Der liberalisierte Energiemarkt beschreibt den Markt der leitungsgebundenen Energieversorgung durch die Energieversorgungsunternehmen mit Strom und Erdgas, bei dem möglichst viele Teile der Lieferkette dem freien Wettbewerb unterliegen. Über den Wettbewerb sollen die Verbraucher zu den günstigsten Konditionen marktgerecht versorgt werden. Die für die Versorgung benötigten Versorgungsnetze können nicht sinnvoll dem Wettbewerb unterzogen werden. Hier hat der jeweilige Netzbetreiber eine Monopolstellung. Damit der Netzbetreiber seine Monopolstellung nicht zu seinen Gunsten ausnutzt, werden die Entgelte für die Nutzung der Netze (Netznutzungsentgelte) staatlich reguliert.
| Land | Import | Export | Handelssaldo |
|---|---|---|---|
| Belgien | 17,036 | 6,561 | -10,475 |
| Bulgarien | 3,096 | 8,44 | 5,344 |
| Dänemark | 8,545 | 10,772 | 2,227 |
| Deutschland | 40,245 | 62,695 | 22,45 |
| Frankreich | 10,176 | 56,495 | 46,319 |
| Griechenland | 7,575 | 1,964 | -5,611 |
| Großbritannien | 12,448 | 0,923 | -11,525 |
| Italien | 43,284 | 3,394 | -39,89 |
| Kroatien | 12,247 | 5,669 | -6,578 |
| Luxemburg | 6,819 | 2,464 | -4,355 |
| Niederlande | 25,023 | 9,282 | -15,741 |
| Norwegen | 0,756 | 7,97 | 7,214 |
| Österreich | 22,033 | 16,528 | -5,505 |
| Polen | 9,021 | 9,704 | 0,683 |
| Portugal | 10,597 | 1,315 | -9,282 |
| Rumänien | 2,609 | 7,042 | 4,433 |
| Schweden | 1,885 | 6,937 | 5,052 |
| Schweiz | 30,494 | 30,525 | 0,031 |
| Serbien | 9,136 | 8,574 | -0,562 |
| Slowakei | 9,414 | 8,889 | -0,525 |
| Slowenien | 6,233 | 7,827 | 1,594 |
| Spanien | 5,894 | 16,485 | 10,591 |
| Tschechien | 8,524 | 19,986 | 11,462 |
| Ungarn | 12,772 | 8,867 | -3,905 |
Der Handel mit Strom hat in Europa eine lange Tradition; er entwickelte sich Hand in Hand mit dem Fortschritt in der Nutzung elektrischer Energie. Als die Märkte noch monopolistisch waren, diente der Handel mit Elektrizität zwischen den rund 50 bis 60 Versorgern primär der sicheren Selbstversorgung in ihren Gebieten. Die vorwiegend lokale und nationale Ausrichtung zeigt sich noch heute: das europäische Stromnetz wirkt wie ein einziger Organismus, besteht aber in Wirklichkeit aus acht verschiedenen Regionen, deren physische Engpässe an den Grenzen ein einheitliches Stromnetz («europäische Kupferplatte») und eine länderübergreifende Liberalisierung des Strommarkts behindern. Während der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 leitete die deutsche Bundesregierung Maßnahmen ein, um schnell Stromtrassen für den Transport von Windstrom zu verstärken oder neu zu bauen.
Bis es ein paneuropäisches Stromnetz ohne Grenzen und Engpässe gibt, könnten noch Jahrzehnte vergehen.
Strom wird sowohl an Börsen, z.B. der European Energy Exchange (EEX), als auch bilateral gehandelt (OTC-Handel). Dabei lässt sich unterscheiden zwischen kurzfristigem Handel (Intra-day, Day-ahead, After-day) und langfristigen Handel (Futures, Forwards). Der kurzfristige Handel ist vor allem durch die Tatsache geprägt, dass es sich bei Strom um kein lagerfähiges "Gut" handelt, sondern Produktion und Verbrauch zur gleichen Zeit stattfinden müssen.
Die Preise für die eigentliche Energielieferung unterliegen dem Wettbewerb. Die Preise für die Nutzung der Netze unterliegen in Deutschland der Regulierung durch die zuständige Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur. Die Liberalisierung der Energiemärkte umfasst nicht die Versorgung mit Fernwärme. Sie wird nur mit lokalen Netzen betrieben. Die Wärmepreise müssen den Anforderungen des § 24 AVBFernwämeV genügen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.
