| DB Autozug GmbH | |
|---|---|
| Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| Sitz | Dortmund, Deutschland |
| Leitung | Christian Brambring, Guntram Nehls |
| Mitarbeiter | 359[1] |
| Umsatz | 194 Mio. €[1] |
| Branche | Personenverkehr |
| Website | www.dbautozug.de |
Die DB AutoZug GmbH mit Sitz in Dortmund ist ein Tochterunternehmen der DB Fernverkehr AG und vermarktet die Auto- und Nachtreisezüge der DB Mobility Logistics AG.
Die DB AutoZug GmbH betreibt ebenfalls die Autozüge Niebüll–Westerland (SyltShuttle) und die Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge. Bei der DB European Railservice GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der DB AutoZug GmbH, sind die Zugführer, Zugschaffner und Servicemitarbeiter beschäftigt.
Das Autoreisezuggeschäft unter der Marke Autozug steuert die Gesellschaft bereits seit Anfang des Jahres 1997. Das Unternehmen übernahm zum Fahrplanwechsel am 30. Mai 1999 dazu den gesamten Nachtreiseverkehr der Deutschen Bahn.[2], mit den Marken UrlaubsExpress und DB NachtZug. Seit 2002 fährt die DB AutoZug GmbH ihre Züge als Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Regie. Am 1. Januar 2003 ist auch die wirtschaftliche Verantwortung der EuroNight- und D-Nacht-Züge auf die DB AutoZug GmbH übergegangen.
Der DB NachtZug und der UrlaubsExpress treten seit der Fahrpländerung am 9. Dezember 2007 unter der neuen Marke „City Night Line“ auf. Gleichzeitig wurde das Autozug-Angebot (über die gesamte Fahrplanperiode) von rund 1200 auf etwa 920 Züge verringert. Vier von neun Autozug-Verladestationen wurden geschlossen. Nach Angaben des Unternehmens seien vor allem kurze, unwirtschaftliche Strecken aufgegeben worden. Im Jahr 2008 wolle das Unternehmen über die Beschaffung von neuen Auto-Transportwagen entscheiden, die bis zu 40 Jahre alte Wagen ersetzen sollten.[3] 2007 beförderte das Unternehmen 183.000 Fahrzeuge und erwirtschaftete dabei einen Umsatz von 60 Millionen Euro. Bei Urlaubsreisen mit dem Personenkraftwagen lag der Marktanteil des Unternehmens bei weniger als 0,5 Prozent. Etwa 70 Prozent der Kunden sind Stammkunden, ein Viertel der Kunden sind Rentner. Die Kunden verfügen über ein überdurchschnittliches Einkommen.[4]
Zur Saison 2008 wurde das Angebot weiter reduziert. In Deutschland wurde das Terminal in Troisdorf geschlossen. Bei den Reisezielen sind Livorno (Italien), Fréjus (Frankreich) und Rijeka (Kroatien) entfallen. Der Zug von Hamburg und Hildesheim nach Salzburg wurde nach München verkürzt. In Alessandria (Italien) und Triest (Italien) wurden dagegen neue Terminals in Betrieb genommen.[5]
Zum Fahrplanwechsel 2010 am 13. Dezember 2009 werden die gemeinsam von Autozug und City Night Line genutzten Talgo-Schlafwagen durch herkömmliches Wagenmaterial der DB AutoZug GmbH ersetzt.[6]
Die Nachtzüge wurden bis zum 31. Dezember 2009 von der Schwestergesellschaft City Night Line CNL AG mit Sitz in Zürich (Schweiz) betrieben. Zum 1. Januar 2010 wurde der gesamte Geschäftsbetrieb, der den Betrieb von Nachtzügen einschließlich sämtlicher damit verbundenen Aktiven und Passiven umfasst, von der DB AutoZug GmbH in Dortmund übernommen. Der Produktname City Night Line bleibt erhalten und der Sitz in Schweiz wurde zu einer Zweigniederlassung.
Ehemalige Autoverladestellen 1984/85: Bremen, Hannover, Holzwickede, Kassel, Münster (Westf), Hagen-Kabel, Siegen-Weidenau, Köln-Deutz (Tief), Saarbrücken, Karlsruhe-Durlach, Kornwestheim-Pbf, Würzburg, Nürnburg, München Ost, Lindau-Reutin, Sonthofen
Ehemalige Autoverladestellen 1939: Augsburg, Baden-Baden, Bad Nauheim, Basel, Berlin (Lichtenberg vermtl.), Bonn (Beul vermtl.) Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Darmstadt, Dresden, Frankfurt (Main), Freiburg, Garmisch-Partenkirchen, Gießen, Göttingen, Halle (Saale), Hannover, Heidelberg, Karlsruhe (Durlach vermtl.), Kassel, Koblenz, Kreiensen, Leipzig, Löhne, Lübeck, Mainz, Magdeburg, Mannheim, Marburg (a.d.Lahn), München, Nürnberg, Sassnitz (auf Rügen), Stettin, Stuttgart, Travemünde, Wesermünde, Wiesbaden und Würzburg.
Autoreisezüge verkehren innerdeutsch sowie nach Frankreich, Italien und Österreich. In den Autozug-Terminals werden die Autos ver- und entladen. Die mit Autos beladenen Waggons werden dann an Personenzüge angehängt. Die folgenden Terminals sind derzeit im Betrieb:
Deutschland: Berlin-Wannsee, Düsseldorf, Hamburg-Altona, Hildesheim, Lörrach, München-Ost, Neu-Isenburg, Niebüll und Westerland (Eigentümer ist die DB Station&Service AG) sowie die beiden großen Terminals in Niebüll und Westerland (auch für Lkw geeignet) die DB AutoZug GmbH selbst besitzt.Frankreich: Avignon und NarbonneItalien: Alessandria, Bozen, Triest und VeronaÖsterreich: Innsbruck, Salzburg, Villach und Wien
Für den Betrieb zwischen Niebüll und Westerland bietet DB-Autozug den SyltShuttle mit für diesen Betrieb gebauten Transportwagen, den „Westerland-Einheiten“ an.
Im Oktober 2010 hatte die Bundesnetzagentur, die auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahninfrastruktur hat, der DB-Autozug GmbH aufgegeben, Nutzungsbedingungen für die von ihr betriebenen Verladestationen in Niebüll und Westerland aufzustellen. Diese Nutzungsbedingungen ermöglichen den Wettbewerbern der DB-Autozug GmbH, die Verladestationen ebenfalls zu nutzen und damit den Hindenburgdamm ebenfalls mit Autozügen zu befahren. Die DB Autozug GmbH hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit dem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erreichen, dass sie bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung auf den Verladestationen keinen Wettbewerb zulassen muss. Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab. Die Autoverladestationen in Niebüll und Westerland seien Serviceeinrichtungen, die auch von Mitbewerbern benutzt werden könnten, entschieden die Richter. Das Gericht hielt die Verfügung für rechtmäßig und sah keine besonderen Interessen der DB Autozug GmbH, die ausnahmsweise dazu hätten führen können, der Verfügung nicht sofort Folge leisten zu müssen.[7] Wie der Radiosender NDR 1 Welle Nord am 23. Dezember 2010 berichtet, hat die DB Autozug GmbH gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.[8] Am 20. Januar 2011 entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass DB AutoZug Bedingungen festlegen muss, wie die Verladeterminals von anderen Anbietern mitgenutzt werden können.[9]
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