Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene:
Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Personalverwaltung und zum Beschwerdeweg/Rechtsschutz.
Entsprechende landesrechtliche Regelungen existieren für Beamte auf Länderebene bzw. in Städten und Gemeinden.
Das Bundesbeamtengesetz ermächtigt die Bundesregierung, bestimmte Regelungskomplexe durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren. Auf Grundlage des Bundesbeamtengesetzes sind bisher folgende Verordnungen erlassen worden:
Noch nicht durch Verordnung geregelt ist das Reisekostenrecht des Bundes. Daher gilt weiterhin das Bundesreisekostengesetz.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bundesbeamtengesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |