Das Schulsystem in Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetz dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich.
Das Schulsystem umfasst einen wichtigen Teil des Bildungssystems in Deutschland.
In vielen Bundesländern ist das Schulsystem in den Landesverfassungen in einem eigenen Schulgesetz geregelt. Darin kommt der Gestaltungswille im Schulbereich der jeweiligen Landesregierung zum Ausdruck.
Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.
In Deutschland besteht Schulpflicht (Schüler müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen).
Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen. Im Spätmittelalter entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. Die Humboldtschen Bildungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen haben durch ihre Bildungstheorie besonders das deutsche Gymnasium nachhaltig geprägt.[1] Das Deutsche Kaiserreich ergänzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts klassische Bildungsideale im Sinne von Wilhelm von Humboldt durch Forderungen nach moderner Bildung infolge des Welthandels und neuer technischer Errungenschaften.[2]
Die Volksschule war bis in die 1960er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip bis heute neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Grund- und Hauptschule), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen. Seit den 1970er Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und andere teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen.
Die berufsbildenden Schulen bestehen in der Sekundarstufe II neben der gymnasialen Oberstufe.
Seit den 1980er-Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Auch Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.
Im Schuljahr 2009/10 gab es insgesamt 43.577 allgemeinbildende und berufliche Schulen, davon 5.200 private Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Im gleichen Zeitraum gab es etwa 11,7 Mio Schüler, etwa 945.000 besuchten private Schulen. Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41.886 auf 38.377 in 2009 zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum auf insgesamt 5.200 anstieg. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern hat sich die Zahl der Privatschulen mehr als verfünffacht. Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen in den 90er Jahren verringert wurde. So sank vom Jahr 2000 bis 2009 die Zahl der Schulen im Osten um 29,5 % die Anzahl der Privatschulen stieg jedoch in demselben Zeitraum um 74,6 %. [3]
Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern getrennt: Die Kultusministerien tragen die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit an den Schulen, die kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung.
Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium (siehe Kultusministerium) verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezirksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.
Die Kommunen übernehmen in der Regel die Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet.
Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).
Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes.
Dem deutschen Schulwesen wird auf der Basis empirischer Untersuchungen vorgeworfen, sozial selektiv zu sein und mit der Selektion schon sehr früh (nach der Grundschule) zu beginnen. Ergebnisse bei den PISA-Studien sowie der Bildungsbericht des UN-Beauftragten Vernor Muñoz bekräftigen diesen Vorwurf. Laut der IGLU-Studie besuchen weitaus höhere Prozentzahlen der Kinder der oberen Schichten das Gymnasium als Kinder aus Arbeiterfamilien.
Die Ursachen sind vielfältig. Gomolla/Radtke belegen, dass zumindest für Kinder von Migranten das Schulsystem im Leistungsbereich diskriminierend ist.[4] Der Befund von Gomolla/Radtke kann allerdings auf sozial Schwache erweitert werden.
Nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens (von 1964 i. d. F. v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.
Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe erfolgt ein institutioneller Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe. Die Grundschulen sprechen in der Regel im letzten Primarschuljahr eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus.
In einigen Bundesländern umfasst die Primarstufe der Grundschule auch das System der Förderschulen.
Typisch ist für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung durchgeführt wird, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie vergeben Beurteilungszeugnisse bis zum Ende der Klasse 3.
Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.
Klassische Schulen der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Regionalschule (Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern), Erweiterte Realschule (Saarland), Realschule plus (Rheinland-Pfalz ab 2009/10), Mittelschule (Sachsen), Oberschule (Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt).
Die Sekundarstufe I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.
Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung konnte die allgemeine Hochschulreife in einigen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern bis 2001). Das Abitur nach zwölf Jahren wurde auch in einigen alten Bundesländern eingeführt. Als Grund gab man an, man wolle die im internationalen Vergleich lange Schulzeit verkürzen. Viele Elternvereinigungen bekämpfen diese Verkürzung vehement.
Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.
Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, zum Beispiel die Einjährige Höhere Berufsfachschule.
Ersatzschulen sind Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.
Der Zweite Bildungsweg umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife und ebenso alle anderen Schulabschlüsse erworben werden können.
Schulversuche oder Modellprojekte sind Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen eines Bundeslandes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). In der Regel werden Schulversuche wissenschaftlich begleitet. Schulversuche können aus Landes- und/oder aus Bundesmitteln finanziert werden.
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