Der Staatsvertrag über Bildschirmtext (kurz Bildschirmtext-Staatsvertrag, Btx-Staatsvertrag oder BtxStV) war ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, der 1997 außer Kraft trat. Er sollte für die Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Bildschirmtextangebote einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen schaffen.
Der Bildschirmtext-Staatsvertrag wurde am 18. März 1983 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet. Vorausgegangen waren Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ländern, Bund und Deutscher Bundespost. Nach Auffassung der vertragsschließenden Länder war das Bildschirmtextsystem ein "neues Medium, bei dem es nicht um klar abgegrenzte Individualkommunikation, sondern um einen ambivalenten, in eine überindividuelle Kommunikation übergehenden Dienst" ging. Weder das Presserecht (Stichwort: elektronische Presse), noch das Rundfunkrecht (Stichwort: Rundfunkbegriff) sei einschlägig.[1]
Der BtxStV wurde 1991 novelliert.[2]. Er trat am 1. August 1997 außer Kraft.[3] Nachfolgeregelungen fanden sich im – deutlich umfassender angelegten – Staatsvertrag über Mediendienste der Länder, der zusammen mit dem Teledienstegesetz des Bundes die Internetentwicklung seit Anfang der 1990er Jahre rechtlich nachvollzog.
Der Geltungsbereich des Staatsvertrages war eröffnet, wenn ein "Bildschirmtext" vorlag (§ 1 BtxStV). Dieser Rechtsbegriff bezeichnete ein
Bewegtbildübertragungen wurden vom Anwendungsbereich des Btx-Staatsvertrages ausgenommen. Für Bestellungen, den Bankverkehr und geschlossene Teilnehmergruppen war der Geltungsbereich des Btx-Staatsvertrages beschränkt (§ 3 BtxStV).
Wesentliche Inhalte des BtxStV waren:
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