Ecclesia Dei Adflicta (deutsch: „Die Kirche Gottes hat mit großer Betrübnis“) ist ein päpstliches Motu Proprio vom 2. Juli 1988, mit dem Papst Johannes Paul II. auf die von Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt durchgeführten Bischofsweihen von vier Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Pius X. reagierte.
Bezugnehmend auf das Vorgehen Lefebvres erklärte Papst Johannes Paul II.:
Zugleich richtete Johannes Paul II. einen Aufruf an all jene,
Weiterhin erklärte er:
Basierend auf dem Motu Proprio richtete Papst Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 die Kommission Ecclesia Dei ein.
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