Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist üblicherweise in der Hauptsatzung geregelt, meist ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich. Darüber hinaus verleihen Universitäten eine Ehrenbürgerwürde.
Die Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen, wenngleich manche Gemeinden in ihren Jahrbüchern auch Listen historischer Ehrenbürger führen. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Privilegien verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzugsbehandlung (Freifahrt, freie Theaterkarten, etc.) in stadteigenen Einrichtungen. Nicht ganz unüblich geworden ist es auch, prominente Leute auf diese Weise vorzuzeigen, die es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben. Die Ehrenbürgerurkunde wird üblicherweise persönlich überreicht, so dass die Annahme auch eine Ehrerweisung des Geehrten an die Stadt darstellt.
Das Ehrenbürgerrecht geht ursprünglich auf die Französische Revolution und ihren Titel „bourgeois honoraire“ zurück. Die ersten deutschen Städte, die einen ähnlichen Ehrentitel verliehen haben, waren 1790 Saarbrücken und Hannover sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen.
Im Hinblick auf die mediale Wirkung geringer gewichtete Auszeichnungen sind Ehrungen mit Medaillen, Ehrenringen oder Ehrennadeln sowie der Titel eines Stadtältesten, die für langjähriges verlässliches Engagement in Stadtparlamenten oder anderen wichtigen Ehrenämtern verliehen werden.
Die Stadt Delmenhorst erfand 2003 für die Popsängerin Sarah Connor den symbolischen Titel „Ehrenbotschafterin“, da eine Ehrenbürgerschaft mangels langjährigen ehrenamtlichen Engagements nicht in Frage kam.
Die Ehrung Verstorbener kann auf kommunaler Ebene durch ein Ehrengrab erfolgen, auf höherer Ebene durch einen Staatsakt.
In den USA verleihen auch Bundesstaaten Ehrenbürgerschaften. Diese Ehrenbürgerschaft kann auch dadurch zustande kommen, dass man einen gewissen Betrag spendet. In Texas genügt u. U. eine Spende von 500 US-$ zur Erlangung der Ehrenbürgerwürde.
Auch Universitäten können satzungs- und herkommensgemäß Ehrensenatoren oder Ehrenbürger der Universität ernennen, so ist z. B. Karl Kardinal Lehmann Ehrenbürger der Mainzer Universität. Das beruht auf ihrer eigenen Tradition, wonach die Universitäten seit dem Mittelalter eine von der Stadt, in der sie sich befanden, unabhängige Jurisdiktion bildeten.
In seltenen Fällen wird auch von Staaten eine Ehrenbürgerwürde verliehen. So wurde Winston Leonard Spencer Churchill auf Beschluss des US-Kongresses 1963 zum Ehrenbürger der Vereinigten Staaten von Amerika. Raoul Wallenberg wurde sogar von drei Staaten (Israel, USA und Kanada) zum Ehrenbürger ernannt.
Der Logik der Entziehung der Ehrenbürgerschaft nach dem Tod entspricht ihre posthume Verleihung. Ost-Berlin verlieh die Ehrenbürgerschaft 1970 an den 1929 verstorbenen Heinrich Zille und den 1967 verstorbenen Otto Nagel und 1975 an den 1945 verstorbenen Nikolai Erastowitsch Bersarin. Das wiedervereinigte Berlin ehrte 2002 die 1992 verstorbene Marlene Dietrich mit der Ehrenbürgerschaft.
Gelegentlich umstritten ist die posthume Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft, die unter den diktatorischen Verhältnissen in der Zeit des Nationalsozialismus verliehen wurde. Adolf Hitler erhielt sie in rund 4000 Städten, siehe Adolf Hitler als Ehrenbürger. Für Kriegsverbrecher wurde der Verlust des Ehrenbürgerrechts gemäß Artikel VIII, Ziffer II, Buchstabe i der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 12. Oktober 1946 festgelegt. Dies setzte freilich eine gerichtliche Verurteilung voraus und galt mithin nicht für Hitler.
Einige Städte haben damaligen bereits verstorbenen Machthabern die Ehrenbürgerschaft dennoch symbolisch aberkannt. Der Berliner Senat hat bereits 1948 Hitler, Göring, Goebbels und Frick posthum die Ehrenbürgerschaft entzogen. Weitere Aberkennungen der Ehrenbürgerschaft Hitlers in neuerer Zeit erfolgten u. a. in Düsseldorf (2000), Aschersleben (2006), Bad Doberan, Biedenkopf (2007) und Kleve (2008) sowie in Forst/Lausitz (2009). In Österreich wurde ihm im Mai 2011 die Ehrenbürgerschaft von Amstetten aberkannt.[1] Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sieht das zwar ähnlich, differenziert jedoch: Die Aberkennung „braucht es nicht rechtlich gesehen, aber es ist ein symbolischer Akt, wenn bestimmte Menschen Ehrenbürger sind, die […] alles andere als zur Ehre der Gemeinde beitragen, dann hat es natürlich schon einen Sinn sich […] öffentlich zu distanzieren.“[2]
Dagegen argumentieren einige Kommunen, dass die Ehrenbürgerschaft von Toten nicht tilgbar ist, da die Ehrenbürgerschaft als ein persönliches Recht nur einem Lebenden zu- und aberkannt werden kann.
Nach der Wiedervereinigung kam es in ostdeutschen Kommunen zur Aberkennung von Ehrenbürgerschaften, die von der Führung der DDR verliehen wurden. So wurde 1992 die Ehrenbürgerschaft Berlins dem lebenden Erich Honecker und posthum Wilhelm Pieck, Friedrich Ebert junior sowie zahlreichen teils lebenden, teils verstorbenen sowjetischen Militärpersonen und Funktionären aberkannt.
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