Aus verschiedenen Hanfsorten der Gattung Cannabis können Rauschmittel gewonnen werden, die sich ebenfalls unter der Bezeichnung „Cannabis“ zusammenfassen lassen. Die getrockneten und zerkleinerten harzhaltigen Blüten und kleinen Blätter der weiblichen Pflanze werden Marihuana genannt und unverändert konsumiert oder zu den Produkten Haschisch oder Haschischöl weiterverarbeitet. Cannabis ist in der Bundesrepublik Deutschland die am häufigsten konsumierte illegale Droge.[1] Hauptwirkstoffe sind die sogenannten Cannabinoide; zu ihnen zählt auch Tetrahydrocannabinol (THC). Cannabinoide beeinflussen das Zentralnervensystem des Menschen. Besonders häufig erzielen sie eine relaxierende, sedierende und antiemetische Wirkung, in höherer Dosierung wird auch von halluzinogenen Eigenschaften berichtet.
Die berauschende Wirkung der Hanfpflanze ist bedingt durch die darin enthaltenen Wirkstoffe, insbesondere die Cannabinoide Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) als aktiver Hauptmetabolit sowie Cannabidiol (CBD). Von 68 gefundenen Substanzen aus dem ätherischen Öl von Cannabis sativa wurden 57 identifiziert.[2]
Diese Substanzen binden an die Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems im Zentralnervensystem des Organismus. Die endogenen Agonisten dieser Rezeptoren heißen Endocannabinoide und spielen eine wichtige Rolle bei der Modulation synaptischer Prozesse.
Die beiden Arten sind Gewöhnlicher Hanf und Indischer Hanf, aus denen heute mehrere hundert Zuchtsorten entstanden sind. Im Allgemeinen hat Indischer Hanf gegenüber dem Nutzhanf einen höheren relativen Anteil an beruhigendem CBD im Verhältnis zum Hauptwirkstoff THC. Ruderalhanf spielt für die Drogenproduktion kaum eine Rolle. Als Droge ist fast ausschließlich die weibliche, unbefruchtete Pflanze interessant, da diese die größte Wirkstoffkonzentration aufweist.
Die bekanntesten Verwendungsformen sind
In der Medizin werden meist reines THC oder standardisierte Extrakte (z. B. Sativex) verwendet.
Je nach Anwendungsform variiert die Zeit bis zum Eintritt der Wirkung von einigen Minuten beim Inhalieren und zwischen 30 und 300 Minuten bei oraler Aufnahme. Die Wirkung hält selten länger als drei bis vier Stunden an, bei oralem Konsum werden aber auch deutlich längere Zeiträume berichtet. Cannabis kann unter anderem halluzinogen wirken, was sich meist in Form von leichten Wahrnehmungsveränderungen bei Farben, Formen, Geräuschen sowie der Zeitwahrnehmung äußert.
Obwohl Hanf seit etwa 5.000 Jahren, zuerst in China, zur Fasergewinnung angebaut wurde, finden sich erste Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken erst in indischer Literatur vor etwa 2.400 Jahren. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen. In Ausgrabungen in den Yanghai-Gräbern im Xinjiang, einem autonomen Gebiet im Westen Chinas, fanden sich Reste von Keimlingen, Blättern und Früchten von Cannabis sativa. Mit der Radiokohlenstoffdatierung konnte deren Alter auf ca. 2.500 Jahre bestimmt werden.[4].
Mit Bekanntwerden der psychischen Wirkung im Europa des 17. Jahrhunderts setzten zwei Betrachtungsweisen ein: In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe betont, insbesondere in literarischen Kreisen, etwa von Alexandre Dumas dem Älteren und Fitz Hugh Ludlow, während in England medizinische Anwendungen im Vordergrund standen; W. B. O’Shanghnessy nennt Beruhigung, Anfallslinderung und Krampflinderung. Hanf wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder starker Tobak bezeichnet.
Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament; im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen.[5] Im Jahre 1925 fand die Internationale Opiumkonferenz in Genf statt. Dort wurde auch ein Verbot von Cannabis diskutiert. Während der Zeit der Prohibition in den USA wurde auch Cannabis zunehmend als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen. Manche Kritiker sehen dies im Zusammenhang mit einem gezieltem Lobbyismus zwischen 1935 und 1937 des Hearst News Network des Medienzars William Randolph Hearst und der Chemiefirma DuPont. Hearst musste wegen der Aussicht einer preisgünstiger werdenden Papierproduktion mit Hanf, hohe finanzielle Verluste fürchten, da die Popular Mechanics effizienter Erntemaschinen zum Patent angemeldet und bereits mit der Produktion begonnen hatte. Die Hanfernte war bis zu diesem Zeitpunkt aufwändig. Auch die DuPont könnte die Hanfproduktion als Konkurrenz angesehen haben. Diese hatte Nylon und Rayon patentieren lassen. Eine der treibende Kraft des US-Cannabisverbots war der Vorsitzende des „Bureau of Narcotics“ Harry J. Anslinger, der vor 1933 im „Prohibition Bureau“ für die Durchsetzung des Alkoholverbots zuständig war, und dessen Abteilung neue Aufgaben suchte.[5][6]
Im Jahr 1937 wurde Cannbis in den USA weitgehend verboten, die Produktion des Hanfs lebte jedoch während des Zweiten Weltkrieges noch einmal auf, da Hanf als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnlichem benötigt wurde.[5] Mit Kriegsende wurden dann die Felder auf denen „Marihuana“ angebaut wurde wieder vernichtet und eine rassistisch gefärbte Propaganda begonnen. Der Begriff Marihuana entstammt der Sprache mexikanischer Einwanderer. Marihuana wurden in kurzen Werbefilmen der US-Regierung als Droge der Perversen, siechenden „Untermenschen“, geistlose „Neger“ und mexikanische Immigranten beschrieben. Im Gegensatz zu den vertrauten Alltagsdrogen Alkohol und Tabak, die meist weder als Drogen bezeichnet noch als Drogen wahrgenommen wurden, wurde Marihuana als "fremdländische Gefahr" gesehen, von der viele nicht wussten, dass sie identisch mit dem altbekannten Hanf ist.[5]
Grundsätzlich stehen eine Reihe verschiedener Applikationswege offen, von denen die Inhalativen und die Oralen die gebräuchlichsten sind.
Um Cannabinoide über die Lunge aufzunehmen, müssen sie in eine inhalierbare Form gebracht werden. Durch Erhitzen bis auf den Verdampfungspunkt der Cannabinoide, zum Beispiel mit einem Vaporizer oder durch Verbrennen (rauchen), z. B. mittels Shillum, Bong, besondere Kleinpfeife, Joint oder „Eimer“, werden sie in die gasförmige Phase überführt. In der Medizin, zum Beispiel bei der Behandlung von Lungenkrankheiten, werden die Cannabinoide in Aerosolform gebracht und inhaliert.
Auch für die orale Aufnahme gibt es mehrere Möglichkeiten. Da Cannabinoide fettlöslich sind, sind dafür fetthaltige Nahrungsmittel oder Trägerlösungen erforderlich. Cannabis kann direkt oder als Cannabisbutter in Gebäck verbacken werden oder mit Kakao bzw. Schokolade gebunden werden. Weitere Möglichkeiten sind die Zubereitung eines alkoholischen Auszugs und die pharmazeutische Herstellung von Pflanzenextrakten oder THC in Reinform.
Durch oralen Konsum oder die Aufnahme als Aerosolspray oder Dampf lässt sich die Belastung der Atemwege vermeiden bzw. minimieren. Dagegen kann das Rauchen, wegen zahlreicher giftiger beziehungsweise krebserregender Verbrennungsprodukte, den Atemtrakt und den Verdauungstrakt schädigen. Es kann unter anderem zu chronischen Erkrankungen des Atmungssystems wie der chronischen Bronchitis und bei langjährigem Gebrauch zum Bronchialkarzinom führen. Die im Cannabisrauch enthaltene Teermenge entspricht in etwa der von Tabakrauch. Allerdings wird Cannabisrauch tiefer und länger inhaliert, was die Schadstoffexposition erhöht. Andererseits ist die konsumierte Menge üblicherweise deutlich kleiner; ist häufig bei Rauchern von 2-stelligem Zigarettenkonsum pro Tag auszugehen, so rauchen selbst Gewohnheitskonsumenten von Cannabis meist weniger als 1 oder 2 Mal pro Tag. Letztlich ist jedoch bei langjährigen Rauchern von Cannabis, von einem erhöhten Risiko für Erkrankungen des Atmungssystems auszugehen; Vor allem bei Joints wird, wegen der Beimischung von Tabak, zusätzlich vom Risiko der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgegangen.
Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird die Alkoholwirkung verstärkt, außerdem kann Übelkeit und Ohnmacht verursacht werden. Die Wirkung von Cannabis wird durch Alkohol überdeckt.
Wie bei allen anderen Kombinationen unterschiedlicher psychoaktiver Substanzen können auch beim Mischkonsum von Cannabis mit anderen Drogen zum Teil unangenehme und gefährliche Wechselwirkungen auftreten.
Bei Konsum von Cannabis mit Tabak ist es möglich, dass ein zuvor nicht Tabak rauchender Cannabiskonsument eine Nikotinabhängigkeit entwickelt. Außerdem ist ein erhöhtes Atemwegsrisiko gegeben. Nikotin unterdrückt die THC-Wirkung, während THC die Nikotinwirkung steigert.[7]
Entsprechend den Bestimmungen des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961, das von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde, sind die Erzeugung, der Besitz und der Handel von Cannabis nahezu weltweit verboten, in einigen Ländern ist auch der Konsum illegal. Eine Ausnahme sind die Niederlande, wo Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis (bis zu 5 Gramm bzw. 30 Gramm) geduldet und somit de facto straffrei sind, obwohl Cannabis in den Niederlanden de jure auch weiterhin illegal und verboten ist.[8] In einigen Bundesstaaten der USA ist Cannabisbesitz und -anbau für den medizinischen Bedarf legal[9], allen voran in Kalifornien, wo der Handel mit Cannabis als Arzneimittel ein sehr ertragreiches Geschäft geworden ist.[10] Im November 2010 wurde von den Bürgern des Staates Kalifornien über die „Proposition 19“ - auch bekannt als „Regulate, Control and Tax Cannabis Act of 2010“ - abgestimmt, welche den "Besitz, Anbau, Gebrauch und Handel von Cannabis für alle Personen ab 21 Jahren" unter Einhaltung bestimmter Regeln legalisiert sollte. Diese wurde jedoch abgelehnt.[11] Seit 1996 können Kalifornier auch ohne Diagnose einer schweren Krankheit, für welche Cannabis als hilfreiches Therapiemittel nachgewiesen ist, leicht eine Recommendation („Empfehlung“) eines Arztes bekommen, welche den Selbstanbau und den Zugang zu Cannabisverkaufsstellen ermöglicht.[12] Diese Legalisierung durch die Hintertür hat sich in wirtschaftlicher Hinsicht und in der Kriminalitätsstatistik (Verminderung von durch Cannabis bezogenen Kriminalfällen) als sehr erfolgreich herausgestellt.[13][14]
In vielen anderen Ländern ist außerdem der Besitz einer geringen Menge Cannabis für den Eigengebrauch teilweise entkriminalisiert, wobei von Land zu Land verschiedene Mengen als gering gelten. In Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar, dagegen sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz strafbar bzw. genehmigungspflichtig[15].
Cannabiswirkstoffe entfalten ihre Effekte durch Beeinflussung des körpereigenen Cannabinoidsystem. Bisher wurden zwei Rezeptoren im Organismus von Wirbeltieren identifiziert: CB1 und CB2. Es wird jedoch -auch wegen des komplexen Wirkspektrums der Cannabinoide- von der Existenz weiterer Rezeptoren ausgegangen.