Kritiker bemängeln einen nicht ausreichend funktionierenden Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt. Etwa 80 Prozent des Stromangebotes und ein Großteil des Handels werde von vier Produzenten (E.On, RWE, EnBW und Vattenfall) kontrolliert. Etwa drei Viertel des Stromhandels finde außerhalb der Energiebörse statt und unterstünde keinerlei Aufsicht. Der Energiemarkt zähle zu den intransparentesten Märkten. Fehler im System würden die Versorgungssicherheit gefährden.[2] Der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap bemängelt ebenfalls einen nicht funktionierenden Wettbewerb bei der Energieerzeugung in Deutschland.[3] Die Energieriesen verfügten über mehr Marktmacht als vor der Liberalisierung. Das ist vor allem auf Versagen der Politik zurückzuführen, die nicht ausreichend für Wettbewerb gesorgt habe.[4]
| Jahr | Stromimport | Stromexport | Stromhandelssaldo |
|---|---|---|---|
| 1990 | 31,9 | 31,1 | -0,8 |
| 1991 | 30,4 | 31,0 | 0,6 |
| 1995 | 39,7 | 34,9 | -4,8 |
| 2000 | 45,1 | 42,1 | -3,1 |
| 2001 | 43,5 | 44,8 | 1,3 |
| 2002 | 46,2 | 45,5 | -0,7 |
| 2003 | 45,8 | 53,8 | 8,1 |
| 2004 | 44,2 | 51,5 | 7,3 |
| 2005 | 53,4 | 61,9 | 8,5 |
| 2006 | 46,1 | 65,9 | 19,8 |
| 2007 | 44,3 | 63,4 | 19,1 |
| 2008 | 40,2 | 62,7 | 22,5 |
| 2009 | 40,6 | 54,9 | 14,3 |
| 2010 | 42,1 | 59,1 | 16,9 |
| 2011 | 45,6 | 49,3 | 3,7 |
Während in den neunziger Jahren die deutsche Stromhandelsbilanz relativ ausgeglichen war, nahm seit 2003 die von Deutschland exportierte Strommenge zu, während die importierte Strommenge etwa gleichblieb. Die deutsche Stromhandelsbilanz weist seitdem einen beträchtlichen Exportüberschuss auf.[5]
| Land | Import | Export | Handelssaldo |
|---|---|---|---|
| Dänemark | 2.478 | 13.089 | +10.611 |
| Frankreich | 14.517 | 665 | -13.852 |
| Luxemburg | 8.302 | 545 | -7.757 |
| Niederlande | 5.957 | 13.238 | +7.281 |
| Österreich | 3.002 | 7.392 | +4.390 |
| Polen | 118 | 5.022 | +4.904 |
| Schweden | 1.002 | 2.123 | +1.121 |
| Schweiz | 2.645 | 5.765 | +3.120 |
| Tschechien | 1.175 | 5.534 | +4.359 |
| Gesamt | 39.196 | 53.373 | +12.177 |
Ursprünglich wurden die Strom- und Gasversorgung als natürliche Monopole angesehen, die auch in einer Marktwirtschaft als gerechtfertigt gelten. Die Basis für die Liberalisierung der Energiemärkte bietet dagegen die Essential Facility-Theorie. Sie besagt, dass natürliche Monopole nur auf den Teil der Wertschöpfungskette beschränkt werden, für den unter Beachtung der volkswirtschaftlichen Kosten ein Wettbewerb nicht sinnvoll ist. Für diese „wesentlichen Einrichtungen“ (engl. essential facility) gibt es eine Alleinstellung des Anbieters. Bei diesen „wesentlichen Einrichtungen“ handelt es sich zum Beispiel um die lokalen Verteilnetze und die überregionalen Übertragungsnetze für Strom und Erdgas. Für diese Netze ist ein Parallelbau in der Regel volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die Verfügungsmacht über die „wesentlichen Einrichtungen“ soll aber nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung auf den vor- und nachgelagerten Märkten führen. Daher sind die wesentlichen Einrichtungen Dritten gegen eine angemessene Vergütung, die gegebenenfalls von einem Regulator festgelegt wird, zur Mitbenutzung zu überlassen.
Die „essential facility“-Theorie ist sowohl in Artikel 102 des AEUV-Vertrages, wie auch in § 19 (4) des deutschen Kartellgesetzes verankert.
