Ein Biosphärenreservat ist eine im Allgemeinen von der UNESCO anerkannte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll. Biosphärenreservate sind zwar auch Schutzgebiete, d.h. sie schützen die Biodiversität, die Vielfalt der Arten, der Ökosysteme, ihre Funktionen und die genetischen Ressourcen. Besonders ist, dass dieser Schutz vor allem auch durch wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen erreicht werden soll. Alle Biosphärenreservate der UNESCO bilden ein globales Netzwerk für den Austausch von Wissen; sie sind somit besondere Bezugspunkte für Forschung, Umweltbeobachtung und Bildung. Mehrere Staaten definieren ihre Biosphärenreservate gesetzlich, in solchen Fällen können Biosphärenreservate zeitweise ohne UNESCO-Anerkennung existieren.
Die UNESCO, genauer ihr MAB-Programm bzw. der Internationale Koordinierungsrat von MAB, zeichnet Gebiete als Biosphärenreservate aus, die in globalem Maßstab stellvertretend für ein einzigartiges Ökosystem oder eine bedeutsame Kulturlandschaft stehen. Die Anerkennung durch die UNESCO wird nur dann vergeben, wenn die Bewohner eines Biosphärenreservats das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen.
Im Juli 2011 gab es 580 Biosphärenreservate in 114 Ländern.[1]
Die UNESCO weist Biosphärenreservate im Rahmen des zwischenstaatlichen Programms Der Mensch und die Biosphäre (MAB) seit 1976 aus. Das MAB-Programm wurde 1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm von der UNESCO gegründet. Seit einer Umorientierung auf die praktische Fortentwicklung der Biosphärenreservate Anfang der 1990er dient das MAB-Programm als ideales Instrument zur Umsetzung der 1992 in Rio de Janeiro ausgehandelten Agenda 21 und der dort beschlossenen Umweltabkommen, z.B. dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Die zweite Weltkonferenz der Biosphärenreservate beschloss 1995 in Sevilla die Sevilla-Strategie und die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate – diese Dokumente wurden von der UNESCO-Generalkonferenz, also von allen Mitgliedstaaten der UNESCO, bestätigt. Diese Dokumente bilden die internationale Rechtsgrundlage der Biosphärenreservate, sind jedoch nicht verbindlich im völkerrechtlichen Sinn – jeder Staat und jedes Gebiet unterwirft sich den Regeln freiwillig durch das inhaltliche Interesse an der Mitarbeit. Mit den Internationalen Leitlinien wurden Mindestbedingungen für die Anerkennung und Kriterien für die periodische Überprüfung von Biosphärenreservaten festgelegt: In einem Biosphärenreservat sollen nicht nur Natur und Landschaft geschützt, sondern v.a. die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung gefördert sowie Bildung, Forschung und Umweltbeobachtung unterstützt werden. Im anzustrebenden Ideal ergänzen sich alle ökonomischen und ökologischen Maßnahmen. Die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung ist unerlässlich. In Biosphärenreservaten geht es daher in erster Linie um die Bewahrung der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, und nur in geringerem Maße um Naturschutz von Wildnisgebieten. Immer mehr geht es heute auch um Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Weitere Schwerpunkte sind die Vermarktung regionaler Produkte und die Förderung des ländlichen Raums vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung.
Der Zustand der Biosphärenreservate wird regelmäßig, in Deutschland alle zehn Jahre, von einem unabhängigen Expertengremium, dem MAB-Nationalkomitee, anhand der nationalen Kriterien als Umsetzung der internationalen Leitlinien und anhand der jeweils individuell formulierten Ziele überprüft. Daraufhin werden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Bei mangelhafter Einhaltung der Kriterien kann die Bezeichnung „UNESCO-Biosphärenreservat“ aberkannt werden. Über die jeweils nationale Einhaltung der Leitlinien durch die Biosphärenreservate und die MAB-Nationalkomitees wacht der internationale Koordinierungsrat (ICC).
Biosphärenreservate sollen Modellstandorte zur Erforschung und Demonstration von Ansätzen zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sein und haben die folgenden drei Funktionen:
Zur Umsetzung der verschiedenen Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate - international einheitlich - räumlich in drei Zonen gegliedert:
Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben unter der Hoheitsgewalt des jeweiligen Staates. Im Rahmen der Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate der UNESCO haben die einzelnen Staaten Spielraum für geeignete Umsetzungen in nationales Recht und andere Maßnahmen.
Biosphärenreservate sind in § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) definiert als „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
Diese nationale rechtliche Rahmenregelung eröffnet den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, Biosphärenreservate auszuweisen.Die rechtliche Sicherung in den Ländern geschieht oft entweder als Spezialgesetz oder als Verordnung. Viele Bundesländer haben bereits vor der rahmenrechtlichen Regelung im BNatSchG ihre Biosphärenreservate, z.T. mit Erwähnung der UNESCO-Anerkennung, in ihre Landesnaturschutzgesetze aufgenommen. Eine rechtliche Sicherung auf Landesebene geht heute in Deutschland der UNESCO-Anerkennung voraus. Kernzonen und oft auch Pflegezonen der Biosphärenreservate sollen in Deutschland die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet mitbringen und im Übrigen überwiegend einem Landschaftsschutzgebiet entsprechen. Wie auch außerhalb von Schutzgebieten gilt für die meisten baulichen oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Entwicklungsziele der Biosphärenreservate sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden, soweit sie in dem Maßstab eine Rolle spielen. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme.
Auf nationaler Ebene sind in der Schweiz der Nationalpark geschützt und auch die Moore (gemäss Rothenthurm-Initiative, welche eigentlich die Nutzung von Mooren als Waffenplätze verbietet).
Auf kantonaler Ebene sind Flächen als Naturschutzgebiete ausgeschieden, und Private (zum Beispiel pro natura) sind im Besitz von eigenen Reservaten.
Die Biosphärenreservate werden in Österreich „Biosphärenparks“ genannt; einzelne andere Gebiete firmieren unter „Biosphärenregion“ oder „Biosphärengebiet“; dies sind aber keine offiziellen Bezeichnungen nach internationalen Standards.
In Deutschland sind (Stand 2009) 15 nach deutschem Recht als Biosphärenreservat verankerte Gebiete von der UNESCO anerkannt.[2]
Diese 15 Biosphärenreservate zusammen umfassen flächenmäßig etwa 3 % des Bundesgebietes.
Eine weitere Region strebt die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat an:
Das Schutzgebiet Bayerischer Wald besitzt nicht mehr den Status eines Biosphärenreservats:[3]
In Österreich gibt es sechs von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservate.
International:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
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