Der Rezeptor CB1 befindet sich vorrangig im zentralen Nervensystem; es existieren jedoch auch, in weit geringerem Maße, Rezeptoren in Zellen des Immunsystems sind, wie beispielsweise Mastzellen oder T-Helferzellen. Besonders viele Rezeptoren werden in den das Gedächtnis, die Bewegung und das Schmerzempfinden verantwortlichen Hirnregionen zu identifiziert. Das Atemzentrum im Stammhirn besitzt nur eine geringe Anzahl dieser Rezeptoren, deshalb besteht praktisch keine Gefahr einer lebensbedrohlichen Atemdepression durch Überdosierung. Der Rezeptor CB2 ist im gesamten Organismus vorhanden, im besonderen Maße jedoch in Zellen die Bestandteil des Immunssystems sind. CB2-Rezeptoren spielen, das haben Studien belegt, für die Regulation der Immunantwort und von Entzündungen eine wichtige Rolle.[16]
Der Cannabiswirkstoff Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), der den größten Anteil der aus der Cannabispflanze isolierten Cannaboide ausmacht und einen Masseanteil von über 20 % erreichen kann, bindet sowohl an die CB1 als auch an die CB2-Rezeptoren. Neben THC lassen sich weitere etwa 60 Cannabinoide identifizieren, deren Masseanteil in der Regel unter 0,1 % liegt. Der Anteil der Cannabinoide Cannabigerol (CBG), Cannabichromen (CBC), Cannabidiol (CBD), und Cannabinol (CBN) kann höher sein: Je nach Cannabissorte können Gehalte von deutlich oberhalb von 1 % vorliegen. THC ist, über die Bindung an CB1, für den größten Teil der psychotropen Wirkung verantwortlich. THC ist das zurzeit am Besten erforschte Cannabinoid. Es wirkt als Antagonist, d.h. es aktiviert die Rezeptoren. Neben seiner psychotropen Wirkung, wie beispielsweise der Angstlösung, auf die im Abschnitt Rauschempfinden näher eingegangen wird, wirkt THC entzündungshemmend, gegen Übelkeit und Erbrechen, appetitsteigernd, schmerzlindernd und auf das Herz- Kreislaufsystem. Weiter pharmakologische Eigenschaften werden untersucht. So zeigte sich, sowohl im Mausmodell als auch bei vergleichenden Studien beim Menschen, eine medizinische Wirkung bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie z.B. der chronischen Darmentzündung, der chronischen Arteriosklerose, sowie der Multiple Sklerose und verschiedenen anderen Erkrankungen. Von den weiteren Cannabinoiden gilt das nicht, oder nur schwach psychoaktive CBD, als pharmakologisch besonders interessant. Der genau Wirkmechanismus von CBD ist ungeklärt. Einige Quellen gehen davon aus, das CBD nicht unmittelbar die Reaktion der CB1 oder CB2 Rezeptoren beeinflusst, sondern nur indirekt, durch einen nicht geklärten Stoffwechselmechanismus; andere Quellen vermuten eine Affinität bevorzugt zum CB2-Rezeptor. Bezüglich der Wirkung von CBD ist man deshalb weitgehend auf empirische Daten angewiesen. CBD wirkt der psychotropen, "kopfbetonten" Eigenschaften des THC entgegen; es mildern den Effekt und vergrößern gleichzeitig die Wirkdauer. Cannabissorten mit hohem CBD-Gehalten, wie die Cannabis indica, besitzen eine zentraldämpfende, "körperbetonte" Wirkung. CBD hat entspannende, entkrampfende, angstlösende, entzündungshemmende Effekte.[17]
Die anderen, nicht oder kaum psychoaktiven Hauptbestandteile des Cannabis sind nur wenig erforscht. Das Verhältnis dieser Wirkstoffen wird durch die genetischen Varietät, vor allem Cannabis sativa oder Cannabis-Indica und vom Erntezeitpunkt bestimmt. Die Cannaboide beeinflussen sich wechselwirkend. Ein großes Verhältnis von THC/CBD, führt zu einem psychoaktiven Geisteszustand, den Konsumenten als bewusstseinserweiternd empfindet, ein niedriges Verhältnis einen körperbetonten, sedierten Zustand.[18]
Für CBG wird eine blutdrucksenkende Wirkung zu geschrieben; CBN scheint, wenn auch in geringerem Maße, ähnliche Effekte wie CBD zu bewirken.[19][20]
Cannabis selbst ist nur mäßig giftig; die Letale Dosis LD50 des Hauptwirkstoffes THC beträgt bei Mäusen im Fall intravenöser Gabe 29 mg je Kilogramm Körpergewicht, bei oraler Einnahme jedoch 482 mg je Kilogramm Körpergewicht. Bei Ratten liegt die orale LD50 bei 666 mg/kg und die intravenöse bei 29 mg/kg[21]. Beim Menschen wird eine orale LD50 von etwa 150 mg/kg angenommen; andere Quellen nennen eine letale Gesamtdosis von reinem Δ-9-THC bei über 4 Gramm.[22] Diese Menge überschreiten die üblichen Konsumdosen um ein viel Hundertfaches und sind durch Aufnahme über die Lunge nicht erreichbar, zumal beim Inhalieren von Marihuana lediglich etwa 20 % des im Inhalat enthaltenen THC ins Blut gelangen. Bei oraler Aufnahme werden nur etwa 6 % THC aufgenommen.[21] Ein Mensch müssten beispielsweise Mengen in der Größenordnung von mehr als 300 g essen, um die tödliche Dosis zu erreichen. Es ist deshalb nicht bekannt, dass es beim Menschen jemals einen Todesfall gegeben hätte, der auf eine Überdosierung zurückzuführen war.