Der Wettbewerb im Strommarkt findet in den Segmenten Erzeugung, Handel und Vertrieb statt, während die Wertschöpfungsstufen Transport und Verteilung als natürliche Monopole reguliert sind. Die staatlich regulierten Übertragungs- und Verteilnetzentgelte machen rund ein Viertel der Strompreise aus.
In einem Liefervertrag verpflichtet sich der Lieferant, genau soviel Strom in das Netz einzuspeisen, wie der Verbraucher entnimmt. Bei Großverbrauchern wird der Verbrauch laufend ermittelt, bei Kleinverbrauchern, wird der Verbrauch (Höhe und zeitlicher Verlauf) geschätzt und dann nach dem nächsten Ablesen exakt ausgeglichen. So wird erreicht, dass mittelfristig immer mindestens so viel Energie in das Netz eingespeist wird, wie der Kunde verbraucht. Da jeder eingespeiste Strom Dreiphasenwechselstrom nach VDE/UCTE-Normen ist, ist die Energie nach der Einspeisung ins Netz nicht mehr zu unterscheiden oder zu trennen. Es ist also nicht möglich zu sagen, „welcher Strom“ bei einem Kunden ankommt. Wer Ökostrom bestellt hat, wird mit dem gleichen Strom und oft aus demselben Kabel beliefert wie jeder andere Stromkunde; dennoch wird die von ihm verbrauchte Strommenge nach den vereinbarten (je nach Anbieter etwas unterschiedlichen) Bedingungen hergestellt.
In Abhängigkeit von der Kundengröße ist der Wettbewerb im Strommarkt sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Im Bereich der Großkunden, Industriekunden und den Gemeinden findet ein intensiver Wettbewerb im Strommarkt statt. Die Entscheidung für einen Energielieferanten findet im öffentlichen Bereich in Form von Öffentlichen Ausschreibungen statt, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Im Bereich der Großkunden erfolgt die Vergabe aufgrund von Angebotsvergleichen oder Versteigerungen im Internet. (Siehe auch VIK und VEA)
Im Bereich der Kleinverbraucher gibt es einen begrenzten Wettbewerb. Die Stromanbieter bieten in der Regel im Internet standardisierte Stromlieferverträge an. Aufgrund der steigenden Preisunterschiede zu den Angeboten des jeweiligen assoziierten Vertriebs der örtlichen Netzbetreiber steigt auch die Wechselquote (auf niedrigem Niveau) an. Sie liegt laut dem Monitoringbericht 2009 der Bundesnetzagentur im Bereich der Haushalts- und Kleingewerbekunden bei 5,3 % pro Jahr, während sie für Großkunden zwischen 10,5 und 12,5 % beträgt. Um die Verhandlungsposition und somit auch die Preise von Kleingewerbekunden zu verbessern, schließen sich diese häufig zu regionalen Energie-Einkaufsgemeinschaften zusammen.
80 Prozent des deutschen Stroms werden von vier Konzernen produziert. Darunter leidet der Wettbewerb: Während sich die Gewinne der Energiekonzerne in den letzten Jahren vervielfacht haben, sind die Verbraucherpreise für Strom seit dem Jahr 2000 um über 50 Prozent gestiegen. [13] Dabei ist zu beachten, dass seit dem Jahr 2000 auch die Stromsteuer von ca. 1 auf 2 Cent pro kWh gestiegen ist.
Der Wettbewerb im Gasmarkt ist bislang wenig entwickelt und konzentriert sich auf einige Großverbraucher. In diesem Bereich herrscht jedoch ein besonders starker Wettbewerb mit anderen Energieträgern wie zum Beispiel leichtes Heizöl, da viele Großverbraucher sowohl Gas als auch Heizöl einsetzen können.
Mit dem 1. Oktober 2006 sollten die Privatkunden in Deutschland erstmals die Möglichkeit erhalten, ihren Gasversorger frei zu wählen. Bis auf kleine Ausnahmen gibt es nur einige regionaltätige, alternative Gasanbieter. Es wurde erwartet, dass sich an dieser Situation im Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 wenig ändert.
Als Ursachen gelten:
Die Bundesnetzagentur prüft zurzeit die Punkte 1 und 2 auf ein missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber (Az: BK7-06-074) und hat zur Realisierung eines massengeschäftstauglichen Lieferantenwechsels ein Festlegungsverfahren zum Lieferantenwechsel Gas eingeleitet (Az: BK7-06-067).
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