Montag, 28. Mai 2012

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Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (engl. EU Blue Card) ist der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis bzw. ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt (Aufenthaltstitel) von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

Die Blaue Karte EU fußt auf der Richtlinie 2009/50/EG. Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatenangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Die innerhalb der Europäischen Kommission erwogenen Gründe für die Einführung dieser Karte waren das zukünftig erwartete Fehlen qualifizierter Personen in einigen Beschäftigungssektoren sowie die unterschiedlichen Modalitäten der Zulassung in den Mitgliedstaaten.[1] Gleichwohl lässt die Richtlinie die nationalstaatlichen Zulassungsregeln unberührt. Die Richtlinie betrifft ausdrücklich nicht Drittstaatenangehörige, die auf Grund internationaler Verpflichtungen Schutz genießen dürfen, die sich wegen eines Forschungsaufenthalts in der Europäischen Union befinden, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen, die nicht abgeschoben werden können (weitere Gründe in Art. 3).

Den Inhabern der Blauen Karte EU soll das gleiche Entgelt wie den Unionsbürgern in vergleichbarer Position zugestanden werden, Ansprüche auf Berufsbildung oder Sozialhilfe werden davon aber nicht berührt, wenn auch eine Gleichstellung bei den sozialen Transferleistungen angestrebt wird.

Die Blaue Karte ist auf ein bis vier Jahre befristet. Das Format ist einheitlich und entspricht der Verordnung (EG) 1030/2002. Die Richtlinie soll bis zum 19. Juni 2011 in allen Staaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Europäische Kommission: Pressemitteilung-Council adopts the "EU Blue Card" (englisch, PDF) vom 25. Mai 2009. Eingesehen am 19. November 2010
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