In der Regel ist als akute Auswirkung eine gewisse Bewusstseinsverschiebung festzustellen, die assoziatives, sprunghaftes Denken und eine Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses mit sich bringt. Diese Bewusstseinsveränderung kann je nach Bedingungen sehr positive, aber auch sehr negative Empfindungen hervorrufen. Häufige körperliche Effekte sind gerötete Augen, Mundtrockenheit, gesteigertes Hungergefühl, Erhöhung des Pulses, Senkung des Blutdrucks und Müdigkeit bzw. Antriebslosigkeit. Die selektiv intensivierende Wirkung auf Gefühlseindrücke bei stark erhöhtem Konsum bezieht sich nicht nur auf positive, sondern auch auf negative Eindrücke wie Angst oder Misstrauen, wodurch bereits geringes Unwohlsein unter Einfluss von Cannabis zu akuten, verstärkten Angstzuständen führen kann.
Die akuten Wirkungen von Cannabis können, je nach Person, Wirkstoffanteil, momentaner körperlicher und psychischer Verfassung, Erfahrung mit der Droge sehr unterschiedlich sein. Der Konsument kann die zu erwartende Wirkung deshalb nicht zuverlässig einschätzen. Selbst bei den häufig vorhandenen, ungefähren Wirkstoffangaben einer Cannabissorte, die von dem jeweiligen Züchter angegeben wird, muss mit einer nicht unerheblichen Variabilität der tatsächlichen Konzentrationen – auch innerhalb gleicher Sorten – gerechnet werden. Dies ist insbesondere bei dem Gebrauch von Cannabis als Medikament problematisch. Eine zuverlässige, verbindlich Wirkstoffangabe ist, wegen der Illegalität und dem allgemeinen Charakteristikum pflanzlichen Materials, vorerst nicht zu erwarten bzw. systemimmanent schwierig.
Dieser Abschnitt behandelt die gesundheitsschädlichen Aspekte des Cannabiskonsums, bezüglich der arzneilichen Potenz siehe: Cannabis als Arzneimittel
Ob und welche Gesundheitsfolgen durch Cannabiskonsum auftreten ist umstritten und lässt sich pauschalierend nicht beantworten. Während Auswirkungen auf die Atmungsorgane, und ein möglicherweise erhöhtes Krebsrisko beim Rauchen von Cannabis, weitgehend unbestritten sind, ist die Datenlage bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen auf die Psyche, der Entwicklung einer Abhängigkeit, u.ä. Fragestellungen, uneinheitlich. Es ist ungeklärt, ob und wenn ja, für welchen Personenkreis welche Dosis schädigend wirkt und ob unter Umständen bereits einmaliger oder seltener Konsum gesundheitliche Probleme bewirken kann.
Die gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsum sind nicht hinreichend geklärt und hängen von einer Vielzahl komplexer, zum Teil in einander greifender Faktoren und Umstände ab:
Mögliche Risiken werden in einer Studie (Hall u. a. (1999)) beschrieben:
Es haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Cannabiskonsum bei bestimmten Personen das Risiko der Ausbildung einer Schizophrenie erhöht.
Die deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren ist der Auffassung, dass bei der speziellen Gruppe von Konsumenten, bei der Cannabiskonsum und zusätzlich persönliche und soziale Risikofaktoren zusammenkommen, eine besondere Gefährdung bestehe, welche folgendermaßen beschrieben wird:
„Zwar hat der Konsument selbst ein Gefühl erhöhter Leistungsfähigkeit, die jedoch objektiv betrachtet immer mehr abnimmt. An die Stelle geordneten Denkens und logischer Schlussfolgerungen tritt häufig eine Art Scheintiefsinn, wovon vor allem Sorgfaltsleistungen betroffen sind. […] Im Zusammenhang mit dem genannten Amotivationssyndrom zeigt sich ein zunehmendes allgemeines Desinteresse, gepaart mit verminderter Belastbarkeit. Der Konsument zieht sich immer mehr in sich zurück und wird sich selbst und den Aufgaben des Alltags gegenüber immer gleichgültiger: Er fühlt sich den Anforderungen der Leistungsgesellschaft allmählich immer weniger verpflichtet, aber auch immer weniger gewachsen, und schert mehr und mehr aus seinem bisherigen sozialen Gefüge aus.“
– Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen[24]
Hingegen sieht die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften keine schlüssigen Nachweis das ein Amotivationssyndrom ausgelöst werden könnte:
„Es gibt bis heute keinen schlüssigen Nachweis, dass dieses Syndrom, das mit Lethargie, Passivität, verflachtem Affekt und mangelndem Interesse assoziiert ist, spezifisch für Cannabis ist. Möglicherweise werden mit diesem ‚Syndrom‘ chronische Intoxikationszustände beschrieben. Auch ist es vorstellbar, dass Defektzustände von Schizophrenen, Subsyndrome depressiver Erkrankungen oder Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen, die gleichzeitig Cannabis konsumieren, mit diesem Syndrom beschrieben wurden. Hierauf weisen die Überschneidungen der beschriebenen Symptomatik mit dem Symptomkomplex der Negativsymptomatik schizophrener Störungen oder anhedoner Symptome depressiver Störungen hin.“
– Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften[25]
Bei Untersuchungen von Cannabisrauch wurde festgestellt, dass dessen Zusammensetzung jener von Tabakrauch, mit ihren oft krebserregenden Inhaltsstoffen, ähnlich ist.[26] Das Rauchen von Cannabis kann daher negative Auswirkungen auf die Lunge haben. Häufig wird Cannabis mit Tabak gemischt. Diese als Joints bezeichneten Mischungen gelten, auch wegen der zusätzlichen gefäßschädigenden Wirkung durch Nikotin, als besonders gesundheitsbedenklich. Ob der reine Cannabiskonsum durch Rauchen letztlich schädlicher ist als reiner Tabakkonsum durch Rauchen ist ungeklärt. Einerseits werden Joints meist tiefer und deutlich länger inhaliert, aber andererseits werden durchschnittliche Cannabis-Konsumenten deutlich weniger Joints rauchen, als durchschnittliche Tabakkonsumenten Zigaretten. Eine US-Studie (UCLA, Los Angeles) kam hingegen zum Ergebnis, dass selbst ein regelmäßiger und vergleichsweise intensiver Cannabiskonsum (500–1000 Joints pro Jahr) weder eine signifikant höhere Lungen-, Mund- und Speiseröhrenkrebswahrscheinlichkeit, noch sonstige höhere gesundheitliche Risiken mit sich bringt.[27] [28] Allerdings wird die Zahl der Probanden für diese Fall-Kontroll-Studie, mit insgesamt 2.240 nachträglich untersuchten Personen, als zu recht gering angesehen um Entwarnung bezüglich des Krebsrisikos von Cannabisrauch geben zu können. Retrospektive Studien wie diese sind nur zur Aufstellung von Hypothesen geeignet, jedoch nicht zur Beweisführung.
