ortsdienststellen aufgelöst. Die Aufgaben der ehemaligen Ortsämter werden nunmehr durch die Bezirksämter und regionale Kundenzentren wahrgenommen und die ehemaligen Ortsausschüsse durch Regionalausschüsse ersetzt.[8][9] Durch das am 18. Juli 2006 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg traten zudem zum 1. März 2008 die folgenden Gebietsänderungen in Kraft:
Die bis 1937 hamburgischen Inseln Neuwerk und Scharhörn mit einem Teil des Wattenmeeres (und der später entstandenen Insel Nigehörn) gingen 1969 wegen eines geplanten, aber nie gebauten Tiefwasserhafens vom Land Niedersachsen wieder an Hamburg. Das Gebiet in der Elbmündung wurde als Stadtteil Neuwerk dem Bezirk Hamburg-Mitte zugeordnet. Mitte der 1970er Jahre gab es zudem im Bezirk Bergedorf (im Stadtteil Altengamme) geringfügige Änderungen durch Korrekturen der Landesgrenzen von Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Bereich der Staustufe Geesthacht.
Abgesehen von den zeitgleich mit der Bezirksverwaltungsreform 2008 vorgenommenen Änderungen der Stadtteile wurde 1961 der Stadtteil Farmsen in Farmsen-Berne umbenannt und 1970 im Bezirk Hamburg-Mitte der Stadtteil Billwerder Ausschlag aufgehoben und dem Gebiet von Rothenburgsort zugeordnet. Zum 1. Januar 2011 wurden im Bezirk Hamburg-Mitte die Stadtteile Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zum Stadtteil Hamm zusammengelegt (Ortsteilgliederung 121-127 blieb) und im Bezirk Bergedorf der Stadtteil Neuallermöhe neu geschaffen. Dieser setzt sich aus den Wohngebieten Neuallermöhe-Ost (vorher Gebietsteil des Stadtteils Bergedorf) und Neuallermöhe-West (zuvor Teil von Allermöhe) zusammen. Gleichzeitig wurde die Siedlung Alt-Nettelnburg aus dem Stadtteil Allermöhe nun dem Stadtteil Bergedorf zugeordnet und eine kleines Gelände an der Bahnstrecke vom Stadtteil Billwerder ebenfalls an Bergedorf übertragen.
In den Bezirken besteht jeweils ein Bezirksamt, das mit seinen verschiedenen Dezernaten, Fachämtern und Dienstleistungszentren dezentrale und ortsnahe Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Für Bürger wurden im Zuge der Bezirksverwaltungsreform Kundenzentren bei den Bezirksämtern (bzw. an Stelle der ehemaligen Ortsämter) für Aufgaben des Einwohnermeldeamtes eingerichtet. Zum Teil noch im Aufbau sind die Sozialen Dienstleistungszentren für staatliche Transfer- und Unterstützungsleistungen und die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.
Daneben üben die dem Senat unterstehen Fachbehhörden (Ministerien in Flächenländern) und Ämter auch kommunale Aufgaben im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Die Dienstaufsicht (Bezirksaufsichtsbehörde) obliegt dem auch für weitere Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zuständigen Amt 6 der Finanzbehörde, das aus dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten hervorgegangen ist.
Die Bezirke verfügen jeweils über eine Bezirksversammlung, die alle vier Jahre parallel zur Bürgerschaftswahl in direkter Wahl gewählt wird. Die Mitglieder der Bezirksversammlungen werden mitunter auch als „Bezirksabgeordnete“ bezeichnet, obgleich sie keine Abgeordneten sind. An der Spitze der Verwaltung (des Bezirksamtes) steht der Bezirksamtsleiter, der von der Bezirksversammlung gewählt wird, jedoch zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Senat bedarf.
Die Selbstverwaltungsrechte der Bezirke entsprechen jedoch nicht denen von Gemeinden in anderen Bundesländern. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter zum Amtsantritt der Bestätigung durch den Senat bedarf, und dass Entscheidungen der bezirklichen Instanzen vom Senat außer Kraft gesetzt werden können, indem er die betreffende Angelegenheit per Evokation an sich zieht oder fachlich zuständige Senatoren bindende Einzelweisungen erlassen.
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