Sonntag, 27. Mai 2012

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Kapitalflussrechnung

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Die Kapitalflussrechnung, auch Cashflow-Rechnung genannt, hat das Ziel, Transparenz über den Zahlungsmittelstrom eines Unternehmens herzustellen. Dabei sollen die Veränderung des Liquiditätspotentials im Zeitverlauf quantifiziert und die Ursachen der Veränderungen herausgestellt werden.

Die Bezeichnung "Kapitalflussrechnung" ist eigentlich irreführend, da das Kapital in der Regel nicht liquide ist und sich innerhalb eines Jahres zumeist kaum bewegt. Eine korrekte Bezeichnung und zudem eine bessere Übersetzung des englischen Begriffs "Cash flow statement" wäre daher der Terminus "Geldflussrechnung". Diese Bezeichnung wird teilweise in der Schweiz verwendet, hat sich aber bisher nicht durchgesetzt.

Zur Darstellung des Zahlungsstroms bedient man sich meist der sog. indirekten Methode: Wie bei der indirekten Ermittlung des Cash-Flows werden Einzahlungen und Auszahlungen aus Aufwendungen und Erträgen und aus Veränderungen von Aktiva und Passiva abgeleitet.

Durch die klassische Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB bzw. i.S.d. IFRS werden Aufwendungen (Reinvermögensminderungen) und Erträge (Reinvermögensmehrungen) gegenübergestellt. Um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen zu können, müssen jedoch Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Zahlungsströme innerhalb des Unternehmens analysiert werden. Die unzulängliche Liquiditätsorientierung des Jahresabschlusses verschleiert den klaren Einblick in die Finanzlage des Unternehmens. Es ist nicht gewährleistet, dass drohende Zahlungsengpässe und somit ein Insolvenzantragsgrund (§§ 17, 18 InsO) rechtzeitig oder überhaupt erkannt werden.

Es wird zwischen retrospektiven und prospektiven Kapitalflussrechnungen unterschieden. Diese differieren lediglich bezüglich des gewählten Betrachtungszeitraums:

  • Retrospektive Kapitalflussrechnungen sind vergangenheitsorientiert und haben vorliegende Jahresabschlüsse zur Grundlage. Sie sind daher objektiv nachprüfbar, dienen jedoch nicht als Prognoseinstrument.
  • Prospektive Kapitalflussrechnungen, Finanzplan genannt, basieren auf Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen. Sie sind zukunftsorientiert, dienen der Prognose und Planung und sind lediglich zur Beurteilung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit geeignet.

Gemäß § 297 Abs. 1 HGB ist die Kapitalflussrechnung Bestandteil eines Konzernabschlusses.

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Standardisierungsrats (DRS 2) ist eine indirekte Kapitalflussrechnung wie folgt aufgebaut:

Einfache und bedeutende Cash-Flow-Berechnung für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen bzw. Arbeitnehmervertretern in Wirtschaftsausschüssen gemäß Empfehlung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der Schmalenbach-Gesellschaft (SG):

Literatur

  • Amen, Matthias: Die Kapitalflussrechnung, in: von Wysocki, Klaus u. a. (Hrsg.): Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ), Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, Abt. IV/3, 43. Ergänzungslieferung, März 2008 (104 S.) (ISBN 3-504-35110-1).
  • Amen, Matthias: Erstellung von Kapitalflußrechnungen, 2., ergänzte Auflage, München/Wien: R. Oldenbourg Verlag, 1998 (281 S.) (ISBN 3-486-24730-1).
  • Eiselt, Andreas/Müller, Stefan: IFRS: Kapitalflussrechnung: Darstellung und Analyse von Cashflows und Zahlungsmitteln, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008 (135 S.) (ISBN 978-3-503-10390-4).
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