Ob THC oder Cannaboide auf die Krebsentstehung einwirken, ist nicht abschließend ermittelt; die vorliegenden Ergebnisse von Studien sind uneinheitlich. Eine englische Studie kommt zu dem Ergebnis, das THC Leukämiezellen zerstört;[29] dem hingegen kam eine deutsche Studie, des Max-Planck-Institute für Biochemie, 2004 zu dem Ergebnis, dass THC das Wachstum der Krebszellen unterstützen könnte. [30]
Eine wissenschaftliche Untersuchung aus Neuseeland ergab demgegenüber, dass die Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs zu bekommen, gegenüber üblichem Tabakkonsum bei hohem Cannabiskonsum, (10 Jahre täglich ein Joint bzw. 5 Jahre täglich 2 Joints) bis zu 5,7-fach erhöht ist.[31]
Eine Langzeitstudie des amerikanischen Lungenarztes Donald Tashkin konnte hingegen keine Zusammenhang zwischen Lungenerkrankungen und Cannabiskonsum aufzeigen.[32] Wird Cannabis nicht geraucht sondern vaporisiert entsteht, wie unter anderem eine Studie der Universität Leiden zeigt, nur ein vergleichsweise sehr geringer Teil der krebserregenden Stoffe.[33] Beim Vaporisieren wird das Rauschmittel nur soweit erhitzt, dass vorrangig die psychotropen Substanzen, allen voran THC, verdampfen; eine Verbrennung findet nicht statt.
Einige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass ein höheres Risiko für die Auslösung psychotischer Erkrankungen besteht.[34] Insbesondere wird in diesen Studien Cannabiskonsum mit der Auslösung der Schizophrenie in Verbindung gebracht. Es wird vermutet, es könne eine genetische Disposition für die Auslösung von Psychosen geben, sodass bei dafür [empfängliche Personen, Psychosen bereits durch einmaligen THC-Konsum ausbrechen könnten. Bereits moderater Konsum könne eine dauerhafte Drogenpsychose auslösen, sowie bereits abgeklungene psychotische Erkrankungen erneut aufbrechen. Unter Verdacht einer vermuteten Auslösung steht dabei das sogenannte Comt-Gen (Catechol-O-Methyltransferase-Gen). Grundsätzlich wird Personen mit einer Neigung zu psychischen Problemen empfohlen, den Konsum von Cannabis zu meiden.
In Großbritannien veröffentlichten Forscher der Universitäten Cardiff und Bristol im Jahr 2007 eine Metastudie, die bei Cannabiskonsumenten bis zu 41 % mehr psychoseähnliche Symptome ermittelt hat, als bei solchen Personen, die angaben, noch nie Cannabis konsumiert zu haben.[35] Die daraus erhobene Schlussfolgerung, es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Psychose und Konsum, wird allerdings kritisiert, da nicht hinreichend abgeklärt wurde, ob und in welcher Häufigkeit psychotische Menschen, Cannabis als Form der "Selbstmedikation", einsetzen.[36][37][38]
Eine Studie aus dem Vereinigten Königreich, welche die Diagnosehäufigkeit von Schizophrenie bei rund 600.000 Patienten überwachte, kam hingegen zu dem Schluss, dass eine Häufigkeitszunahme der Erkrankung nicht feststellbar sei. Damit widersprach die Studie vorhergehenden Modellrechnungen, die eine Häufigkeitszunahme ab den 90er-Jahren durch Cannabiskonsum voraussagten.[39] Eine Metaanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass Cannabiskonsum den früheren Ausbruch einer psychotischen Erkrankung bewirkt. Es wird kritisiert, dass andere Studien nicht hinreichend das Alter der Patienten mit berücksichtigen, bei denen sich solch eine Krankheit manifestiert. Eine frühzeitigere Erkrankung habe eine schlechtere Prognose als ein Ausbruch in späteren Jahren. Ob die frühzeitigere Erkrankung schlechtere Heilungschancen hat, weil sie mit der Schwere der Krankheit korreliert oder schlechter heilbar ist, weil sie früher ausbricht, wird nicht kommentiert.[40]
Einige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Δ9-THC eine neuroprotektive Wirkung ausübt und das Hirn vor Degeneration schützt.[41] Darüber hinaus soll Cannabis alkoholkonsumbedingten Gehirnvolumenverlust verhindern.[42] Bleibende hirnorganische Veränderungen wurden nicht nachgewiesen. Trotz des komplexen Geflechts von neuroprotektiven und neurotoxischen Effekten ist nur eine kleine, nach Absetzen der Droge wieder verschwindende funktionelle Beeinträchtigung wissenschaftlich gesichert. Inwiefern diese Beeinträchtigung mit der Konsumform zu tun hat ist nicht geklärt, da Cannabis überwiegend – häufig als Joint – geraucht, und dabei eine Vielzahl hochpotenter, gewebeschädigender Stoffe aufgenommen wird.
Es ist belegt, dass regelmäßiger Konsum bei Erwachsenen und Heranwachsenden zu Hirnveränderungen führen kann; einige Studien haben zum Ergebnis, dass diese Veränderungen bei Heranwachsenden irreversibel sein könnten.[43] In einer Studie von Wilson et al.[44] wurde festgestellt, dass Probanden, die vor dem Alter von 17 Jahren anfingen, Cannabis zu konsumieren, verglichen mit jenen, die später anfingen, ein verringertes Hirnvolumen, sowie ein erhöhtes Verhältnis von weißer zu grauer Hirnmasse hatten. Männliche Versuchspersonen, die vor dem Alter von 17 Jahren anfingen, hatten einen höheren CBF-Wert („cerebral blood flow“, dt. Gehirndurchblutung) als andere Versuchspersonen. Sowohl Männer als auch Frauen, die früher begannen, hatten eine kleinere Körpergröße und ein geringeres Gewicht, wobei diese Effekte bei Männern stärker nachzuweisen waren. Solche Effekte scheinen demnach stark vom Einstiegsalter abhängig zu sein. Die Bewertung der Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Hirnveränderung wird durch den Umstand erschwert, dass die betrachtete Gruppe z. B. ebenfalls frühzeitiger Alkohol und Nikotin konsumierte und nicht ausgeschlossen werden kann, dass deren gesundheitsschädliche Wirkung Einfluss auf die Ergebnisse hatte. Eine Studie verglich jugendliche Alkoholkonsumenten mit Konsumenten von Alkohol und Cannabis und Abstinenzlern. Hier konnte nur bei der Gruppe der reinen Alkoholkonsumenten ein Hirnvolumenabbau belegt werden. Dies könnte auf eine neuroprotektive Wirkung des Cannabis hinweisen.[42]
In einer Studie von Padula et al.[45] wurden psychologischen Leistungstests mit räumlichen Gedächtnisaufgaben durchgeführt. Es zeigten sich keine Leistungsunterschiede zwischen 16- bis 18-jährigen starken Cannabiskonsumenten und einer Kontrollgruppe. Die Konsumenten hatten jedoch eine intensivere, andersartige Hirndurchblutung (CBF), deren Bedeutung nicht geklärt ist. Eine Beeinflussung des Leistungsvermögens von Cannabiskonsumenten, die ansonsten Nichtraucher waren, konnte nicht nachgewiesen werden. Diese Gruppe schnitt bei einer Studie mit 5263 Schülern, im Vergleich mit zigarettenrauchenden Cannabiskonsumenten und cannabisabstinenten Schülern, bei Schulleistung, Sozialkompetenz und sportlicher Aktivität, am besten ab.[46][45] Deshalb wird eine bleibende Hirnschädigung als "wenig wahrscheinlich" bezeichnet,[38] jedoch wegen des grundsätzlich nicht auszuschließenden Risikos, Heranwachsenden vom Cannabiskonsum abgeraten.
Eine Studie ergab, dass die Großhirnrinde von Langzeitkonsumenten schlechter durchblutet wird.[47] Chronische Cannabiskonsumenten zeigen charakteristische Veränderungen im EEG in Form von erhöhten absoluten Amplituden aller Frequenzen über allen Hirnabschnitten, Abnahme der relativen Amplitude aller Nicht-alpha-Frequenzen sowie eine Hyperfrontalität der Alpha-Aktivität. Man spricht hierbei von einer funktionellen Gehirnstörung. Funktionelle Störungen verschwinden mit dem Absetzen der Substanz in der Regel wieder vollständig.[38]
Eine Metaanalyse der University of California, San Diego (UCSD) fand bei schweren Cannabisrauchern „überraschend wenig“ Hinweise für eine substanzielle Hirnschädigung, allenfalls eine geringe Einschränkung der Gedächtnisfunktion konnte beobachtet werden, deren praktische Relevanz jedoch unklar ist.[48] Auch eine Literaturauswertung von Iversen fand kaum Anhaltspunkte, welche für ein Schädigung des Gehirns sprechen. Sie kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen von Cannabis auf das Gehirn vermutlich nur geringfügig und vollständig reversibel sind.[38]
Cannabiskonsumenten können eine psychische Abhängigkeit entwickeln.[49] Während die Kleiber-Kovar-Studie und der Roques-Report von einem eher geringen Abhängigkeitspotenzial ausgehen, wurde in einer neueren Studie ein höheres Suchtpotenzial vermutet.[50]
Die psychische Abhängigkeit stellt bei Drogen jedoch allgemein das größere Problem dar. Bei der Bindung an die Droge spielen psychische bzw. psychosoziale Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise ein konsumierendes Umfeld.[51]
Kleiber und Soellner kommen nach der Auswertung mehrerer Untersuchungen zum Ergebnis, dass körperliche Entzugssymptome bei Cannabiskonsumenten kaum beschreibbar und allenfalls schwach ausgeprägt seien. Ferner stellen sie fest, dass Studien im deutschsprachigen Raum, die sich mit dem Konsum von Cannabis und einer damit einhergehenden Abhängigkeitsentwicklung beschäftigen, überwiegend im psychiatrischen Bereich durchgeführt wurden, was zu systematischen Verzerrungen bei den Schlussfolgerungen hinsichtlich Abhängigkeit und anderen Problemen führte, zumal die untersuchten Konsumenten überwiegend auch andere legale und illegale Drogen konsumierten.[52]
