Montag, 28. Mai 2012

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Einzahlung

Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.[1]

Eine Einzahlung ist im Rechnungswesen ein Zufluss von Zahlungsmitteln. Sie erhöht den Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand, Schecks und Guthaben auf Bankkonten), aber nicht immer auch das Geldvermögen, zu dem auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gehören. Das Gegenteil einer Einzahlung ist eine Auszahlung.

Beispiel: Ein Kunde überweist Geld für eine ausstehende Forderung.

Abgrenzung

Eine Einzahlung muss nicht gleichzeitig eine Einnahme sein. Beispiel: Die Überweisung des Kunden erhöht das Bankkonto, aber nicht das Geldvermögen, da gleichzeitig die Forderung erlischt.

Eine Einzahlung kann eine Einnahme sein, aber keinen Ertrag darstellen. Beispiel: Die Privateinlage des Geschäftsinhabers ist eine externe Eigenkapitalerhöhung und somit kein Ertrag.

Eine Einzahlung kann eine Einnahme und ein Ertrag, aber keine Leistung sein. Beispiel: Verzugszinsen, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden, sind neutrale Erträge und somit keine betrieblichen Leistungen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Einzahlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1.  Sönke Peters, Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486576852 (Google Books).
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