Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (BFeG), eine evangelische Freikirche evangelikaler Prägung. Sie versteht sich als Dachverband evangelischer Gemeinden in Deutschland, die unabhängig von den evangelischen Landeskirchen bzw. der EKD sind.
Der Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis). Ihm gehören derzeit 454 Ortsgemeinden mit etwa 38.400 Mitgliedern an.[1]
Die erste Freie evangelische Gemeinde Deutschlands wurde 1854 von Hermann Heinrich Grafe in Elberfeld, heute ein Stadtteil von Wuppertal, gegründet. Grafe entwickelte seinen theologischen Zentralbegriff der „freien Gnade“ vor dem Hintergrund von Erfahrungen, die er in der – von Adolphe Monod gegründeten – Église libre évangélique in Lyon sammeln konnte. Die christliche Gemeinde sollte das „Terrain der freien Gnade in Christo Jesu“ sein, denn die „freie Gnade“ bildet den Mittelpunkt, um den sich alle Kinder Gottes versammeln. Sie begründet auch die „Einheit der Kinder Gottes“, für die Grafe im Sinne Tersteegenscher Frömmigkeit und der 1846 in London begründeten Evangelischen Allianz eintrat. Der Einheitsgedanke ist für Grafe der Dreh- und Angelpunkt seiner Auffassung von der Gemeinde als Darstellung des Leibes Christi; er spiegelt sich auch in seinem bekanntesten Lied:
Zentrum der durch Christus verbürgten Einheit ist das Abendmahl, das die vielen Kinder Gottes zu der einen Gemeinschaft des Leibes Christi zusammenschließt. Grafe vertrat die Meinung, dass das Abendmahl gemäß der Bibel exklusiv für diejenigen vorgesehen ist, die um die Vergebung ihrer Sünden durch das Sterben und die Auferstehung von Jesus Christus wissen. Er wehrte sich gegen die Praxis der evangelischen Kirche, das Abendmahl ohne Hinweis oder Rückfrage an jeden Gottesdienstbesucher auszuteilen. Ihm war es wichtig, den Gottesdienstbesuchern klar zu machen, dass die Befreiung von der Sünde nicht durch das Ritual, sondern durch die persönliche Beziehung zu Jesus Christus bewirkt wird. Als Grafe feststellte, dass er mit seiner Ansicht in der Kirche auf taube Ohren stieß, sah er, nachdem ein Zusammengehen mit den Baptisten sich als nicht realisierbar erwiesen hatte, als einzige Konsequenz und „Akt des Gewissens“ die Gründung einer eigenen Glaubensgemeinschaft.
20 Jahre nach Gründung der ersten Freien evangelischen Gemeinde schlossen sich 22 Gemeinden (Abendmahlsgemeinschaften) zusammen und gründeten 1874 den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland.
Die weitere Entwicklung des Gemeindebundes wurde sehr stark von der durch Friedrich Fries (1856–1926) begründeten Freien evangelischen Gemeinde Witten bestimmt. Hier entstanden neben einigen neuen Gemeinden das freie evangelische Diakoniewerk Bethanien, das zunächst in Wetter (Ruhr) seinen Sitz hatte, sowie der Bundes-Verlag.
Im Jahr 1904 entstand die Inland-Mission. 1912 wurde unter Otto Schopf in Vohwinkel, heute ein Stadtteil von Wuppertal, ein Predigerseminar gegründet.
Von großer Bedeutung für das Wachstum des Bundes Freier evangelischer Gemeinden war der Anschluss der Hamburger Holstenwallgemeinde (Stiftung Freie evangelische Gemeinde in Norddeutschland) mit 3000 Mitgliedern. Diese hatte sich 1934 durch den Austritt des Hamburger Gemeinschaftsverbandes aus der dortigen evangelischen Landeskirche gebildet. Dieser Verband, der auch über zahlreiche Zweiggemeinden im Umland Hamburgs verfügte, brachte auch ein eigenes Diakoniewerk, das Mutterhaus Elim, in den Freien evangelischen Gemeindebund ein.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden einige neue diakonische Einrichtungen gegründet. 1946 zog das Predigerseminar unter seinem Rektor Walter Quiring nach Ewersbach um, wo es heute noch unter dem Namen Theologisches Seminar Ewersbach seinen Sitz hat.
Freie evangelische Gemeinden leiten ihr Selbstverständnis vom Neuen Testament her. Danach gehören zur Gemeinde Jesu nur solche, die eine persönliche Glaubensentscheidung für die Nachfolge Jesu getroffen haben. Freie evangelische Christen verstehen sich als mit allen Menschen, die sich zu Jesus Christus als ihrem Herrn bekennen, geschwisterlich verbunden.
Hinsichtlich der Taufe setzen die Freien evangelischen Gemeinden einen anderen Akzent als die mit ihnen ansonsten vielfältig verbundenen Baptistengemeinden. Zwar lehren sie wie diese, dass eine Taufe erst nach der persönlichen Glaubensentscheidung eines Menschen erfolgen kann, akzeptieren es aber, wenn ein Mensch, der an Jesus Christus gläubig geworden ist, seine Kindertaufe nachträglich als gültig ansieht. Die Gläubigentaufe ist für die Freien evangelischen Gemeinden deshalb keine Voraussetzung für die Gemeindemitgliedschaft.
2004 veröffentlichte die Bundesleitung eine Stellungnahme "Homosexualität im Spannungsfeld von Gesellschaft und Gemeinde". Darin heißt es, es sei für homosexuell empfindende Christen ebenso unangemessen, an homosexuellem Verhalten festzuhalten, wie es für heterosexuell empfindende Christen unangemessen sei, an Unzucht oder Ehebruch festzuhalten.[2]
2010 beschloss der sogenannte Bundestag, die Vertreterversammlung aller Gemeinden und Pastoren, den Ortsgemeinden die Anstellung von entsprechend qualifizierten Frauen als Pastorinnen freizustellen.[3]
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts könnte der Bund Freier evangelischer Gemeinden Kirchensteuer erheben. Aufgrund des Selbstverständnisses als Freikirche macht er hiervon keinen Gebrauch; die Freien evangelischen Gemeinden finanzieren sich durch freiwillige Spenden.
Die einzelnen Freien evangelischen Gemeinden sind theologisch eigenständig und nicht weisungsgebunden, pflegen aber einen theologischen Konsens. Gremien des Bundes sind die Bundeskreise, der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesleitung.
Bundeskreise sind regionale Zusammenschlüsse nahe beieinander liegender Gemeinden. Die Ortsgemeinden und Bundeskreise wählen den Bundestag und den Bundesrat, und beide Gremien wählen die Bundesleitung mit dem Präses als geistlichem Leiter. Die Bundesleitung nimmt die laufenden Geschäfte wahr und vertritt den Bund nach außen.
Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden war von 1991 bis 2007 Pastor Peter Strauch, der von 2000 bis Anfang 2007 auch der Deutschen Evangelischen Allianz vorstand und über die Grenzen des „Bundes“ hinaus auch als Komponist christlicher Lieder bekannt ist. Sein Vorgänger war von 1973 bis 1991 Karl Heinz Knöppel. Der Bundestag am 16. September 2006 wählte Ansgar Hörsting, bis dahin Leiter der Allianz-Mission, zu seinem Nachfolger. Er übernahm das Amt im Januar 2008.
Institutionen und Werke (in Auswahl) sind:
Der Bund ist Mitglied der International Federation of Free Evangelical Churches (IFFEC, Internationaler Bund Freier evangelischer Gemeinden). Es bestehen enge Verbindungen zu den Freien Evangelischen Gemeinden in der Schweiz.
Durch die Tätigkeit der Auslandshilfe bestehen Gemeindepartnerschaften mit Gemeinden auf der Balkanhalbinsel.
Entsprechend ihrer Betonung des persönlichen Glaubens laden die Freien evangelischen Gemeinden alle Menschen, die sich zu Christus bekennen, zur Gemeinschaft im Abendmahl ein und messen der Zugehörigkeit zu bestimmten Glaubensgemeinschaften keine große Bedeutung bei.
Der Bund ist Mitglied der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Gastmitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland und Partner der Kategorie III der Deutschen Evangelischen Allianz (deren Vorsitzender war von 2000 bis 2007 Bundespräses Peter Strauch).
Seit 1978 verwenden Freie evangelische Gemeinden und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden ein gemeinsames Gesangbuch. Bis 2003 waren dies die sogenannten Gemeindelieder und seit 2003 Feiern & Loben. Die Gemeindelieder.
Die Gemeinden und ihre Mitglieder engagieren sich nach eigenem Ermessen in örtlichen zwischenkirchlichen Vereinigungen und Vorhaben.
Mit Stand vom 12. September 2006 gehören dem Bund 420 Gemeinden mit rund 36.000 Mitgliedern und ca. 20.000 Kindern und Jugendlichen an. Nach einer „FeG-Vision“ der Bundesleitung von 2005 will der Bund bis 2015 100 weitere Gemeinden gründen, vorwiegend als „Tochtergemeinden“ bestehender Gemeinden.
Seit seiner Gründung im Jahr 1874 ist der Bund mit einer Ausnahme um 1970 fast kontinuierlich gewachsen. Die durchschnittliche Mitgliederzahl einer Freien evangelischen Gemeinde liegt über die Jahrzehnte recht stabil bei 80 bis 85 Mitgliedern. „Ausreißer“ wie die FeG Bonn, die seit den 80er Jahren trotz Gründung mehrerer Tochtergemeinden auf rund 500 Mitglieder und 700 Gottesdienstbesucher gewachsen ist, sind die Ausnahme.
| Jahr | 1874 | 1900 | 1920 | 1941 | 1960 | 1970 | 1980 | 1990 | 2000 | 2006 | 2010 |
| Gemeinden | 22 | 38 | 96 | 206 | 248 | 243 | 270 | 323 | 392 | 420 | ~450 |
| Mitglieder | 1275 | 3718 | 8973 | 17916 | 21492 | 21032 | 22948 | 26644 | 32078 | 36000 | ~38500 |
Quelle: idea Spektrum 38/2006, ergänzt für 2010 gem. feg.de
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bund_Freier_evangelischer_Gemeinden_in_Deutschland aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |