| Bundesstraße 36 in Deutschland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Karte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Betreiber: | Bundesrepublik Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Straßenbeginn: | Mannheim (49° 29′ N, 8° 27′ O49.4819178.458128) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Straßenende: | Lahr (48° 20′ N, 7° 51′ O48.3347447.842125) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausbauzustand: | zweistreifig[1] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bundesstraße 36 bei Mannheim | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Straßenverlauf
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Die Bundesstraße 36 (Abkürzung: B 36) verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen der B 44 in Mannheim und der B 3 in Lahr/Schwarzwald. Sie verläuft dabei annähernd parallel zum Rhein, zur B 3 und zur A 5 durch die Oberrheinische Tiefebene über Karlsruhe, Rastatt und Kehl.
Sie trägt den Beinamen „Badische Spargelstraße“.
Anliegende Gemeinden zwischen Mannheim und Karlsruhe sind (von Nord nach Süd) Schwetzingen, Hockenheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel, Hambrücken, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten und Eggenstein-Leopoldshafen.
In Karlsruhe durchquert sie Neureut und schneidet Mühlburg, Grünwinkel und Daxlanden, um dann über Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim Rastatt zu erreichen.
Zwischen Rastatt und Kehl verläuft die Bundesstraße durch die Kleinstädte Lichtenau und Rheinau.
Die Bundesstraße 36 wurde im frühen 19. Jahrhundert als Alternativstrecke zur Bergstraße ausgebaut. Der Streckenabschnitt von Mannheim zur Residenzstadt Schwetzingen wurde ab 1737 als erste Teilstrecke der späteren Bundesstraße zur Chaussee ausgebaut. Im späten 18. Jahrhundert wurden die Streckenabschnitte von Rastatt nach Mühlburg (1769–1772) und von dort aus weiter nach Graben-Neudorf (1780–1781) ebenfalls zu Kunststraßen ausgebaut. Mit der Fertigstellung des letzten Streckenabschnitts zwischen Schwetzingen und Waghäusel im Jahre 1814 wurde die damals kürzeste Verbindung zwischen Karlsruhe und Mannheim vollendet.
Die Landstraße von Mannheim nach Kehl wurde 1901 als badische Staatsstraße Nr. 2 bezeichnet.
Bei der ursprünglichen Nummerierung 1932 führte die damalige Fernverkehrsstraße 36 (FVS 36), 1934 in Reichsstraße 36 (R 36) umbenannt, nur von Mannheim nach Rastatt. Bis 1937 wurde die Reichsstraße 36 über Kehl nach Lahr verlängert und folgte somit der bisherigen badischen Staatsstraße Nr. 2. Deren Fortsetzung von Kehl nach Lahr wurde 1901 als badische Staatsstraße Nr. 29 bezeichnet.
Ende 2009 wurde die B 36 aus der Ortslage Schwetzingen herausgenommen und zur Ortsstraße abgestuft.[2] Die an die Stadt heranführenden Teilstrecken wurde den angrenzenden Bundesstraßen 535 und 291 zugeschlagen. Seitdem ist die B 36 zwischen den Anschlussstellen Mannheim / Schwetzingen und Schwetzingen / Hockenheim unterbrochen. Als Alternative sind die A 6 sowie die parallel führende Landesstraße 599 vorhanden.
In Graben-Neudorf führte die B 36 noch bis ins Jahr 2006 durch den Ort, dann wurde am 26. Mai 2006 der letzte Abschnitt der neu gebauten Ortsumgehung dem Verkehr übergeben.
Am 9. Oktober 2006 wurde zwischen Karlsruhe und Rastatt die Ortsumgehung für die drei Orte Bietigheim, Durmersheim und Ötigheim durch die Staatssekretärin Karin Roth für den Verkehr freigegeben. Die rund 9,7 Kilometer lange Strecke kostete rund 48 Millionen Euro. Von diesen wurden 14 Millionen durch die Deutsche Bahn aufgebracht, da die B 36 zusammen mit der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel trassiert wurde. Mit der neuen B 36 werden die drei Kommunen um mehr als 70 Prozent der derzeitigen Verkehrsbelastung von über 20.000 Fahrzeugen pro Tag befreit.
Seit Fertigstellung der Umgehungen sowie der Abstufung im Raum Schwetzingen wird die B 36 zwischen Rastatt und Mannheim mit Ausnahme von Karlsruhe nicht mehr durch Ortsdurchfahrten unterbrochen.
Bei Hockenheim
Bei Waghäusel
Im Herbst 2003 schoss ein Heckenschütze wahllos auf vorbeifahrende Autos und verletzte unter anderem eine junge Frau schwer. Nachdem er ein zweites Mal im Bereich Eggenstein-Leopoldshafen zugeschlagen hatte, wurden von der Polizei 5000 Euro Belohnung ausgesetzt.[3] Weitere Spuren und Hinweise wurden jedoch nicht gefunden und es kam auch zu keinen weiteren Zwischenfällen.
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