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Unter E-Government (deutsch: E-Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken.
E-Government fasst somit E-Administration und E-Democracy zusammen.
Die Einführung von E-Government in Deutschland wird zurzeit erschwert durch fehlende Nutzerakzeptanz und heterogene IuK-Ausstattung (Soft-, Hardware, Netzzugang) sowie durch Nutzer-Gruppenbildung, bestimmt durch Alter, Einkommen, Bildung und Wohnort.
Eine erfolgreiche Einführung von E-Government setzt eine angepasste Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Verwaltungen voraus.
Es hat sich gezeigt, dass insbesondere eine funktionale Gliederung E-Government behindert, während Prozessorientierung förderlich ist.
Zur Einführung von E-Government müssen aber auch rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Strenge Formvorschriften (beispielsweise Zwang zur Unterschrift statt PIN/TAN-Verfahren), strenger Datenschutz und ein starres Dienstrecht schränken die Möglichkeiten des E-Governments ein.
Auch die Staatsform spielt eine Rolle. In Bundesstaaten entstehen häufig inkompatible Insellösungen, oder unnötige Mehrfachentwicklung in einzelnen Verwaltungen findet parallel statt. Zudem ist die Vermarktung der E-Government-Dienstleistungen wirksamer, wenn es zentral organisiert werden kann.
Medienbrüche durch heterogene Informations- und Kommunikationstechniken behindern E-Government ebenso wie die teilweise hohen Kosten dieser Techniken.
Das Nichtvorhandensein notwendiger Techniken birgt die Gefahr, Potenziale möglicher Dienstleistungen nicht ausreichend zu erkennen. Techniken werden wegen der Unterschätzung der Potenziale nicht angeschafft.
Ein für Politik, öffentliche Verwaltung und den Bürger als Steuerzahler erhebliches Thema ist die Wirtschaftlichkeit von E-Government. Diese Zielsetzung nennt auf Bundesebene „E-Government 2.0 - Das Programm des Bundes“ in seinem Motto: „effizient – sicher – vernetzt“. Studien auf kommunaler Ebene belegen, dass nur 13 Prozent der deutschen Kommunen die Wirtschaftlichkeit ihrer IT-/E-Government-Vorhaben systematisch ermitteln.
Einige Methoden zur Wirtschaftlichkeitsanalyse sind zum Beispiel eGOV-Rechner, Standardkostenmodell (SKM) und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe).
Für den Bürger ist der Hauptvorteil, dass er in einem besseren Kontakt mit den Behörden stehen kann. Dies ist besonders für die EU mit ihren 495 Millionen Bürgern in 27 Mitgliedsstaaten von entscheidender Bedeutung. Der technische Fortschritt insbesondere durch das Internet ermöglicht neue Kommunikations- und Interaktionswege. Der Bürger hat den Vorteil, dass Informationen der Behörden „rund um die Uhr“ erreichbar sind und auch die Kommunikationsmöglichkeiten erheblich ausgeweitet sind. Für ihn entfallen somit oft zeitaufwändige Wege. Gleichzeitig werden in den Behörden durch diese neuen technischen Möglichkeiten viele Abläufe vereinfacht und oft automatisiert, so dass mehr Kapazitäten für Sonderfälle zur Verfügung stehen, was wiederum dem Bürger zugute kommt. Gleichzeitig wird die Transparenz der Behörde erhöht, da einzelne Bearbeitungsschritte oder Informationswege für den Bürger besser erkennbar werden (Eindämmung der Korruption). Dadurch, dass dem Bürger Informationen leichter zugänglich sind, wird der politische Willensbildungsprozess unterstützt und eine intensivere Beteiligung erreicht, beispielsweise bei Online-Wahlen. Dies führt zu einer allgemeinen Stärkung der Demokratie. Dies ist insbesondere für Länder der EU von großer Bedeutung, in denen Informationen bisher nicht ohne weiteres zugänglich waren, beispielsweise Länder des ehemaligen Ostblocks. Ziel ist es, durch die europaweite Verfügbarkeit von Informationen und Dienstleistungen der Europäischen Union die soziale Inklusion und Integration zu fördern und somit das Zusammenwachsen von Europa zu ermöglichen.
Auch für die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union ergeben sich durch E-Government entscheidende Vorteile. Die Effektivierung und Beschleunigung von Behördengängen führt zu großen Einsparungen. Dies stärkt sowohl die einzelnen Unternehmen, als auch den gesamten europäischen Wirtschaftsraum im internationalen Konkurrenzkampf. Außerdem werden durch die ständig verfügbaren Behördendienste Warenverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit gefördert und unterstützt.
