Der Begriff Ehrenmord bezeichnet die Tötung bzw. Ermordung (siehe vorsätzliches Tötungsdelikt) eines Mitglieds der Familie des Täters zur Abwendung einer ihm oder seiner Familie drohenden oder bereits zugefügten, als solche aufgefassten gesellschaftlichen Herabsetzung aufgrund der Verletzung gesellschaftlicher Verhaltensregeln vonseiten der ermordeten bzw. zu ermordenden Person.
Im Wertesystem vieler streng traditionalistischer Gesellschaften hängt die „gesellschaftliche Ehre“ der gesamten Familie auch vom normgerechten Verhalten aller Angehörigen ab. Hierbei ist die sittliche Moral von besonderer Bedeutung und Tragweite.
Insbesondere in streng patriarchalischen Gesellschaften sind derartige Vorstellungen bis heute noch vorhanden und beziehen in besonderem Maße Stellung in allen Bereichen, wo es um die Aufrechterhaltung der Sexualmoral geht. Deshalb können bereits geringere ‚Vergehen‘, wie etwa das Schreiben von Liebesbriefen, Händchenhalten, oder auch nur Blickkontakte als Makel angesehen werden. Der Zweck besteht darin, durch außergewöhnlich harte und kompromisslose Entscheidungen auf diesem Gebiet Einschüchterung zu verursachen und so die Familie zu beherrschen. Die Männer in diesen Familien sind dabei nicht weniger Opfer ihrer Kultur als die Frauen - wenn sie auch seltener persönlich darunter zu leiden haben.
Diese Vorstellung einer gesellschaftlichen „Ehre“ hat nichts mit einem persönlichen Ehrbegriff zu tun. Sie überschneiden sich allenfalls da, wo der Täter eines Ehrenmordes seine persönliche Ehre darin sieht, den Anweisungen der Familie zu gehorchen, wie er es als gutes Mitglied dieser Familie versprochen hat.
Je nachdem, wie streng der Ehrbegriff ausgelegt wird, verletzt ein Familienmitglied die Familienehre sehr schnell. In manchen patriarchalischen Kulturen reicht es beispielsweise, wenn eine Frau ihre von der UNO garantierten Menschenrechte praktiziert und beispielsweise einen für sie auserwählten Ehemann ablehnt (siehe Zwangsheirat) oder ihren Ehemann verlässt. Teilweise reicht bereits der bloße Wunsch dazu - oder gar nur der Verdacht, sie würde diesen Wunsch hegen. Der soziale Druck in derartigen Gesellschaften ist daher extrem hoch - entsprechend die daraus resultierende Angst.
Da Homophobie in vielen traditionellen patriarchalischen Kulturen fest verankert ist, gilt dort auch Homosexualität als Ehrverletzung. In solchen Fällen besitzen die Betroffenen nicht mehr den bevorzugten Status, den Männer sonst in einer patriarchalischen Gesellschaft genießen.
In Jordanien konnte aufgrund von Autopsien geschlossen werden, dass bei 80 % der Verdächtigten gar keine unerlaubte sexuelle Beziehung bestanden hatte, die als Mord-Begründung angeführt wurde.[1] Zuweilen werden Ehrenmorde an geraubten Frauen verübt, da eine alleinstehende geraubte Frau bei der Heirat keinen Brautpreis bringt und folglich der Familie „wertlos“ erscheint. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.
In anderen Kulturen, die nicht einseitig geschlechterspezifisch urteilen, können alle Mitglieder einer Familie die Familienehre beflecken. Etwa dann, wenn ein Familienmitglied in Gegenwart von Mitgliedern einer höher gestellten Familie ungebührlich handelt, so dass diese darin eine Beleidigung erkennt. Ebenfalls als Ehrenbefleckung kann gelten, wenn Befehle des Familienoberhaupts ignoriert oder kritisiert werden (Ex 21,17 EU). Wenn eine Familie solches Verhalten duldet, gilt sie nach außen hin als schwach - und wird dadurch angreifbar.
