Montag, 28. Mai 2012

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Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere, verkündigen) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.

In der Neuzeit steht der Begriff

  • vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zu Ordonnanz),
  • in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen).

Wichtige Beispiele:

Literatur

Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Edikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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