Der Begriff Bundeslöschtage oder auch Aktion Löschtaste bezeichnet die vermutete systematische Vernichtung von Akten und Computerdaten des Kanzleramts am Ende der Regierungszeit von Helmut Kohl im September/Oktober 1998, die zum Gegenstand eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wurde. Die Arbeit des Ausschusses unter Burkhard Hirsch führte zu heftigen innenpolitischen Kontroversen und wurde von einer sehr polarisierten Berichterstattung der Medien begleitet. Inzwischen wurde im Rahmen eines Vergleiches rechtsverbindlich festgestellt, dass der „Vorwurf der rechtswidrigen zentralen Datenlöschung […] unbegründet“ ist.[1] Es wurde auch festgestellt, dass einzelne Datenbestände gelöscht worden waren und Akten zu politisch sensiblen Themenbereichen dauerhaft verschwunden sind. Die Verantwortlichkeiten wurden jedoch im Einzelnen nicht geklärt, da die ermittelnde Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Tatverdacht feststellte, um strafrechtliche Hauptverfahren gegen einzelne Personen zu erheben.
Im Bericht des Untersuchungsausschusses, der unter der Leitung von Burkhard Hirsch (FDP) arbeitete, wurde behauptet, dass Akten zu folgenden Themen unvollständig seien oder geheime Akten möglicherweise vollständig vernichtet worden seien:
Der ehemalige Chef des Bundeskanzleramts, Friedrich Bohl, gab vor dem Ausschuss an, keine Weisung an Mitarbeiter zur Löschung und Vernichtung von Daten ausgegeben zu haben.
Der durch Hirsch maßgeblich geprägte Bericht konnte die behauptete Aktenvernichtung nicht nachweisen – dass Akten verschwunden waren, stand allerdings außer Frage. Trotz politischer Gegenwehr der damaligen Bundesregierung wurden die verbundenen Ermittlungsverfahren schließlich wegen mangelnden Straftatbestandes eingestellt. Gegen Hirsch wurden, vor allem von Seiten der CDU und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung[2], schwere Vorwürfe der einseitigen, politisch motivierten Ermittlungsführung erhoben.
Am 1. Dezember 2006 stellte das zuständige Bundeskanzleramt fest, dass ein seinerzeit zuständiger Abteilungsleiter „voll rehabilitiert“ sei: „Alle Vorwürfe waren und sind unbegründet“. Das Bundeskanzleramt übernahm die dem Beamten entstandenen Anwaltskosten (FAZ, 29. Dezember 2006).
Verschwunden blieben sechs Originalaktenbände aus dem Komplex der Ölraffinerie Leuna. Ebenfalls unauffindbar waren einzelne Dokumente über Rüstungs- und Flugzeuggeschäfte und den Verkauf von bundeseigenen Eisenbahnerwohnungen. Mehrere der verschwundenen Akten standen in Zusammenhang mit Vorgängen, die allgemein als CDU-Spendenaffäre bekannt sind. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht, um Hauptverfahren gegen einzelne Personen zu erheben, weshalb die Ermittlungen schließlich eingestellt wurden.
Laut Aussage des ermittelnden Staatsanwalts Georg Linden[3] ergaben die Ermittlungen, dass im Zuge des Regierungswechsels 1998 tatsächlich Datenbestände gelöscht worden waren.
Dass es sich um eine zentral angeordnete umfangreiche Löschung handelt, konnte jedoch widerlegt werden. Die Fraunhofer-Gesellschaft erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft in ihrem Gutachten vom 29. Juli, für Datenlöschungen im Zeitraum September/Oktober 1998 gebe es keine direkten Anhaltspunkte aus den Festplatten des zentralen Servers im Bundeskanzleramt.[4]
Unerörtert blieb bei dem gesamten Vorgang, ob die Löschung von Daten zwar strafrechtlich irrelevant ist, jedoch gegen die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes verstieß, gemäß dem allen Behörden und Stellen des Bundes die Anbietung aller ihrer Unterlagen an das Bundesarchiv zur gesetzlichen Pflicht gemacht wird. Nach diesem Gesetz darf allein das Bundesarchiv darüber entscheiden, ob Daten und Unterlagen gelöscht oder aber dauerhaft aufbewahrt werden.[5]
Das Bundeskanzleramt hat die diesbezüglich Beschuldigten voll rehabilitiert und in einer Entschuldigung auf die Nichtigkeit der Vorwürfe hingewiesen.
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