Eine Familie kann in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“ sein, wenn der/die Betreffende keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird. Bezeichnend ist, dass oftmals der Aspekt der Ehrverletzung höhere Aufmerksamkeit bekommt, als die Umstände, die dazu geführt haben. So kann eine Frau, die vergewaltigt wurde, ebenso einen Familienmakel darstellen wie eine, deren Mann sie bezichtigt, ihn verlassen zu wollen; für die Entscheidung, ob ein Ehrenmord begangen werden soll oder nicht, ist die Vorgeschichte, die zur Verletzung der Familienehre geführt hat, von untergeordneter Bedeutung - in erster Linie zählt hier dass die Ehre verletzt wurde und wie man sie wiederherstellt.
Aufgrund der sozialen Struktur in den von Ehrenmorden betroffenen Ländern werden Ehrverletzungen vom sozialen Umfeld sehr streng sanktioniert und nach diesen Vorstellungen kann nur der Tod dessen, der den Makel in die Familie getragen hat, diese wieder vom Makel befreien. Es handelt sich dabei um eine „Familiensache“.
In patriarchalischen Gesellschaften wird üblicherweise die gesamte erweiterte Familie über die Angelegenheit informiert und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen. In anderen Kulturen, in denen die Familienhierarchie absolut ist, kann auch das Familienoberhaupt allein entscheiden.
Zwar sind meist nahe männliche Verwandte (Väter, Brüder, Ehemänner) die Täter; an der Tatvorbereitung sind jedoch auch Frauen beteiligt. Da die Anstiftung zum Mord in den meisten Ländern ebenfalls als schwere Straftat gilt, sind juristisch gesehen häufig auch Frauen Täterinnen, auch wenn bei Ehrenmorden die Schuld oft nicht zweifelsfrei den Familienoberen zugeordnet werden kann.
Die Befürworter dieser Praxis sehen darin kein Verbrechen, sondern eine soziale Notwendigkeit, die dem höheren Zweck dient, die Familie zu erhalten. Im Verständnis dieser Kulturen geht es weniger darum, die Person, die Schande über die Familie gebracht hat, zu bestrafen, sondern eher darum, den „Fleck“, den „Schmutz“ aus der Familie zu entfernen. Die Zielsetzung eines Ehrenmordes ähnelt also dem einer Verstoßung.
Nach Schätzungen des Weltbevölkerungsberichts der UNO werden alljährlich weltweit 5.000 Mädchen und Frauen wegen „sittlicher Ehre“ ermordet.[2] Über die Zahl ermordeter Jungen und Männer liegen keine Angaben vor. Die soziale Rechtfertigung dieser Morde erfahren sie durch einen traditionellen Ehrenkodex, der bestimmte Verhaltensregeln festlegt. Die Ehre einer Person oder der Familie, einer Gruppe oder sogar eines Landes werden dabei als besonders hohes und schützenswertes Gut eingestuft, das es zu wahren und zu verteidigen gilt. Insbesondere stark traditionsbewusst verwurzelte Menschen, Gruppen oder Gesellschaften, wie häufig in islamisch geprägten Ländern – dort ebenfalls bei nicht-muslimischen Minderheiten, wie beispielsweise der Fall der Jesidin Du’a Khalil Aswad zeigt – orientieren sich stark an alten Sitten, Bräuchen und Ritualen. Bei Gesichtsverlust, das heißt Verstoß gegen einen Ehrenkodex, werden zur angeblichen „Wiederherstellung der Ehre“ in bestimmten Fällen auch Mordtaten ausgeübt.
Ehrenmorde kommen gehäuft in armen Ländern und hier in Gemeinschaften, die besonders von Exklusion bedroht sind, vor. Eine Umfrage unter türkischen Studenten zeigte allerdings 2006, dass sie auch in gebildeteren Kreisen nicht selten als legitim angesehen werden.[3] In allen betroffenen Kulturen und Religionen sind die Opfer überwiegend Mädchen und Frauen. Einem Bericht der pakistanischen Menschenrechtskommission zufolge waren 28 von 36 (78%) in einem Monat registrierten (Ehren-)Mordopfern weiblich.[4]
Zwar werden Fälle von Ehrenmord auch aus Ländern wie Brasilien, Ecuador und Italien berichtet,[2] doch sind sie im Wesentlichen ein Phänomen der Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und Zentralasiens. Viele dieser Gesellschaften besitzen eine islamische Bevölkerungsmehrheit, allerdings verfügt der „Ehrenmord“ in der islamischen Gesetzgebung, der Schari'a, über keinerlei Basis. Er fällt somit nach islamischer Erkenntnis in die Kategorie des Mordes, welcher laut Schari'a die Todesstrafe zur Folge hat.
In islamkritischen Kreisen wird das Fehlen einer dezidierten Frontstellung bei Einwanderern islamischen Glaubens gegen Ehrenmorde beklagt. Zum Beispiel bemängelte die in Berlin beruflich tätige türkisch-kurdische Anwältin Seyran Ateş: „Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde.“[5]
Laut DieStandard wurde im Jahr 2010 in Großbritannien mehr als 2800 Ehrenverbrechen begangen.[6]
In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen Ehrenmorde vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren, da in diesen Bereichen der Anteil von Ausländern bzw. Migranten aus besonders traditionsbewußten Kulturkreisen, verglichen mit ländlichen Gebieten, relativ hoch ist. Zudem leben diese Menschen segregiert, was das Problem verstärkt. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Immigranten der dritten oder vierten Generation. In Großbritannien beispielsweise liefen im Sommer 2007 Mordermittlungen in rund 100 Fällen sogenannter Ehrenmorde.[7]
Politik, Polizei und Justiz westlicher Staaten wird oft vorgeworfen, die Gefahr von Ehrenmorden nicht ernst genug zu nehmen.[8][9] Im Fall der von ihrem Ex-Ehemann Kazim Mahmud Raschid auf offener Straße in München lebendig verbrannten 24-jährigen Sazan Bajez-Abdullah wurden Verstöße gegen das seit einem Jahr bestehende Kontaktverbot erst nach der Gewalttat geahndet. Das Verwaltungsgericht München musste aufgrund der Gesetzeslage einen Antrag der Asylbewerberin auf Prozesskostenhilfe postum ablehnen, weil „Gefährdungen wegen Familienehre“ lediglich „Probleme [seien], die in den allgemeinen Regeln des Iraks und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten und religiösen Normen wurzeln“.[10] Auch bei der von ihrem getrennt lebenden jordanischen Ehemann getöteten Deutsch-Jordanierin Hanna H. (29),[11] Mutter von drei kleinen Kindern, waren vorausgegangene Verstöße des Täters gegen ein Annäherungsverbot nicht geahndet worden.[12] Ganz ähnlich ist im Fall der von ihrer Familie ermordeten 20-jährigen Kurdin Banaz Mahmod die Polizei in Birmingham trotz konkreter Hinweise auf die Gefährdung gänzlich untätig geblieben.[7]
In jüngster Zeit haben einzelne deutsche Gerichte den Familien der Täter zumindest das Sorgerecht für hinterbliebene Kleinkinder der Opfer verweigert.[13][14]
Im Jahr 2011 führte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau im Auftrag des Bundesministerium des Innern eine Studie zu Ehrenmorden in Deutschland durch. Das Ziel dieser Studie bestand in der Identifizierung (Feststellung) aller Fälle von Ehrenmorden in Deutschland im Zeitraum von 1996 bis 2005 auf der Basis von Prozessakten sowie Medienberichten. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass von 122 Tätern 113 (93 %) männlichen und 9 (7 %) weiblichen Geschlechts waren. Von den 109 Opfern waren 47 (43 %) männlich sowie 62 (57 %) weiblich. Der Anteil der männlichen Opfer war damit den Autoren der Studie zufolge erheblich größer, als es in der Öffentlichkeit und teils auch in der Fachdiskussion wahrgenommen wird.[15][16]
Die Auswertung des ethnischen und Migrationshintergrunds ergab den eindeutigen Befund, dass fast alle Täter außerhalb Deutschlands geboren wurden (91 %) und keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (92 %). Nur 9,2 Prozent der Täter waren Migranten der zweiten Generation, d. h. sie wurden in Deutschland geboren.[17] Unter den Geburtsländern der Täter nahm die Türkei mit 63 % die Spitze ein, danach folgten arabische Länder (14 %), Albanien und Länder des ehemaligen Jugoslawien (8 %) sowie Pakistan und Afghanistan mit 6 %.[18]
In Berlin erregte im Jahre 2005 der Fall Hatun Sürücü großes Aufsehen.
Auch durch Polizeifahndungen mittels der Fernsehsendung 'Aktenzeichen XY' ist das Phänomen in der deutschsprachigen Öffentlichkeit bekannt. Z.B. wurde Ende 2011 der Fall der 18-jährigen jesidischen Kurdin Arzu Ö. ausgestrahlt, die in ein Frauenhaus gezogen war und nach einem Besuch bei ihrem Freund verschleppt worden war.[19] Später wurde bekannt, dass ihre fünf Geschwister - im Alter von 21 bis 27 Jahren - sie verschleppt hatten; ihr 22-jähriger Bruder Osman erschoss sie.[20] Osman Ö. wurde am 16. Mai 2012 zu lebenslanger Haft wegen Mordes, die weiteren an der Tat beteiligten Geschwister zu langjährigen Haftstrafen wegen Geiselnahme und Beihilfe zum Mord verurteilt. [21]
Im Mai 2012 wurde ein 58-jähriger Mann aus Pakistan - er lebte seit 1985 in Deutschland - (Mahmood A.) wegen zweifachen Mordes zur Höchststrafe - lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - verurteilt. Seine Tochter (20) hatte heimlich geheiratet; er hatte das junge Paar 2003 zu sich nach Hause eingeladen und die beiden heimtückisch - im Schlaf - erstochen.[22]
In der Türkei fallen alljährlich zahlreiche Menschen sogenannten Ehrenmorden zum Opfer.[23] So wurden, nach Polizeiangaben aus Ankara, zwischen 2000 bis einschließlich 2005 um die 500 Frauen und 700 Männer ermordet.[24] Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Metropol hielten im Jahr 2006 bis zu 30 Prozent aller türkischen Studenten „Ehrenmorde“ für eine legitime Reaktion auf eine Verletzung der Familienehre. Besonders hoch war die Zustimmung an osttürkischen Universitäten.[25]
Die 2008 veröffentlichte Untersuchung Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action des United Nations Development Programme kam zu dem Schluss, dass befragte Türken unterscheiden zwischen Morden um der Ehre Willen und Morden aufgrund von Tradition (Töre), denen ein Beschluss von Familiengremien zugrunde liegt. In Großstädten wie Istanbul und unter befragten Migranten wurden derartige Traditionsmorde als „das Problem anderer“ betrachtet, insbesondere als eines der östlichen und südöstlichen Regionen des Landes. Als Gründe hierfür wurden die dortige Unterentwicklung bzw. Rückständigkeit, die bestehenden Sozialstrukturen und andere Defizite angeführt. Morde um der Ehre Willen wurde hingegen von den Befragten überwiegend als unvermeidlich beschrieben, da sie auf dem Handeln Einzelner beruhen.[26]
Befragte in den genannten ländlichen Regionen äußerten hingegen zumeist die Auffassung, dass zwischen Morden um der Ehre Willen und Traditionsmorden kein Unterschied bestehe. Die Studie kommt an dieser Stelle zu der Schlussfolgerung, dass in diesen Gebieten Tradition eine wichtige Rolle darin spielt, welche Werte mit dem Begriff der Ehre in Verbindung gebracht werden. Vor allem wenn Ehre als der einzige Lebenszweck betrachtet oder durch die Kontrolle über den Körper der Frau konstruiert wurde, wurden Ehrenmorde mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als „verständliche“ oder „akzeptable“ Handlungen betrachtet.[27]
Die Kontrolle von Männern über die Sexualität von Frauen, die Keuschheit von Mädchen, eheliche Untreue und Scheidungen werden in der Studie mit dem Ehrbegriff wiederholt in direkten Zusammenhang gebracht. Weitere Faktoren sind „angemessenes Verhalten“, „angemessene Kleidung“ und die Erfüllung der Erwartungen bezüglich der vorausgesetzten Pflichten, die Zulässigkeit des Schulbesuchs und der gewählte Freundeskreis der Frauen. Wiederholt wurden von den Befragten Zusammenhänge zwischen ihren Traditionen und den Regeln des Islam genannt. Insbesondere junge Männer zwischen 18 und 25 nahmen laut Studie harte und intolerante Standpunkte bezüglich Fragen der Jungfräulichkeit und Scheidungen ein und stellten zwischen dem Verhalten ihrer Familienmitglieder und ihrer eigenen Ehre einen direkten Zusammenhang her, während sich ältere Männer im Vergleich gemäßigter äußerten. Frauen - abgesehen von solchen mit geringer Bildung, aus abgelegenen traditionellen Gebieten oder mit starker religiöser Bildung - äußerten sich häufig weniger streng als Männer.[28]
Im Jahr 2008 stellte die UNDP Studie Human Development Report – Youth in Turkey erneut fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei jedes Jahr Hunderte von Frauen ermordet werden, um die angeblich verletzte Ehre ihrer Familien zu rekonstituieren. Die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeiner Weise „berührt“ wurde, ist hierbei nicht nur die Grundlage für Kinderheirat, sondern gerade auch für Ehrenmorde.[29]
Nach Angaben des Professors Ahsen Şirin an der Ege-Universität in Izmir hat die türkische Polizei innerhalb von fünf Jahren 1.091 Ehrenmorde registriert; viele Fälle landeten jedoch gar nicht bei der Polizei, sondern würden als Suizid oder Ähnliches verschleiert (siehe Dunkelziffer).[29]
Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u. a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212 StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, ihren Taten zu kontrollieren. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben.[30]
Obwohl in allen Staaten der Welt bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in der Regel hohe Strafen verhängt werden, gibt es auch Staaten, in denen Ehrenmorde ungesühnt bleiben. Dies ist besonders der Fall in besonders streng archaisch organisierten oder streng islamisch geprägten Gesellschaften. Richter tolerieren oftmals entgegen den Strafgesetzen kulturell-traditionell-motivierte Verbrechen.
Das im Jahr 2005 in Kraft getretene neue türkische Strafgesetzbuch sieht für vorsätzliche Tötungen aus Gründen der Tradition erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe vor (Art. 82 lit. k) türk. StGB). Hierunter können auch Ehrenmorde fallen. Ergänzend führte der Gesetzgeber Vorschriften für eine strenge Bestrafung von Personen ein, die sich zur Tatbegehung eines Minderjährigen oder Schuldunfähigen bedienen (Art. 37 Abs. 2 türk StGB). Daneben existiert in Art. 38 Abs. 2 türk. StGB eine allgemeine Strafschärfungsvorschrift für Anstiftung unter Verwandten beziehungsweise die Anstiftung eines nicht mit dem Anstifter verwandten Kindes. Mit diesen Regelungen soll dem Umstand begegnet werden, dass oft ein Familienrat einen Minderjährigen zur Begehung eines Ehrenmordes bestimmt, da diesem eine vergleichsweise milde Strafe droht.[31]
In anderen islamischen Ländern wie etwa Jordanien oder Pakistan gilt die milde oder sogar ausbleibende Strafe für Ehrenmorde als Garant der Aufrechterhaltung der Sexualmoral. Die gelegentlich angestrebte Gleichstellung von Ehrenmorden mit anderen Morden wird aus diesem Grunde gerade von Islamisten bekämpft. Im Jahre 2003 lehnte das Parlament in Jordanien eine vom Senat vorgeschlagene Verschärfung der Strafen für Ehrenmord ab, weil dies „religiöse Traditionen verletze“.[32] In Pakistan wiederum wird die „abschreckende Wirkung“ betont, welche angeblich Ehrenmorde bezüglich „sexuell unmoralischen“ Verhaltens, besonders von Frauen, hätten.[33]
Bis weit in die 1990er Jahre wurden Ehrenmorde nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt, sondern als in die jeweilige staatliche Gesetzgebung fallende „normale Verbrechen“. Erst auf Druck von Frauenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Terre des Femmes, haben in den letzten Jahren nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch angefangen, diese Problematik aus einer Menschenrechtsperspektive zu betrachten. Terre des Femmes Deutschland hat am 25. November 2004 eine zweijährige Kampagne NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre begonnen. In Schweden hat die Organisation Kvinnoforum[34] mit Unterstützung der EU das europaweite Projekt Shehrazad - Combating violence in the name of honour[35] ins Leben gerufen, um Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in patriarchalen Familien vorzubeugen.
2006 rief das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit Migrantenselbstorganisationen die Kampagne ihre Freiheit – seine Ehre. ins Leben.[36][37]
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