Abgesehen von diesen erheblichen Vorteilen für Bürger und Wirtschaft entsteht auch für die Behörden ein nicht zu vernachlässigender Vorteil: die Kostenersparnis. Durch neue elektronische und oft automatisierte Abläufe werden Zeit, somit Geld und Angestellte gespart. Allein der Bund rechnet bei Umsetzung seiner Initiative BundOnline 2005 mit jährlichen Kosteneinsparungen von rund 400 Millionen Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,65 Milliarden Euro. Dies würde bedeuten, dass sich die Einführung von E-Government-Leistungen bereits innerhalb von etwa vier Jahren amortisiert hätte.
Neben den oben genannten Vorteilen hat E-Government auch Nachteile. Dabei muss zwischen Nachteilen für die Bürger und Nachteilen für die Behörden unterschieden werden.[1]
Wesentliche Befürchtungen der Bürger betreffen den Datenschutz: Es wird befürchtet, die Privatsphäre der Menschen würde nicht genug geschützt werden und der Bürger würde somit zum gläsernen Menschen werden. Des Weiteren würde die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger unpersönlicher werden, dem Bürger würde ein persönlicher Ansprechpartner fehlen.
Im Rahmen der Online-Durchsuchung besteht, insbesondere wenn beim E-Government proprietäre Software an die Bürger verteilt wird, wie dies beim ELSTER-Verfahren der Fall ist, die Gefahr, dass durch den Staat auf den PCs der Bürger Trojanisches Pferd (Computerprogramm)-Software installiert wird. Laut einer Presseerklärung von August 2007 des Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz [2] sind derartige Bedenken in der Bevölkerung zu befürchten.
Ein Nachteil für die Behörden wäre der zusätzliche Sicherheitsaufwand. Zum Schutz der Daten und somit der Privatsphäre der Menschen müssten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Ein weiterer Nachteil wäre die Abhängigkeit von dem verwendeten System.
Man unterscheidet folgende Interaktionsebenen im E-Government:
Die enorme Bandbreite von E-Government-Diensten kann auf Basis der Absender und Empfänger sinnvoll unterschieden und eingeteilt werden. Als staatliche Absender werden unterteilt:
Die Adressaten von E-Government-Diensten lassen sich unterteilen in:
E-Government ist ein wichtiger Bereich der Wissenschaft Verwaltungsinformatik. Dabei geht es zum einen um den technischen Aspekt, zumeist die Bereitstellung entsprechender Softwarelösungen. Besonders ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Datensicherheit und die Möglichkeit der Archivierung und Nachverfolgung von Vorgängen zu achten. Gerade die oben angesprochene Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist ein umstrittenes, aber diskussionswürdiges Gebiet. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung von Interoperabilität zwischen Institutionen, Einrichtungen, Ländern und Staaten innerhalb von Europa. Bei aktuellen Projekten (beispielsweise R4eGov, eGovRTD2020, DEMO_net, BRITE, RafEG, SAGA, eLoGo) geht es u.a. um die Harmonisierung von Begrifflichkeiten, die Anpassung von Systemen und die einhergehende Schaffung von Interoperabilität. Um die Ergebnisse dieser Arbeit auf europäischer Ebene weiter auszubauen, hat die EU das Zentrum für semantische Interoperabilität ins Leben gerufen (engl.: Semantic Interoperability Centre Europe, kurz: SEMIC.EU). Die Förderung der Projekte durch die EU macht den Umfang dieser Bestrebungen deutlich. Ein weiterer Bereich, der erforscht wird, ist die Bereitschaft zur Nutzung von E-Government. Von besonderem Interesse ist die Erhöhung der Beteiligung von sozial schwachen Gruppen. Zu diesem Zweck wird die multinationale ELOST-Studie (eGovernment for low socio-economic status groups) zu den politischen Plänen und Strategien bezüglich der Einführung von E-Government-Angeboten für sozial Schwache durchgeführt, die durch die EU gefördert wird.
Die Europäische Union führt jährlich eine Untersuchung des E-Government-Angebots in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten durch. Die Republik Österreich konnte sich wie in den letzten Jahren auch 2009 wieder Europameister in puncto E-Government nennen.[3] Der ELAK (elektronische Akt) bildet in Österreich ein zentrales Element in der nationalen E-Government-Strategie und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern ein One-Stop-Government.
Einmal im Jahr werden Forschungsergebnisse im Bereich des E-Governments auf der MEMO Tagung [1] an der Universität Münster vorgestellt. Die von der Universität Münster, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag veranstaltete Tagung forciert den Wissensaustausch zwischen Behörden, Forschung und Wirtschaft und befriedigt so die steigende Nachfrage nach fundierten Methoden der Verwaltungsmodernisierung.
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