Montag, 28. Mai 2012

Themen


Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene:

Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Personalverwaltung und zum Beschwerdeweg/Rechtsschutz.

Entsprechende landesrechtliche Regelungen existieren für Beamte auf Länderebene bzw. in Städten und Gemeinden.

Rechtsverordnungen

Das Bundesbeamtengesetz ermächtigt die Bundesregierung, bestimmte Regelungskomplexe durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren. Auf Grundlage des Bundesbeamtengesetzes sind bisher folgende Verordnungen erlassen worden:

Noch nicht durch Verordnung geregelt ist das Reisekostenrecht des Bundes. Daher gilt weiterhin das Bundesreisekostengesetz.

Weblinks

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