Unter der Digitalen Dividende (engl. digital dividend) versteht man die durch die Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzbänder (insbesondere durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von PAL auf DVB-T).[1]
Die digitale Ausstrahlung benötigt nur etwa 10 Prozent der Bandbreite, die eine entsprechende analoge Ausstrahlung bei vergleichbarer Qualität benötigen würde. Dadurch und durch die geringere Signalstärke bei der Ausstrahlung können Programmbetreiber deutlich Kosten sparen. Je nach Komprimierungsgrad der digitalen Übertragung werden bis zu 90 % der bislang verwendeten Frequenzbänder frei und können anderen Verwendungszwecken zukommen. So werden unter anderem seit der Digitalisierung deutlich mehr TV- und Hörfunkprogramme ausgestrahlt.
Freiwerdende Frequenzen sollen nun für die Internet-Breitbandanbindung des ländlichen Raumes und zusätzlich für den Mobilfunk (Mobiltelefonie) genutzt werden [2] (siehe auch Digitale Kluft).
Die Bundesnetzagentur versteigerte vom 12. April 2010 bis zum 20. Mai 2010 Frequenzen in den Bereichen 800-MHz-Bereich (vormals UHF, 790—862 MHz), 1,8 GHz (bisher durch die Bundeswehr genutzt), 2 GHz (ehemalige Quam- und Mobilcom-Lizenzen für UMTS) und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten.
"Die Frequenzen im Bereich 800 MHz werden abstrakt in fünf Blöcken à 2 x 5 MHz (gepaart) sowie einem konkreten Block à 2 x 5 MHz (gepaart) zur Vergabe gestellt."[4]
Der Begriff "gepaart" bedeutet, dass jeder Frequenzblock zwei zusammengehörende Frequenzbereiche für Uplink und Downlink enthält.
Interessant ist, dass anders als bei der jetzigen Frequenzverteilung im Mobilfunk, die Frequenzen für den Uplink (Endgerät zu Basisstation) höher liegen, als die Frequenzen für den Downlink (Basisstation zu Endgerät). Vermutlich soll damit verhindert werden, dass die Sendefrequenzen der zukünftigen Endgeräte beim Kunden (Mobiltelefone, Funkmodems) die meist in der Nähe befindlichen Fernseher und Set-Top-Boxen stören.
Zwischen der Obergrenze des Fernsehkanals 60 (790 MHz) und dem Downlink des Frequenzblocks A wurde ein sog. Schutzkanal von 1 MHz Breite als Sicherheitsabstand eingefügt.
| Uplink | Downlink | Preis 2010 | |
|---|---|---|---|
| O₂ | 5 MHz im Bereich 832,0 - 837,0 MHz | 5 MHz im Bereich 791,0 - 796,0 MHz | 616,595 Mio. € |
| O₂ | 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz | 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz | 595,76 Mio. € |
| Telekom | 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz | 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz | 570,849 Mio. € |
| Telekom | 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz | 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz | 582,949 Mio. € |
| Vodafone | 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz | 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz | 583,006 Mio. € |
| Vodafone | 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz | 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz | 627,317 Mio. € |
Ein Problem besteht darin, dass auf den Frequenzen um 850 MHz die Veranstaltungstechnik ihre drahtlosen Mikrofone (Funkmikrofone: Headsets, Lavalier- und Hand-Mikrofone) betreibt. Für Funkmikrofone waren laut Amtsblattverfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur, bis 2015 befristet, die Bereiche 790 - 814 MHz und 838 - 862 MHz zugeteilt. Diese Technik kann bis zu diesem Zeitpunkt weiter betrieben werden, allerdings sind Störungen durch die Nutzung der Digitalen Dividende nicht auszuschließen. Wenn eine störungsfreie Nutzung der Funkmikrofone gewährleistet sein muss, besteht die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen zu beantragen.
Um den weiteren störungsfreien Betrieb von Funkmikrofonen zu gewährleisten, hat sich die Bundesnetzagentur in den entsprechenden Gremien bereits dafür eingesetzt, dass noch 2009 alternative Frequenzbereiche zur Verfügung gestellt werden. Es sind dies nach dem bereits auf den Weg gebrachten neuen Frequenznutzungsplan die Frequenzen 470 - 790 MHz (unt. UHF-Bereich), 822 - 832 MHz (sog. Duplexmittenlücke - je nach internationaler Festlegung). Es ist möglich, dass dieser Bereich noch nach unten und/oder oben ausgeweitet wird (1452 - 1477 MHz und 1785 - 1800 MHz, künftig 1805 MHz → europäisch harmonisierter Bereich).
Nach einer Fachberater-Aussage soll auch der Frequenzbereich 863,125 - 864,875 MHz weiterhin für die Veranstaltungstechnik nutzbar bleiben.
Bei den vorgesehenen Frequenznutzungsbestimmungen zum 800-MHz-Bereich sind Änderungen zu erwarten, da hierzu die endgültigen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene noch ausstehen.
Für die Fälle, in denen vorhandene Technik nicht mehr genutzt und durch neue ersetzt werden muss, ist die Bereitstellung von Fördermitteln geplant.
![]()
* Derzeitige Verwendung der Kanäle für DVB-T[5]:
In Fulda wurden zwischen dem 14. und 18. Februar 2011 Testaustrahlungen durchgeführt.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wird eine spezielle Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Der Lizenzinhaber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung für diese Frequenzen stufenweise Gebiete nach Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Ein Überblick unterversorgter Gemeinden und Teilgemeinden wurde der Bundesnetzagentur von den Bundesländern gemeldet.[6]
Ab dem 1. Januar 2016 ist in jedem Bundesland ein Versorgungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. Der Netzausbau der Stufe 2 darf erst erfolgen, wenn mindestens 90 % Stufe 1 versorgt werden. Für die weiteren Stufen gilt: Stufe 3 - mindestens 90 % der Stufe 2 werden versorgt, Stufe 4 - die Versorgung von mindestens 90 % der Stufe 3 ist gesichert.[7]
Im Februar 2012 gab es bei der World Radiocommunications Conference einen Beschluss über eine zweite digitale Dividende, demnach sollen die Mobilfunkbetreiber in Zukunft auch im Bereich von 694-790 Mhz funken dürfen.[8] In Veranstaltungstechnikerkreisen ruft dieser Beschluss großes Unverständnis hervor, viele Firmen kauften nach der ersten digitalen Dividende neue Funkmikrofone, die in dem dort für sie neu freigegebenen Frequenzband 710-790 Mhz funken. Die zweite Neuordnung macht die dauerhafte Nutzung dieser Geräte nun unmöglich.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Digitale_Dividende aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |