Die Druckluftflasche (auch Pressluftflasche) ist ein Vorratsbehälter für komprimierte Luft. Andere, spezielle Atemgasgemische, werden auch in Druckbehältern mitgenommen. Diese heißen dann Nitrox-, Sauerstoff- oder Trimix-Flasche, je nach Inhalt.
Während in der Industrie oder in Gewerbebetrieben eher Kompressoren zur direkten Drucklufterzeugung verwendet werden, werden Flaschen eingesetzt, wo dies nicht möglich ist. So sind Druckluftflaschen ein Bestandteil von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk und Atemgeräten für Taucher.
Die Druckluftflasche besteht aus einem Druckbehälter aus Stahl, Aluminium oder (neu) aus carbonummanteltem, dünnerem Stahl und einem Absperrventil, an das der Atemregler angeschraubt wird. Diese Ventile sind in verschiedenen Ausführungen gebräuchlich:
Das Atemgas steht bei einer vollen Flasche unter einem Druck von 200 bar. Es gibt auch spezielle Druckbehälter, welche bis 300 bar gefüllt werden. Diese haben ein anderes, längeres Gewinde, welches sich aber immer mehr als Standard im europäischen Raum durchsetzt. Zudem sind 300 bar Regler abwärtskompatibel zu 200-bar- Geräten.
Bei der Feuerwehr und beim THW werden Geräte aus zwei 4-Liter-Flaschen (200 bar) oder einer 6-Liter-Flasche bzw. 6,8-Liter-Flasche (300 bar) verwendet. Die Doppelflaschengeräte mit 4-Liter-Flaschen sind allerdings in der Zwischenzeit veraltet und werden von den neueren 6-Liter-Geräten oder 6,8-Liter-Geräten abgelöst. Dazu ist zu erwähnen, dass die 6-Liter-Flaschen genauso aus Stahl sind wie die 4-Liter-Flaschen und daher zwar veraltet, aber nach wie vor beliebt bei Anwendungen, in denen einen hohe mechanische Belastung nicht ausgeschlossen werden kann, sind. Sie gelten als robuster als die neuen Kompositflaschen. Mittlerweile werden von den Herstellern auch 9-Liter-Kompositflaschen angeboten. Diese 9-Liter-Flaschen sind ca. 50 mm höher und dicker als die üblichen 6,8-Liter-Flaschen. Sie können in den herkömmlichen Atemschutzgeräten anstelle der 6,8-Liter-Flasche eingesetzt werden.
Bei Tauchern haben sich 10- und 12-Liter-Flaschen durchgesetzt. Es sind auch kleinere oder größere Flaschen mit z. B. 15 Liter erhältlich. Ebenso werden Doppelflaschen eingesetzt.
Neben den oben erwähnten Verwendungen werden Druckluftflaschen auch beim Paintballsport und zur Befüllung von Sinkkastenschnellverschlüssen, Kanalabsperrblasen und Hebekissen verwendet. Beim Paintballsport dienen sie dazu die Markierer zu betreiben. Diese Flaschen fassen in der Regel zwischen 0,8 l und 1,1 l und werden mit 200 bis 300 bar befüllt.
Je nach verwendetem Atemgas muss die Flasche farblich und durch Gefahrgutaufkleber gekennzeichnet werden, die das verwendete Gasgemisch anzeigen. Diese Kennzeichnung ist auf der Flaschenschulter aufzubringen. Die farbliche Kennzeichnung für Druckluft ist eine weiße Flaschenschulter mit einem schwarzen Ring, der die untere Hälfte des Flaschenhalses überdeckt. Der zylindrische Flaschenkörper kann farblich frei gestaltet werden. Bei Atemluftflaschen der Feuerwehr ist dieser meist gelb mit geviertelt schwarz-weißer Flaschenschulter. Geregelt wird die Kennzeichnungspflicht in der EN 1089-3.
Zur Sicherheit bei Lagerung und Transport ist im gewerblichen Bereich ein Ventilschutz vorgeschrieben, z. B. belüftete Ventilschutzkappen. Dies wird durch das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) europaweit und durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Deutschland geregelt.
Nach §15 (7) der Betriebssicherheitsverordnung müssen Tauchgeräte und Atemschutzgeräte alle 2,5 bzw. 5 Jahre geprüft werden.
Anzumerken ist, dass diese Gesetze und Vorschriften fast ausschließlich für Privatpersonen nicht bindend sind. Beim Transport im privaten PKW ist nur auf die Ladungssicherheit nach StVO zu achten. Ein extra Ventilschutz, wie oben beschrieben, ist nicht erforderlich aber dennoch sinnvoll.
Zum Tragen einer umluftunabhängigen Atemschutzausrüstung hat sich ein Feuerwehrangehöriger bzw. ein Helfer im Katastrophenschutz erfolgreich einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 zu unterziehen, welche mindestens alle drei Jahre erneuert werden muss. Für Berufs- und Rettungstaucher der Polizei, Feuerwehr, DLRG oder Wasserwacht ist jährlich die Tauglichkeit durch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G31 nachzuweisen.
Praxisgerechte Informationen gibt es u.a. beim Industriegaseverband e.V.
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