Eine Dissertation 2008 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die eine Studie mit etwa 200 Cannabisabhängigen einschloss, konnte kein einheitliches Bild bezüglich der Schwere der zu erwartenden Entzugserscheinungen ermitteln. Vielmehr ließen sich die Probanten in 2 Gruppen teilen: Solche mit kaum oder nur geringen körperlichen und psychischen Entzugserscheinungen, und solche die über stärkere Beschwerden berichteten. In der Selbstwahrnehmung der Gruppe mit geringen Entzugsbeschwerden, wurde in eine Skala von 0 bis 4 (1 mild, 4 stark) lediglich Werte zwischen 0 (keine) und 1 (mild) Entzugssymtome berichtet. Diese betrafen sowohl als körperlich, eingeordnete Beschwerden (verminderter Appetit, Schlafstörungen, Magenbeschwerden und Schwitzen) als auch psychische Entzugssymtome (Ärger, Angst, Aggressionen, Reizbarkeit, Erregbarkeit und Ruhelosigkeit) Bei der Gruppe mit stärkeren Entzugserscheinungen wurden im Mittel die Beschwerden als mild bis moderat beschrieben. Der Suchtdruck wurde von einem Drittel der Patienten in den ersten 4 Tage als moderat bis stark beschrieben, während die geringer betroffene Gruppe nur über milde bis geringe Beschwerden in den ersten beiden Tagen klagte. Die Autoren sehen sich, im Vergleich mit der Auswertung ältere Studien, in ihren Ergebnissen bestätigt und kommen zu dem Ergebnis, "dass selbst bei hoch belasteten Patienten nur bei einem Teil der Probanden ein Cannabisentzugssyndrom nachweisbar ist". Bei diesen, stationär, wegen ihrer Abhängigkeit in Behandlung befindlichen Patienten, wurden darüber hinaus zu etwa 90 % zusätzliche psychische Probleme diagnostiziert. Deshalb und auch wegen der geringen Anzahl der Probanden, schließen die Autoren nicht aus, dass das Ergebnis - wahrscheinlich in Richtung auf stärkere Beschwerden - verfälscht sein könnte. [53]
Die Entstehung einer Cannabisabhängigkeit steht in einem engen Zusammenhang mit sozialen Faktoren, der persönlichen Reife des Konsumenten und dem Alter bei Erstkonsum. Die Kleiber-Kovar-Studie[54] für das Bundesministerium für Gesundheit kam 1994 zu dem Ergebnis, dass etwa 2 Prozent der Probanden, die ausschließlich Cannabis konsumierten, abhängig waren. Die anderen Probanden in der Studie nahmen neben Cannabis auch noch andere Drogen. Innerhalb der Gesamtgruppe Drogen konsumierender Probanden wurden, je nach Auslegung der Abhängigkeitskriterien, etwa 8 Prozent als abhängig eingestuft. Es schätzten sich mehr Konsumenten selbst als süchtig ein als dies nach psychiatrischen Erhebungsmethoden der Fall gewesen wäre. Abhängigkeit von Cannabis sei vor allem auf besondere persönliche Umstände zurückzuführen, beispielsweise spiele ein frühes Einstiegsalter eine große Rolle, so das Fazit dieser Studie. Ein früher Einstieg berge die Gefahr, dass der Konsument keine anderen Mittel und Wege kennenlerne, Probleme im Leben zu meistern oder Spaß zu haben.[51] Auch wird der Einsatz von Cannabis als Hilfsmittel zur Verdrängung von Problemen als gefährlich eingeschätzt.
Bei regelmäßigem, intensivem Konsum kann sich ein Toleranzeffekt (Dosissteigerung, um einen Rausch zu erzielen) entwickeln; einzelne Studien haben auf die mögliche Entwicklung eines solchen Effekts hingewiesen.[55] Diese Toleranz betrifft einige, aber nicht alle der typischen Cannabiswirkungen, so dass intensive Konsumenten auch höhere Dosen zu sich nehmen als moderate Konsumenten. Im Vergleich zu den meisten anderen Drogen ist dieser Effekt aber als eher gering einzuschätzen.
Anders als bei Überschreitungen der definierten Alkoholgrenzwerte (etwa der 1,1 Promille-Grenze) wird die Fahrerlaubnis bei Fahrten unter Cannabiseinfluss nicht als unmittelbare strafrechtliche Folge entzogen.
In Deutschland sorgten Urteile des Bundesverfassungsgericht (Juni 2002, Dezember 2004) für eine gewisse Liberalisierung der bis dato relativ strengen Praxis der Behörden. So entschied das Bundesverfassungsgericht[56] im Dezember 2004, dass bis zu einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aktivem THC im Serum (Blut) nicht zwangsläufig eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht.
Nach Fahrten unter Drogeneinfluss (über dem Grenzwert 1,0 ng/ml aktivem THC oder einem THC-COOH Wert bei direkter Blutentnahme nach dem Konsum von über 150 ng/ml. Bei zurückliegendem Konsum über 75 ng/ml) wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sofort verlangt. Bei zweimaligem Auffallen auch unter dem Grenzwert kann die Behörde ein Drogenscreening oder ein Ärztliches Gutachten (ÄG) verlangen, da sie von gelegentlichem Drogenmissbrauch ausgeht.[57]Für die Dauer der erforderlichen Abstinenzzeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, falls dies nicht schon vorher geschehen ist. Wird Cannabiskonsum ohne aktive Teilnahme am Straßenverkehr aktenkundig, wird dieses in der Regel der Verwaltungsbehörde gemeldet und führt zumindest zu einem Eintrag in die Führerscheindatei. Diese Maßnahme kann auch nach bloßem widerrechtlichen Besitz oder einem positiven Drogentest als Beifahrer getroffen werden. Abhängig vom Ergebnis des ärztlichen Gutachtens darf der Betroffene die Fahrerlaubnis behalten oder es folgt die Anordnung einer MPU zur Klärung von Eignungszweifeln.
In Österreich und in der Schweiz ist es verboten, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu führen. Als beeinträchtigt gelten Personen, bei denen Cannabis im Blut festgestellt wird.
Da Cannabis in Deutschland ausschließlich illegal erworben oder angebaut werden kann, ergeben sich in diesem Zusammenhang Auswirkungen auf den Umgang mit der Droge in der Gesellschaft. Durch den Kontakt zum illegalen Markt kommen Cannabiskonsumenten leichter mit härteren illegalen Drogen in Kontakt als Menschen, die ihre Drogen in Supermärkten, Apotheken oder anderen speziellen Geschäften (wie z. B. Coffee Shops in den Niederlanden) erwerben können. Das Bundesverfassungsgericht befand 1994, dass in der wissenschaftlichen Literatur die These von der Einstiegsdroge „überwiegend abgelehnt“ werde. Ebenso kam die Kleiber-Studie 1998 zu dem Schluss, dass „die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, […] nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar“ sei. Der Psychologe und Buchautor Gerd Gigerenzer benennt die populäre Behauptung, Cannabis sei eine Einstiegsdroge als ein Beispiel eines logischen Fehlers[58].
Aufgrund fehlender staatlicher Kontrolle von Cannabis kann Haschisch von Dealern mit anderen Substanzen gestreckt werden. Meist haben die Streckmittel negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Konsumenten. In gestrecktem Haschisch finden sich Henna, Sand oder Öle/Fette; in seltenen Fällen wurden auch giftige Substanzen wie Pentachlorphenol (PCP), Bleisulfid, Altöl oder Schuhcreme nachgewiesen. Die Verdünnung ist relativ schwer zu erkennen, da Konsistenz und Geruch durch schwarzmarktbedingt wechselnde Quellen und Herstellungsverfahren variieren.
Auch das Strecken mit feinem Sand oder Talk findet zunehmend Verwendung. Diese Streckmittel sind in der Regel sehr leicht als solche zu erkennen und auch nicht so gefährlich, wie es Beimischungen in Haschisch sein können. Oft wird das wirkstoffreiche Harz der Blüten abgeschüttelt, um daraus Haschisch zu gewinnen, wodurch die Wirkung des Marihuanas bei nahezu unverändertem Gewicht nachlässt. Manchmal werden die abgeschüttelten Blätter und Blüten mit Haarspray besprüht, um dem unerfahrenen Konsumenten Harzkristalle vorzugaukeln.
Im Raum Leipzig kam es im November 2007 zu schweren Bleivergiftungen von Konsumenten durch kontaminiertes Marihuana.[59] Wiederum zu neuen Fällen von Schwermetallvergiftungen aufgrund von Cannabiskonsums kam es Anfang 2009 in Bayern und Baden-Württemberg. In dem mutmaßlich konsumierten Cannabis bzw. im Blut der Konsumenten konnte Quecksilber, Cadmium und Blei nachgewiesen werden.[60]
Da es keinen kontrollierten Markt für Cannabisprodukte gibt, stellen sich Probleme bezüglich der Qualität ein. Da die Dealer sich meist selbst aus wechselnden Quellen versorgen, ist nie klar, wie hoch der Wirkstoffgehalt tatsächlich ist. Durch gezielte Züchtungen und Anbaumethoden weichen die Wirkungen teilweise bis um das Fünffache voneinander ab. Außerdem werden Fälschungen oder Streckungen beobachtet; der Konsument geht in solchen Fällen aus Angst vor eigener Verfolgung meist nicht gegen den Dealer vor.
Bei der Streckung von Marihuana wird in den letzten Jahren gehäuft auf synthetische Streckmittel wie Brix o. ä. zurückgegriffen.[61] Aber auch Haarspray, Düngermittelrückstände, Zucker und Sand werden zum Erhöhen des Gewichts benutzt. Teils werden auch nichtpotentes Faserhanf-Laub (Knaster)[62] oder Gewürze wie Majoran, Brennnesseln oder ähnliches dazugemischt, wenn es sich nicht um eine komplette Fälschung handelt. In weiten Teilen Deutschlands ist im offenen Straßenverkauf kein ungestrecktes Marihuana mehr im Umlauf.[63]
Am 22. Januar 2010 teilte die Drogenbeauftragte Dyckmans mit, dass über die wenigen konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes und nur wenige Meldungen Einzelner hinaus der Bundesregierung keine weiteren Meldungen vorlägen. So stelle sich der Bundesregierung auch solange der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis in Deutschland verboten seien, die Frage nach einer Qualitätskontrolle für Cannabisprodukte nicht.[64][65]
In Deutschland hatten 2004 31 Prozent der 12- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit Cannabis (35 Prozent der männlichen und 27 Prozent der weiblichen Befragten). Bezogen auf einen Konsum in den letzten 12 Monaten sind 13 Prozent (17 Prozent der Männer, 10 Prozent der Frauen) aktuelle Konsumenten (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Eine erneute Studie im Jahr 2007 konnte einen Rückgang des Konsums feststellen. Von den 14- bis 17-Jährigen gaben 13 Prozent an, Cannabis bereits probiert zu haben, 2004 waren es noch 22 Prozent. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sieht in diesen Zahlen aber noch keine Trendwende.[66]
Laut der Umfrage Health behaviour in school-aged children (HBSC), die zwischen Oktober 2005 und Mai 2006 durchgeführt wurde, gaben europaweit 18 Prozent der 15jährigen Schüler an, schon einmal Cannabis geraucht zu haben. Für Luxemburg sind dies 21 Prozent der 15jährigen Mädchen und 25 Prozent der 15jährigen Jungen.[67]
Im Hinblick auf alle Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren hatten 2003 in Deutschland 25 Prozent Erfahrungen mit Cannabis (30 Prozent der Männer, 18 Prozent der Frauen), in den letzten 12 Monaten hatten 7 Prozent die Droge konsumiert und in den letzten 30 Tagen 3,4 Prozent (Quelle: IFT, München).
In der Schweiz haben laut dem Bundesamt für Statistik 36 Prozent der männlichen und 24 Prozent der weiblichen 15- bis 24-Jährigen bereits Cannabis konsumiert (2002). 16 Prozent bzw. 7 Prozent gaben an, regelmäßig zu konsumieren.[68]
In der europäischen und amerikanischen Jugendkultur ist Cannabis sehr weit verbreitet; von Beginn der 1990er bis Anfang der 2000er Jahre war ein kontinuierlicher Anstieg im Konsum unter Jugendlichen festzustellen, der aktuell die ‚Höchstwerte‘ aus den frühen 1970er Jahren deutlich übersteigt. Parallel hierzu wurde Cannabis seit den 1990er Jahren in diversen Jugendkulturen thematisiert, vor allem im Hip-Hop und Reggae, zudem auch in Filmen und Literatur. Bei vielen Jugendlichen hat sich dabei eine Beiläufigkeit des Konsums eingestellt. Dagegen war in der Frühzeit des über jugendkulturelle Botschaften propagierten Cannabiskonsums Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre noch ein stärker ritualisierter Konsum zu beobachten. Außerdem hat in den gegenwärtig über Jugendkulturen vermittelten Bildern von Cannabis die in der „Hippiezeit“ noch vordergründige Funktion der Droge als Symbol der Rebellion stark an Wirksamkeit eingebüßt.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Cannabis_als_Rauschmittel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |